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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1896 / 10)

MITTHEILUNGEN

DES

K. K. OESTERREICH. MUSEUMS

KUNST UND INDUSTRIE.

MonatschriläzßfürXkmlstgewerbe.

Henusgegeben und redigirl durch die Direction des k. k. Oesterr. Muaeume.

1m Commissionsverlag von Cul Gerolcfa Sohn in Wien.

Abonnementepreis per Jahr H. 4.-



Nr. 130. (373). WIEN, October 1896. N. F. XI. Jahrg.



lnhnll: Hoßikeltnxenfondl. - lndunrie-Alnnellnngen von 1896. Von B. Bncher. - Ueber einige Wiener

Künstler und Kunnhandwerker des 18. Jahrhunderts. Von Carl Sthlrek. - Angelegenheiten des

Oeuerr. Museums und der mix demselben verbundenen lnnilure. - Lillernturberichl. - Bibliographie

 de: Kunngewerbeu. - Notiz.

' Hoftiteltaxenfonds.

Se. Durchlaucht der Erste Ohersthofmeister Sr. Majestät, Rudolph

Fürst von und zu Liechtenstein, hat auf Grund Allerhöchster Entschließung

 vom 17. September 1896 ein neues Regulativ betreffend die

Taxe für die Verleihung des Hoftitels erlassen. Von den verfügten Abänderungen

 des bisherigen Regulativs sind folgende Bestimmungen von

allgemeinerem Interesse.

Die Taxe beträgt für jeden einzelnen Hoftitelwerber fünfhundert

 Gulden, auch dann, wenn dieselben Theilhaber einer Gesellschaftsf-irma

 sind. Der gleiche Betrag ist auch von einem neu eintretenden

Gesellschafter zu zahlen, wenn der Hoftitel auf denselben ausgedehnt

wird. Die Uebertragung des Hoftitcls an einen oder mehrere Geschäftsnachfolger

 ist einer neuen Verleihung gleichzuhalten und ist daher auch

in diesem Falle die obige Taxe von jedem Hoftitelbewerber zu erlegen.

Die Hälfte der von Bewerbern aus dem Auslande eingezahlten Taxen

hat die Directinn des k.k. Oesterr. Museums mit Ende eines jeden Jahres

an die königlich ungarische Sxaatscasse in Budapest abzuführen und gleichzeitig

 das königlich ungarische Handelministerium hievon in Kenntniss

zu setzen.

Eine Ermäßigung der Taxe auf den halben Betrag (zweihundertfünfzig

 Gulden) kann nur bei Kleingewerbetreibenden, welche sowohl

Jahrg. t896. 13
            
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