den religiösen Charakter. i Die vielberufene Symbolik der Bauform entscheidet
deshalb nicht, weil sie in den verschiedenen Stilperioden eine
wechselnde gewesen. Am längsten hat sich die Symbolik der Basilika
noch im Worte nKirchenschiffu erhalten und könnte mehr als irgend
eine andere, die Kreuzform des Grundrisses nicht ausgenommen, autoritatives
Ansehen aus den v-apostolischen Constitutionene schöpfen. Doch verbietet
es die gegenwärtige liturgische Praxis, den Bischofsthron in der
Hauptachse der Kirche hinter dem Hauptaltare erhöht, wie einst am Platze
eines Steuermannes, und zu beiden Seiten die Plätze der Diacone anzubringen,
welche, in die bequemere Dalmatik gekleidet, den Matrosen verglichen
wurden. Noch weniger kirchlich maßgebend ist jede andere
Symbolik. Will man in der Gothik das "versteinerte Sursum cordalw
sehen oder im Kreisrund von Bogen, Gewölbe und besonders einer
Kuppel die Unendlichkeit oder das Himmelsgewölbe angedeutet finden,
oder in einzelnen Bautheilen Paradies, Altes und Neues Testament, Lichtreich
und Schattenreich sehen, so sind das subjective Anschauungen,
vielleicht geistreich durchgeführt, aber offiziellen kirchlichen Charakter
dürfen sie nicht in Anspruch nehmen. Daher ist definitiv nicht nur für
die Architektur, sondern auch für das davon abhängige Kunstgewerbe
in der Stilwahl die vollste Freiheit gewahrt und eher wäre es unkatholisch,
wenn sich Jemand gegen irgend einen der historischen Stile principiell
ablehnend verhalten würde. '
Damit ist aber nicht gesagt, dass jede Benützungsart eines Stiles
auch schon die richtige ist. Künstlerisch wird die Arbeit sein, wenn sie
nichLnur einem historischen Stile äußerlich angehört, sondern wenn sie
auch in sich selbst Stil hat, wenn sie wirklich das Gepräge der geistigen
Verarbeitung und darum den Stempel einheitlicher Schöpfung trägt.
Kirchlich arbeitet der Architekt, wenn sein Werk vor Allem der ungehemmten
Entwickelung des Gottesdienstes und der Theilnahme am heiligen
Opfer wie van der Predigt bei möglichster Kunstentfaliung angemessen
dient. Es ist daher der Altar, dasßentrum des Interesses in seiner übrigens
vorgeschriebenen Erhöhung und auch sonstigen Detailvorschriften entsprechend
optisch günstig und die Kanzel akustisch richtig anzubringen.
Selbst ein Centralbau könnte, wenn er diesen beiden Grundforderungen
genügt, nicht verworfen werden. Ebenso ist für Sculptur und Malerei
kein bestimmter Stil mit den archäologisch richtigen Formen und Unformen
desselben von der Kirche gewünscht; also nicht in romanischen Zeichenfehlern
oder gothischen Verrenkungen, nicht im Goldgrunde oder schon
dem Heiligenscheine allein liegt das vKirchlicbe-t - sondern in der tiefreligiösen
Auffassung des Inhaltes und in einer Formensprache, welche
die Schöpferidee und Gottebenbildlichkeit der Formen den Störungen des
Zufalles gegenüber betont. Eine Vorschrift (von Papst Urban Vlll., 15. März
1642) sagt: non inordinata nec insolita, nichts Ungeorclnetes noch Außen,
gewöhnliches, sondern was fromme Verehrung erzeugen kann, möge dar-