sehr hinderlich in den Weg trat. Fast überall wurden damals Künstler,
welche aus Frankreich kamen, in Oesterreich abgewiesen, da man in
ihnen Spione beargwohnte. Johann Adalbert Kratochwill bittet 1712 um
den Hofmalertitel, da er sowohl in gewöhnlicher als indianischer Arbeit
Kenntnisse besitze und besondere Kunststücke erfunden habe. Dieser
Mann war Imitator von chinesischen und japanischen Malereien; ihn
und seine Frau erwähnt 1730 Küchelbecker noch als Indianischen Kammer-
maler und sogar noch unter Joseph lI. finde ich in Wien die Bezeichnung:
Indianischer Lackirer. Zur selben Zeit kommt noch ein Mitglied der uns
schon bekannten Familie Bürden vor; es ist die Kammerstickerin Anna
Katharina d. N.
Als nun der spanische König Karl Ill. als Sechster d. N. den
deutschen Thron bestieg, da zogen sehr viele der von ihm in Spanien
beschäftigten italienischen wie deutschen Künstler und Handwerker nach
Wien, wo sie größtentheils in ihren Stellungen bestätigt wurden, so z. B.
die Architekten Ferdinand Galli-Bibiena, Johann Ospel. Detlop von der
Pohl, Kammergoldarbeiter, gehört ebenfalls in diese Reihe, schon 1717
aber erscheint er als kaiserl. geheimer Kamrnerjuwelier, deren es um die
Zeit noch eine Anzahl, Palm, Garb, Brenner - Letzterer der erste Lehr-
herr des großen Donner - am Hofe gab. Johann Rhein ist Kammer-
tischler und Ebenist. Manche solche Kunsthandwerker nannte man gerade-
zu "spanischen, weil sie mit dem Hofstaat herübergekommen waren, so
den spanischen Hofsattler Andreas Heußler, dem das Malheur passirt
war, dass ihm auf der Reise nach Frankfurt zur Krönung des Kaisers
eine Truhe, darin sein ganzes Vermögen gewesen, entwendet worden
war. Der Kaiser ist ihm sehr gnädig, befiehlt 1713 seine Schadloshaltung
und ist geneigt, ihm zur Ausübung seines Handwerkes die Hofbefreiung
zu ertheilen. Von auswärtigen Factoren ist gleichfalls öfters die Rede;
da erscheint z. B. die Augsburger Firma Rad und Hößlin, welche in
Wien auch eine Filiale hatten und sich sowohl mit Handel mit Silber-
waaren als mit dem Banquiersgeschäft abgeben. Bei Errichtung der Pest-
säule am Graben hatten sie die Vergoldung der Metallbestandtheile über-
nommen, in Augsburg besaßen die Rad eine schöne Gemäldesammlung.
Bei Karls VI. Thronbesteigung aber wurde ihnen ein Decret zutheil,
wonach ihnen als Hofjuwelieren über ihr Ansuchen der Titel bewilligt
wird, da sie schon die Majestäten Leopold und Joseph mit Silberwerk
zu billigem Preis, auch bei den Krönungen und anderen Festivitäten die
Credenzen bedient hätten. Eigentlich ist dasselbe der Fall mit dem hof-
befreiten Hutmacher Peter von der Bütt 1713, welcher schon unter den
beiden früheren Kaisern, sowie der regierenden Majestät vor der spanischen
Reise als Leibhutmacher gedient hatte. Der in Spanien aufgenommene
Architekt und Hofbildhauer Conrad Rudolph war rnit dem Hofstaat der
Kaiserin nheraufgekommenl, desgleichen der Zeltschneider Jacob Thiras,
der Kamrnergoldschmidt Johann Kleinschneck. Der Niederländer Johann