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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 4)

den religiösen Charakter. i Die vielberufene Symbolik der Bauform entscheidet

 deshalb nicht, weil sie in den verschiedenen Stilperioden eine

wechselnde gewesen. Am längsten hat sich die Symbolik der Basilika

noch im Worte nKirchenschiffu erhalten und könnte mehr als irgend

eine andere, die Kreuzform des Grundrisses nicht ausgenommen, autoritatives

 Ansehen aus den v-apostolischen Constitutionene schöpfen. Doch verbietet

 es die gegenwärtige liturgische Praxis, den Bischofsthron in der

Hauptachse der Kirche hinter dem Hauptaltare erhöht, wie einst am Platze

eines Steuermannes, und zu beiden Seiten die Plätze der Diacone anzubringen,

 welche, in die bequemere Dalmatik gekleidet, den Matrosen verglichen

 wurden. Noch weniger kirchlich maßgebend ist jede andere

Symbolik. Will man in der Gothik das "versteinerte Sursum cordalw

sehen oder im Kreisrund von Bogen, Gewölbe und besonders einer

Kuppel die Unendlichkeit oder das Himmelsgewölbe angedeutet finden,

oder in einzelnen Bautheilen Paradies, Altes und Neues Testament, Lichtreich

 und Schattenreich sehen, so sind das subjective Anschauungen,

vielleicht geistreich durchgeführt, aber offiziellen kirchlichen Charakter

dürfen sie nicht in Anspruch nehmen. Daher ist definitiv nicht nur für

die Architektur, sondern auch für das davon abhängige Kunstgewerbe

in der Stilwahl die vollste Freiheit gewahrt und eher wäre es unkatholisch,

wenn sich Jemand gegen irgend einen der historischen Stile principiell

ablehnend verhalten würde. '

Damit ist aber nicht gesagt, dass jede Benützungsart eines Stiles

auch schon die richtige ist. Künstlerisch wird die Arbeit sein, wenn sie

nichLnur einem historischen Stile äußerlich angehört, sondern wenn sie

auch in sich selbst Stil hat, wenn sie wirklich das Gepräge der geistigen

Verarbeitung und darum den Stempel einheitlicher Schöpfung trägt.

Kirchlich arbeitet der Architekt, wenn sein Werk vor Allem der ungehemmten

 Entwickelung des Gottesdienstes und der Theilnahme am heiligen

Opfer wie van der Predigt bei möglichster Kunstentfaliung angemessen

dient. Es ist daher der Altar, dasßentrum des Interesses in seiner übrigens

vorgeschriebenen Erhöhung und auch sonstigen Detailvorschriften entsprechend

 optisch günstig und die Kanzel akustisch richtig anzubringen.

Selbst ein Centralbau könnte, wenn er diesen beiden Grundforderungen

genügt, nicht verworfen werden. Ebenso ist für Sculptur und Malerei

kein bestimmter Stil mit den archäologisch richtigen Formen und Unformen

desselben von der Kirche gewünscht; also nicht in romanischen Zeichenfehlern

 oder gothischen Verrenkungen, nicht im Goldgrunde oder schon

dem Heiligenscheine allein liegt das vKirchlicbe-t - sondern in der tiefreligiösen

 Auffassung des Inhaltes und in einer Formensprache, welche

die Schöpferidee und Gottebenbildlichkeit der Formen den Störungen des

Zufalles gegenüber betont. Eine Vorschrift (von Papst Urban Vlll., 15. März

1642) sagt: non inordinata nec insolita, nichts Ungeorclnetes noch Außen,

gewöhnliches, sondern was fromme Verehrung erzeugen kann, möge dar-
            
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