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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1895 / 7)

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Lebensweise (der lex Romana). Allein allmälig kam die kurze und enge 
Kleidung der Germanen als die bequemere besonders bei den arbeitenden 
Classen und niederen Ständen mehr in Aufnahme, Aund die römische lange 
Gewandung blieb den Beamten, den vornehmen Ständen und vor Allem 
dem Clerus als Amts- und Staatskleidung vorbehalten; wir würden sagen 
(meint Krieg l. c. 182), es war der Gegensatz zwischen der Robe und 
dem kurzen Rocke. - Die Kirche erwies sich auch hier als die stärkste 
Macht gegen die Eindringlinge, indem sie am zähesten an der alten feier- 
lichen Tracht festhielt. Dies Festhalten war durch den Hof, d. h. dadurch 
begünstigt, dass die zahlreichen Beamten am kaiserlichen Hofe den ererbten 
Typus beibehielten. Es hatte sich also durch das Eindringen der kurzen 
nordischen Kleidung vom 5. Jahrhundert an ein Unterschied zwischen 
Volkstracht und Autoritätskleidung herausgebildet, letztere im Kreise der 
Kirche, des Hofes und der Beamtenschaft. Der Autorität ist es ja eigen,- 
dass sie stabil zu sein oder zu werden sucht und wohl auch, dass sie 
sich unterscheiden soll von Anderen, denen sie zu imponiren berufen ist. 
Daher das Festhalten an den antiken Kleidungsformen, die schon an sich 
einen würdevollen Eindruck machten. 
Ausdrücklich wird uns dies von der Umgebung des Papstes Gregors 
des Großen (T 604,) erzählt, es habe keiner seiner Getreuen, vom Min- 
desten bis zum Höchsten hinauf, sich nach barbarischer Sitte gekleidet, 
noch auch ihre Sprache angenommen, sondern das latinische Element 
habe die Oberhand behalten und Jeder im päpstlichen Palaste: palatium 
latiale, der von Latium seinen Namen führte, sei der Quiritensitte von 
Toga oder Trabea treu geblieben (Joah. Vita Gr. II, c. 13). Wobei wir 
natürlich nicht mehr an die Wiederaufnahme der alten Toga denken, es ist 
nur der alte Ausdruck für irgend ein längeres wallendes Kleid, etwa so 
zu verstehen, wie selbst im Ceremoniale Episcoporum, das bis in unsere 
Tage kirchlich giltig ist, die alte Toga erwähnt und von der Begleitung 
des Bischofs, der in seine Diöcese einzieht, verlangt wird: reliqui togati. 
(Cerem. Episc. I. c. II, n. 4,.) 
Die Paenula wurde gewiss auch wegen ihres majestätischen Ein- 
druckes als Kleidung des opfernden Liturgen gewählt, während seine 
Diener, die Diaconen, nach einer Vorschrift der Constitutiones Aposto- 
lorum II. 57 leichter gekleidet sein sollen, denn sie gleichen den Matrosen 
im wSchiHeu der Kirche, der Bischof aber nimmt als Steuermann den 
beherrschenden Platz auf seinem Throne hinter dem Altare ein: darum 
gebührt ihm die majestätische Paenula, diesen die bequemere Dalmatik. 
Jetzt war auch die Einheit in der Farbe gebrochen. Da die Griechen 
und Römer zu ihrer Festkleidung nur die weiße Farbe wählten (Leinen 
und gebleichte Wolle), erklärt es sich, dass die älteste liturgische Farbe 
eben das Weiß ist und dass die ncandida vestimenta geradezu ein Gegen- 
satz zu den quotidianau waren. In dem Worte Candidat haben wir noch
	        
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