MITTHEILUNGEN
DES
K. K. OESTERREICH. MUSEUMS
KUNST UND INDUSTRIE.
MonatschriläzßfürXkmlstgewerbe.
Henusgegeben und redigirl durch die Direction des k. k. Oesterr. Muaeume.
1m Commissionsverlag von Cul Gerolcfa Sohn in Wien.
Abonnementepreis per Jahr H. 4.-
Nr. 130. (373). WIEN, October 1896. N. F. XI. Jahrg.
lnhnll: Hoßikeltnxenfondl. - lndunrie-Alnnellnngen von 1896. Von B. Bncher. - Ueber einige Wiener
Künstler und Kunnhandwerker des 18. Jahrhunderts. Von Carl Sthlrek. - Angelegenheiten des
Oeuerr. Museums und der mix demselben verbundenen lnnilure. - Lillernturberichl. - Bibliographie
de: Kunngewerbeu. - Notiz.
' Hoftiteltaxenfonds.
Se. Durchlaucht der Erste Ohersthofmeister Sr. Majestät, Rudolph
Fürst von und zu Liechtenstein, hat auf Grund Allerhöchster Entschließung
vom 17. September 1896 ein neues Regulativ betreffend die
Taxe für die Verleihung des Hoftitels erlassen. Von den verfügten Abänderungen
des bisherigen Regulativs sind folgende Bestimmungen von
allgemeinerem Interesse.
Die Taxe beträgt für jeden einzelnen Hoftitelwerber fünfhundert
Gulden, auch dann, wenn dieselben Theilhaber einer Gesellschaftsf-irma
sind. Der gleiche Betrag ist auch von einem neu eintretenden
Gesellschafter zu zahlen, wenn der Hoftitel auf denselben ausgedehnt
wird. Die Uebertragung des Hoftitcls an einen oder mehrere Geschäftsnachfolger
ist einer neuen Verleihung gleichzuhalten und ist daher auch
in diesem Falle die obige Taxe von jedem Hoftitelbewerber zu erlegen.
Die Hälfte der von Bewerbern aus dem Auslande eingezahlten Taxen
hat die Directinn des k.k. Oesterr. Museums mit Ende eines jeden Jahres
an die königlich ungarische Sxaatscasse in Budapest abzuführen und gleichzeitig
das königlich ungarische Handelministerium hievon in Kenntniss
zu setzen.
Eine Ermäßigung der Taxe auf den halben Betrag (zweihundertfünfzig
Gulden) kann nur bei Kleingewerbetreibenden, welche sowohl
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