er (Abb. 4) das quadrierte Überackersche Wappen unter einem in der Heraldik
sehr selten vorkommenden Helm, dem burgundischen, mit aufklappbarem
Visier versehenen. Zwei Schilde begleiten die Helmzier, vier andere sind
unter dem Wappen in einer Reihe angeordnet. Die Entfaltung der Helm-
decken wird dadurch etwas eingeschränkt, die für die Werkstatt unseres
Meisters charakteristischen Eigentümlich-
keiten, die scharfe Umknickung, die par-
allele Aderung, die Art der Zaddelung
zeigen sich unverändert. Das Denkmal ist
wegen der auf ihm angebrachten Ort-
schilde von grundlegender Bedeutung für
die ältere Genealogie des Überackerschen
Geschlechtes. So mag hier, zumal uns der
Name Überacker in folgendem noch öfter
begegnen wird, kurz darauf eingegangen
werden. Die Bedeutung der unteren Schild-
reihe ist durch eine ausführliche Erklärung
gesichert. Sie lautet:
Seins vatt' vatt' sein Anher ist gebest hans
Uberakcher Ritt'
Seins vatt' muett" sein Anfrau ist gebest
ein Ekkerin
Seins muett' vatt' sein En ist gebest ein
Stockharner Ritt'
Seins muett' muett' sein Andl ist gebest
ä Spanin.
Das ist auf einem süddeutschen Grab-
stein die erste reguläre Ahnenprobe, das
heißt eine Aufzählung der Geschlechter,
aus denen der Verstorbene stammt, unter
Zugrundelegung des Gedankens, daß zur
Existenz eines jeden Menschen zwei
Eltern, doppelt so viel Großeltern und so
fort beigetragen haben. Ältere Grabsteine
und auch noch viele spätere sind in der
Auswahl der Wappenschilde, die seit Mitte
des XIV. Jahrhunderts als ein vorzügliches Mittel erkannt worden waren,
solche Stellen der Bildfläche eines Grabsteines, welche die noch primitive
Ornamentik des Hauptwappens nicht auszufüllen vermochte, zu beleben,
weniger wählerisch. Nur ein Prinzip wurde, soweit sich sehen läßt, streng
befolgt, nämlich das, die Schilde der beiden dem Verstorbenen nächstver-
wandten Frauen nicht fehlen zu lassen. Als solche gelten, war der Verstor-
bene vermählt, Gattin und Mutter. Dieser alten, in der Folgezeit aufgegebe-
nen Gewohnheit macht auch dieses Denkmal noch eine Konzession, indem
Abb. 4. Grabplatte für Virgilius Überacker in
Salzburg