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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 7)

als Handwerk gelten zu können; denn die Bereitwilligkeit des Teppich- 
webers, gegen Lohn für einen Anderen auf Bestellung zu arbeiten, ist 
bereits vorhanden. Es ist da auch schon Arbeitstheilung eingetreten, 
nicht jeder Bauer in Podnlien kann Teppiche wirken, sondern nur Ein- 
zelne. Dagegen steht in jeder rumänischen Hütte in der Bukowina ein 
Webstuhl, und jede Bäuerin weiß sich darauf ihren Bedarf an Woll- 
teppichen zu weben, ebenso wie ihre Leinenhemden, Gürtel u. s. w. 
Es war nothwendig, den wirthschaftlichen Charakter der rumä- 
nischen Bauern-Textilarbeiten als Hausfieiß in scharfen Umrissen fest- 
zustellen, weil dadurch - wie sich später zeigen wird - die Frage nach 
Zweck und Nützlichkeit der in Rede stehenden Ausstellung sehr wesentlich 
bedingt ist. Den geschildertenVerhältnissen ist es wohl auch zuzuschreiben, 
dass der Bazar käuflicher Gegenstände, dessen Veranstaltung gleichfalls 
in das Programm der Ausstellung aufgenommen worden war, unter allen 
Programmpunkten den mindesten Erfolg aufzuweisen hat. Was über lnter- 
vention der Damen vom Verein rumänischer Frauen von Bäuerinnen 
direct eingesendet worden ist, musste nach dem Eingangs Gesagten na- 
türlich von vornherein als unverkäuflich erklärt werden. Es konnte daher 
für den Bazar nur eine kleine Anzahl von Arbeiten in Betracht kommen, 
die Eigenthum von Damen waren, gearbeitet zwar von Bäuerinnen, aber 
im Dienste dieser Damen. Es bedeutet dies eine Durchbrechung des 
reinen Hausfieißcharakters, wie sie sich eben aus dem Umstande erklärt, 
dass die gebildeten Classen auch in der Bukowina die modernen west- 
europäischen Verhältnisse übernommen haben und ihre nächste Umgebung 
dadurch beeinflussen. Da übrigens die betreffenden Gegenstände nicht 
anders gearbeitet und verziert sind, als wenn sie von ihren Anfertigerinnen 
für ihren eigenen Gebrauch bestimmt gewesen wären, so konnte der- 
jenige, der die Ausstellung zur Erwerbung typischer Costümstiicke und 
Stickereien des rumänischen Landvolkes de! Bukowina benützen wollte, 
in der That froh sein, wenigstens diese beschränkte Gelegenheit zum 
Zugreifen zu finden, zumal alle Versuche, bei den Bauern selbst Ein- 
zelnes zu kaufen, wie ich sie in verschiedenen Dörfern wiederholt unter- 
nommen habe, selbst unter Intervention des Gutsherrn oder Pfarrers 
absolut fehlschlugen, überhaupt von vornherein kein Gehör fanden. 
Wenn trotzdem bukowinische Costüme und Teppiche gelegentlich 
in den Städten auf den Markt kommen, von wo sie den Weg in die 
Sammlungen auswärtiger Liebhaber oder Museen finden, so pliegt dies- 
wenn man von der eben erörterten, erst in neuester Zeit vorkommenden 
Vermittelung durch rumänische Damen absieht - auf zweierlei Wegen 
zu geschehen, die beide von einem anständigen Käufer einfach nicht be- 
treten werden können. Entweder wird die Unbehilflichkeit dieses naiven 
und einfachen Landvolkes gegen Vergewaltigung ausgenützt, sofern die- 
selbe nicht gerade im Wege des nackten Raubes, sondern begleitet von 
einer aufdringlichen und ausdauernden Pression erfolgt. Ferner gelingt
	        
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