MAK

fullscreen: Führer durch das Österreichische Museum für Kunst und Industrie

im österreichischen städtischen Kunsthandwerk steht gewiß mit dieser sich 
immer wiederholenden Blutzufuhr in engem Zusammenhange. Auch das 
rudolfinische Stadtrecht übernimmt diesen Grundsatz der Freizügigkeit und 
dehnt ihn auch ohne die Einwirkung so schwerer Zeitereignisse, welche die 
Ottokarschen Mandate begründeten, über Wien hinausgehend unter anderem 
auf Wiener-Neustadt, Stein und Krems aus. Aber erfüllt von der Einsicht 
in die technisch-wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher Arbeit, ist man 
weit davon entfernt, an absolute und dauernde Gewerbefreiheit zu denken. 
Die gewerbetechnischen Vorschriften, welche auf bewährten Überlieferungen 
ruhten, die alten Anordnungen über die Erziehung des Nachwuchses bleiben 
ebenso aufrecht wie die ständige fachmännische Überwachung der Qualität 
der gewerblichen und kunsthandwerklichen Arbeit. Vorbildlich ist und bleibt 
die Beweglichkeit der wirtschaftspolitischen Maßnahmen je nach Bedarf, 
welche mit vollemBewußtsein jede Erstarrung und Verknöcherung ausschließt 
oder zu bekämpfen trachtet, sobald sie in die Erscheinung tritt. So wird das 
Tor, das Ottokar und Rudolf geöffnet hatten, nach einiger Zeit wieder ge- 
schlossen, um späterhin in den Zeiten der furchtbaren Verheerungen durch 
die Pest abermals geöffnet zu werden. Zog man in den vorausgegangenen jahr- 
hunderten gewerbetüchtige Elemente hauptsächlich aus den nächstgelegenen 
Gebieten heran, so kamen nunmehr unter Rudolf IV. Einwanderer nicht nur 
aus Niederösterreich, sondern auch aus Mähren und Böhmen, aus Bayern und 
Thüringen, aus Brandenburg und abermals aus Flandern. Wir sehen also 
durch diese ganzen Zeiten früher und stärker als anderwärts das Verständnis 
lebendig und wirksam für die staatswirtschaftliche Bedeutung eines sich 
immer aufs neue regenerierenden, technisch und künstlerisch sich entwickeln- 
den Handwerks. Die produktive Arbeit steht unter der Leitung einer in 
gewissem Sinne zentralistischen Organisation, Handel und Gewerbe werden 
in ihrer staatlichen Stellung erkannt und genießen eine Fürsorge, welche 
stets das Allgemeine im Auge behält und bei allen Ordnungen und Neuord- 
nungen die Hebung des Nationalwohlstandes als das Ziel des Strebens 
betrachtet. So und nur so konnte die in lebendiger Entwicklung erhaltene 
und immer neue Anregungen und schöpferische Kräfte in sich aufnehmende 
Wiener Handwerkskunst jene vollendete Geistigkeit entfalten und sich zu 
solcher Höhe des Gestaltungsvermögens emporringen, wie wir es bei dem 
Baue und der Ausstattung von St. Stephan wahrnehmen, dessen Hütte weit- 
reichenden Einfiuß gewann und mittelbar und unmittelbar alle Gewerbe in 
Tätigkeit setzte und dadurch ihre Wirtschaftlichkeit gefestigt und vertieft 
hat. Erlangt die Wiener Bauhütte ihre vorherrschende Stellung erst im 
XV. Jahrhundert, so zeigt sich auf dem Gebiete der Goldschmiedekunst 
Wiens außerordentliche Bedeutung doch schon im XIV. Jahrhundert. Der 
unbekannte Meister, der zwischen 1322 und x329 die Ergänzungsarbeiten 
am Klosterneuburger Altaraufsatz des Nikolaus von Verdun ausführte, damit 
ein sehr merkwürdiges, frühes Beispiel historischer Versenkung und Erneue- 
rung gebend, erhebt sich in der frei schöpferischen Leistung des Kl0sterneu-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.