Tappezier und Schneidern: 394. Der Wiennerische Kay.
Kön. Ober-Tappezier Spennkuch Vor Spallirung Verschiedener Zimmer
imSchloss. . . . . . . . . . . . . . . . . 45H.
395. Der Schneider Joan Kaliaschek Vor derley Arbeit daselbst
4 a. um kr.
396. Derselbe Vor auszbesserung deren Kays. Zelter 2 n
6 H. 21'], kr.
Bü ch sen - Macher: Inhalt Auszzügeln Verauszgäabe dem Büchsen-
macher Jelinek nachgesezt gezahlte:
397. Vor Verschieden Verbrauchte Arbeit in dem Zeug Hausz ro H.
398. Vor Auszpuzung der Hirsch Waag . . . . . . 3 -
Zum Schlusse möge hier noch eine, wenn auch mit dem Titel dieses
kleinen Beitrages in keinem Zusammenhange stehende, so doch aus im
selben Besitz befindlichen Acten geschöpfte und auf denselben Ort (Holitsch)
sich beziehende, vom 3. Mai r786 datirte Note Platz finden; sie trägt
keine Unterschrift und lautet:
vGefertigter certificirt hiemit, daß nach dem Tode Way. lhro Kön.
Kai. Majestät Francisci 1"" glorwürdigsten Andenkens der Pretiosa-
Verwahrer Herr von Germain den roth sammtenen Baldachin aus
Lotharing mit dem Auftrag mir eingehändigt hat, solchen denen
Holitscher P. P. Capucinern zu übergeben, und selben zu vermelden,
wie das lhro Röm. Ka. Königl. Apost. Maj. die verwittibte Kaiserin,
erwöhnten Baldachin denen P. P. zur Verwahrung übergebete, um solchen
sowohl bei dem Pfarr- als Kloster-Umgang, wann das Venerabile getragen
wird, zu gebrauchen, wobei mir zugleich aufgetragen worden hievon den
Pfarrer zu informiren. So ich auch gethan habe und nach meiner Ankunft
von Wien in Abwesenheit des P. Gvardian, den Baldachin dem damaligen
Vicaric P. Secundo behändiget, und ihme den Allerhöchsten Befehl ver-
meldet habe. In welchem Jahre es gewesen, kann ich nicht mehr erinnern.
Es war aber etwelche vor dem Fronleichnams Fest. Als nun der Holitscher
Pfarrer den Baldachin in dem nämlichen Jahr zu dem Fronleichnamstag
Umgang verlanget, haben es die P. P. Capueiner ihm abgeschlagen,
endlich da ich dem Schloßhauptmann Herrn von Germain hievon die
Nachricht gegeben, hat derselbe zur Vollziehung des Allerhöchsten Befehls
obgedachten Capucinern den Befehl ertheilet, den Baldachin zu dem
Umgang auszufolgen, wie denn auch solcher zu den Fronleichnamtägen
bisher alle Jahre erfolgt worden. Holitsch d. 3. May 1786.11
Brünn. Carl Schirek.