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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 3)

MITTHEILUNGEN

DES

K. K. OESTERREICH. MUSEUMS

KUNST UND INDUSTRIE.

Monatschriiäcßufliimlafistgewerbe.

' Herausgegeben und redigirt durch die Direction des k. k. Oesterr. Museums.

Im Commissionsverhag von Cnrl Gerold's Sohn in Wien.

Abonnementspreis per Jahr H. 4.-

 

Nr. 75. (318).r7 wmw, im. .892. i N}. vn. Jahrg.

 

lnhnlt: Ueher Freiheit und Gesetzmäßigkeit der kirchlichen Kunslformen. Von Dr. PLSwnbada. (Form)

- Ueber den Eiuiiuss der Nnlurliebe auf die Entwickelung des FlorenlinerRcliefornumentes im

15. Jahrhundert, Von J. Folnesicl. (Schlum) - Angelegenheiten des Oeucrr. Museums und der

mil denuelben verbundenen lnllitule. - Limraturbericht. - Bibliogrnplnie des Kunugewerbu.

- Notiz.

Ueher Freiheit und Gesetzmässigkeit der kirchlichen

 Kunstformen.

Von Dr. H. Swoboda.

(Furtselzungq

Dem Innern aber entspricht, nach einer alten ästhetischen Regel,

auch das Aeußere. Darum rnusste in der äußeren Erscheinungsgeschichte

der Kirche wie der Kunst diese innere Wesensverwandtschaft der Beiden sich

ausprägen und dabei konnte ebenso selbstverständlich die Superiorität der

übernatürlichen Ideenmacht über ihren Abglanz, den natürlichen Idealen

in der ganzen Kunstgeschichte, nie als Störung empfunden werden. Ja

es hieße geradezu die edelsten Perioden der Kunstgeschichte detaillirt

vorführen, wollten wir den Freundschaftsbund zwischen Cultus undv

Kunst, wie er zu allen Zeiten bestand, schildern. Begnügen wir uns mit

einem flüchtigen Hinweis auf die beiden auserwählten Völker vorchristlicher

 Cultur, nicht ohne vorher der merkwürdigen Doppelströmung

zu gedenken, welche auf ägyptischem Boden auch nur in der höheren

Einheit religiöser Anschauung klar wird. Wir meinen bei den Aegyptern

die hieratische Strenge einer monarcliisch-priesterlichen Kunst und zu

gleicher Zeit die lebenathmende Naturwahrheit der Porträtdarstellungen.

Die Sorgfalt und Treue der letzteren wurzelt in der Idee, dass das

ungetrübte Fortleben des Geistes an die Unversehrtheit und Erhaltung

des ihm zugehörigen Leibes sich binde. Mehr aber als blos historisches

Jlhrg. 189i. 3
            
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