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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1894 / 10)

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Trotz alledem hat jedoch der Zeichner bei der Erfindung des

Ganzen stets mit den perspectivischen Verkürzungen zu rechnen,

welche sich bei Betrachtung des fertigen Gegenstandes zeigen werden.

Ein speculativer Vorgang, der nur durch die genaue Kenntniss des constructiven

 Zeichnens ermöglicht wird.

Auch die Festsetzung und Benutzung der Farbeneffecte, ewig variirend,

 je nach dem zur Verwendung gelangenden Material und den

unerschöpflich reichen Combinationen desselben, beruht auf den Ergebnissen

 einer geistigen Arbeit, welche sich der Beobachtung entzieht. Man

spricht stets von einem guten, einem gesunden Farbensinn; von gutem

Geschmack in der Farbengebung u. s. w. - Von der auf inductivem

Wege erlangten Kenntniss der verschiedenen Ursachen der Farbenharmonie

und der Art der praktischen Verwendung dieser Kenntnisse wissen nur

Wenige. Oft ist die Farbenstimmung in ganz entschiedener Weise von

der gegebenen Zeichnung abhängig und ohne Schädigung des Gesammteindruckes

 nicht in willkürlicher Weise zu verändern. Form und Farbe,

für einander bestimmt, fördern und verschönern sich gegenseitig.

Ein reich ornarnentirter Teppich kann, bei strenger Beibehaltung

seiner Zeichnung, durch eine Aenderung seiner Farbenanordnung bis zur

Unkenntlichkeit entstellt werden. Ein mittelalterliches, gemaltes Glas!

fenster kann durch einige geringe Abänderungen in der Farbengebung

gänzlich um seine Stimmung gebracht werden. Daher ist die genaueste

Angabe der coloristischen Wirkung bei gewissen Werkzeichnungen unerlässlich.



In anderen Fällen jedoch, obzwar mit der Farbe der Erzeugnisse

immer gerechnet werden muss, wäre es nur Zeitverschwendung, die

Farbe des Gegenstandes auf der Zeichnung realistisch angeben zu wollen:

z. B. bei Schmiedeeisen, bei Cornbinationen ganz bestimmter Holzsorten

 u. s. w.

Eine kurze handschriftliche Notiz, einige conventionell bestimmte

Nummern ersetzen oft tagelange Arbeit.

(Fortsetzung folgt.)

Angelegenheiten des Oesterr. Museums und der mit

demselben verbundenen Institute.

Ernennung. Se. k. u. k. Apostol. Majestät haben mit Allerhöchster

Entschließung vom 8. September d. J. den Vertreter des k. k. Unterrichtsministeriums

 im Aufsichtsrathe der Kunstgewerbeschule, Sectionsrath

 Dr. Franz Joseph Ritter von Haymerle, zum Ministerialrathe im

Ministerium für Cultus und Unterricht allergnädigst zu ernennen geruht.

mit-g. (894. 17
            
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