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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 4)

Ein Wort muss noch über den wichtigsten Gegenstand der kirchlichen

 Inneneinrichtung, dessen ideale Grundformen, Zweck und Bedeutung

durch künstlerisches Missverständniss viel leiden, gesagt werden: den

Altar. Die überraschend einfache Hauptsache an demselben, welche immer

und klar betont sein muss, ist erstens der Altarunterbau, in Tischoder

 Grab-(Sarkophag-)form auszuführen; weiters ein großes, für den

Priester wie das Volk bequem sichtbares Kreuz und durchschnittlich

sechs, wenn es angeht pyramidenartig gegen das beherrschende Kreuz

hin aufsteigende Leuchter. Alles Andere: Hochbau oder Ueberbau ist

Zugabe und dem Erwähnten untergeordnet. Eine Schwierigkeit liegt für

Sacramentsaltäre aber nur bei diesen darin, das Tabernakel so anzubringen,

 dass es nicht als nebensächliches Fußgestell für das liturgisch

nothwendige Kreuz erscheine, letzteres aber doch deutlich sichtbar bleibe.

Der dogmatisch-symbolische Zweck des Kreuzes ist, die ldee der Erneuerung

 des Kreuzesopfers wach zu erhalten. Auf jeden Seitenaltar ein

Tabernakel oder auch nur ein Tabernakelmotiv anzubringen ist unrichtig.

Liturgisch zulässig ist es, den Altarunterbau, besonders der Tumbaform,

nach Art der altchristlichen Fenestella durchbrochen zu machen, so dass

an hohen Festen ein darin befindliches Reliquiar sichtbar erscheine. Es

gäbe das auch neue und gewiss vortheilhafte Motive. Die gegenwärtig

seltenen, aber schon ihrer reichen Mannigfaltigkeit wegen günstigen

Reliquiarien könnten als Altarschmuck zwischen den Leuchtern verwendet

werden. Doch könnte über alle hieher gehörigen Detailfragen, wie über

Paramentik und alle anderen Gebiete eine Fluth von Vorschriften angeführt

 werden. Für die Paramentik möchten wir als Grundgedanken nur

hervorheben, dass die kirchlichen Kleider bei aller Kirchlichkeit Kleider

sein sollen, nicht steife Bretter oder eine wandelnde Bildergalerie - auch

nicht eitles Spinngewebe, der alten clavi unserem Spitzenübermaß gegenüber

 gar nicht zu gedenken. Die Stoffe sollen echt, nicht halbseidene oder

noch geringere sein - wie viel wäre hierin von der österreichischen Kunstindustrie

 zu leisten!

Es möge für heute genügen, auf die Existenz kirchlicher Vorschriften

und die Art, wie sie aufzufassen, hingewiesen und gezeigt zu haben, dass

die künstlerische Freiheit und kirchliche Gesetzmäßigkeit keine Gegensätze

bilden, sondern dass kirchlich freie Formen künstlerische Strenge voraussetzen.

 ln den zahlreichen Vorschriften spricht sich ein überaus feiner

Sinn für das ästhetisch Richtige aus, in Verbindung mit taktvoller Rücksicht

 auf das historisch Gewordene. Es genügt, wenn wir erkannt haben,

dass die Pfuschwaare mit der gefälschten Legitimation der nKirchlichkeitl

das Heiligthum betreten. Verjagen wir dieselbe nach dem Beispiele dessen,

der das Gotteshaus nicht in eine Speculationshalle verwandelt wissen wollte!

Eröffnen aber unsere Künstler und Kunstgewerbetreibenden ihr Verständniss

 den kirchlichen Vorschriften und was mehr ist, dem Geiste derselben,

 dann wird sich ihnen von der Kathedrale bis zur letzten Gebirgs-
            
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