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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 7)

als Handwerk gelten zu können; denn die Bereitwilligkeit des Teppichwebers,

 gegen Lohn für einen Anderen auf Bestellung zu arbeiten, ist

bereits vorhanden. Es ist da auch schon Arbeitstheilung eingetreten,

nicht jeder Bauer in Podnlien kann Teppiche wirken, sondern nur Einzelne.

 Dagegen steht in jeder rumänischen Hütte in der Bukowina ein

Webstuhl, und jede Bäuerin weiß sich darauf ihren Bedarf an Wollteppichen

 zu weben, ebenso wie ihre Leinenhemden, Gürtel u. s. w.

Es war nothwendig, den wirthschaftlichen Charakter der rumänischen

 Bauern-Textilarbeiten als Hausfieiß in scharfen Umrissen festzustellen,

 weil dadurch - wie sich später zeigen wird - die Frage nach

Zweck und Nützlichkeit der in Rede stehenden Ausstellung sehr wesentlich

bedingt ist. Den geschildertenVerhältnissen ist es wohl auch zuzuschreiben,

dass der Bazar käuflicher Gegenstände, dessen Veranstaltung gleichfalls

in das Programm der Ausstellung aufgenommen worden war, unter allen

Programmpunkten den mindesten Erfolg aufzuweisen hat. Was über lntervention

 der Damen vom Verein rumänischer Frauen von Bäuerinnen

direct eingesendet worden ist, musste nach dem Eingangs Gesagten natürlich

 von vornherein als unverkäuflich erklärt werden. Es konnte daher

für den Bazar nur eine kleine Anzahl von Arbeiten in Betracht kommen,

die Eigenthum von Damen waren, gearbeitet zwar von Bäuerinnen, aber

im Dienste dieser Damen. Es bedeutet dies eine Durchbrechung des

reinen Hausfieißcharakters, wie sie sich eben aus dem Umstande erklärt,

dass die gebildeten Classen auch in der Bukowina die modernen westeuropäischen

 Verhältnisse übernommen haben und ihre nächste Umgebung

dadurch beeinflussen. Da übrigens die betreffenden Gegenstände nicht

anders gearbeitet und verziert sind, als wenn sie von ihren Anfertigerinnen

für ihren eigenen Gebrauch bestimmt gewesen wären, so konnte derjenige,

 der die Ausstellung zur Erwerbung typischer Costümstiicke und

Stickereien des rumänischen Landvolkes de! Bukowina benützen wollte,

in der That froh sein, wenigstens diese beschränkte Gelegenheit zum

Zugreifen zu finden, zumal alle Versuche, bei den Bauern selbst Einzelnes

 zu kaufen, wie ich sie in verschiedenen Dörfern wiederholt unternommen

 habe, selbst unter Intervention des Gutsherrn oder Pfarrers

absolut fehlschlugen, überhaupt von vornherein kein Gehör fanden.

Wenn trotzdem bukowinische Costüme und Teppiche gelegentlich

in den Städten auf den Markt kommen, von wo sie den Weg in die

Sammlungen auswärtiger Liebhaber oder Museen finden, so pliegt dieswenn

 man von der eben erörterten, erst in neuester Zeit vorkommenden

Vermittelung durch rumänische Damen absieht - auf zweierlei Wegen

zu geschehen, die beide von einem anständigen Käufer einfach nicht betreten

 werden können. Entweder wird die Unbehilflichkeit dieses naiven

und einfachen Landvolkes gegen Vergewaltigung ausgenützt, sofern dieselbe

 nicht gerade im Wege des nackten Raubes, sondern begleitet von

einer aufdringlichen und ausdauernden Pression erfolgt. Ferner gelingt
            
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