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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1896 / 4)

MITTHEILUNGEN 
DES 
K. K. OESTERREICH. MUSEUMS 
KUNST UND INDUSTRIE. 
Monatschriä;Vfülivklihstgewerbe. 
Herausgegeben und redigirl durch die Direclion des k. k. Oesrerr. Museums. 
Im Comrnissionsverlng von Carl Gerolrfs Sohn in Wien. 
Abonnementspreis per Jahr H. 4..- 
 
Nr. 124. (367). WIEN, April .896. N. F. XI. Jahrg. 
  
Inhulx: Eine Allerhöchste Einschließung. - Von der Wiener-Congress-Ausstellnng. Von B. Bucher. - 
Die "Perspeclilischen Stück" de! Wiener Hofrischlers Georg Hus. Von Fr. Ritter. (Mit zwei 
Illustrationen.) - Ein goldener Helm. - Angelegenheiten des Oeuerr. Museums und der mit 
demxelbeu verbundenen lnslilule. - Lilteralurbericht. - Bibliographie den Kunnlgewerhen 
Eine Allerhöchste Entschließung. 
Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerh. Entschließung 
vorn 15. Februar 1896 zur Allerhöchsten Kenntniss zu nehmen geruht, 
dass der zwischen dem Gebäude des Oesterr. Museums für Kunst und 
Industrie und der Kunstgewerbeschule einerseits, dann dem Wienflusse 
anderseits gelegene, dem Wiener Stadterweiterungsfonde theils schon 
gegenwärtig gehörige, theils nach Durchführung der Wienregulirung 
noch weiters zu erwerbende Baugrund für Zwecke der Unterrichtsver- 
waltung gewidmet ist. 
Durch diese Allerh. Entschließung ist ein Wunsch erfüllt worden, 
den die Direction des k. k. Oesterr. Museums im October vor. J. dem 
h. k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht vorzutragen sich erlaubte. 
Die Direction fühlte die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass durch eine Ver- 
bauung der fraglichen Baugrlinde für Privatzwecke das Museum und die 
Kunstgewerbeschule sofort durch Entziehung des directen Lichtes etc. 
würden geschädigt und beiden Instituten die Möglichkeit einer räumlichen 
Erweiterung für absehbare Zeit genommen werden - eine Lage, in der 
sich bekanntlich die Technische Hochschule befindet. Die Darstellung, 
dass es sich hier um eine Lebensfrage der beiden Schwesteranstalten 
handle, erfreute sich der vollen Würdigung der h. Aufsichtsbehörde, 
und wir sind durch die Erwirkung des Allerh. Gnadenactes zu unaus- 
löschlichem Danke verpflichtet. 
hhrg. 1896. 5
	        
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