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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 5)

den - mittelstlihrer Diplomaten - selbst eine Reihe von auswärtigen: 
Regierungen und Höfen einschlagen, um in den Besitz der Meißener 
Fabricationsgeheimnisse zu gelangen: er trat insgeheim mit Meißener 
nArcanistenu, denen zwar ihr Diensteid den Verrath der Fabriks-nArcanaa 
verbot, von denen aber so manche durch glänzende Anerbietungen zum 
Vertrauensbruch bewegbar schienen, in Verbindung und sicherte sich, 
angeblich durch Vermittlung zweier französischer Abenteurer"), für die 
geplante Gründung einer Wiener Porzellanfabrik, die Mithilfe zweier 
Meißener Arbeiter: des Emailleurs und Vergolders Christof Conrad 
Hunger und des Werkmeisters Samuel Sten zel; ersterer kam bereits 
im Jahre r7r7, letzterer im Jahre 1719 nach Wien. 
Nachdem sich du Paquier vom „Hojlrriegs- und künigl. Böheimbischen 
Hof-Agenten" Peter Heinrich Zerder und von Martin Peter, 
"Niederlags-Verwandten in Wienn" - welch" letzerer die commercielle 
Leitung der Fabrik versehen sollte, während Hunger die künstlerische 
und du Paquier die Oberleitung führte, - die zur Errichtung einer Fabrik 
nöthigen Mittel verschafft hatte, kam er unter Hinweis auf das Patent 
vom Jahre 17:7 und unter Berufung auf die mit Hungers Beistand bereits 
hergestellten Probearbeiten flir sein „neues Manufacturs- und Kunstwerk, 
vermög dessen allerlgy feinesler Porcellan-Majolica- und Indianische 
Gemäß und Gegeug, wie solche in Ostindien und anderen frembden 
Ländern gemacht werden, mit weith schönem Farben Zierrathen und 
Gestalt mittelst deren hierzu allbereit an der Hand habenden Künstlern 
und Arbeitern, auch in der Nähe kaiserlichen Erblanden beßndlicher 
Materialien hier zu Land in satlsamber Menge verferrig: werden könnten", 
um Ertheilung eines "Kaiser-König" und Landesfürstlichen Specialprivi- 
legiums und Freyheit auf dreyßig Jahre lang" beim Kaiser ein. 
Das erbetene Privilegium wurde du Paquier und „seinen drei Mil- 
Consorten auf 25 Jahr lang allergnädigst bewilligte! und ertheilel"; 
Kaiser Carl unterzeichnete das betrelfende umfangreiche Schriftstück"), 
das von Sinzendorf contrasignirt ward, zu Laxenburg am 27. Mai "1718. 
So werthvoll auch die Freiheiten waren, die das kaiserliche Privi- 
legium dem jungen Unternehmen einräumte, in ein em Punkte mag es 
dennoch du Paquier enttäuscht haben: durch die ausdrückliche Erklärung, 
dass die Fabrik auf keinerlei Hnancielle Unterstützung seitens des Staates 
oder des Kaisers rechnen dürfe: „ohne daß Wir oder Unser aerarium 
im geringsten etwas derru vorschießen dürfen!" - Aber nicht nur 
eine materielle Unterstützung, auch ein irgend wie förderndes Interesse 
G) Vergl. J. v. Fnlke, Die k. k. Wiener Porzellnnfabrik. Wien, 1887. 
7) Das k. u. k. Hofhmmerarchiv besitzt eine Copie des Privilegiums. Dasselbe 
erschien zum ersten Male im vollen Wortlaut: abgedruckt als Anhang zu meiner in der 
Zeitschrift IAlt-Wienl veröienllichten Artikelserie nZur Geschichte der k. k. Wßner 
Porzellanfabriku (Novemberheft 1895).
	        
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