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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1890 / 1)

hoher Befriedigung diese zwölf Säle durchwandern, so bleib: uns nur der 
Wunsch, auch die übrigen Säle dieses neuen Museums (1-24) baldigst 
erölfnet zu sehen. J. v. Falke. 
Ueber einige Scheibenrisse von Daniel Lindtmayer. 
Von Franz Ritter. 
Der Beginn der künstlerischen Thätigkeit Daniel Lindtmayefs fällt 
noch in die Glanzperiode der schweizerischen Cabinetsmalerei, in jene 
Zeit, als die Sitte der Fenster- und Wappenschenkung in Privathäuser 
der Schweiz auf ihrem Höhepunkte angelangt war. Das Aufkommen 
dieser Sittel) wird ziemlich allgemein an das Ende des 15. Jahrhunderts 
versetzt und Valerius Anshelm bezeichnet in seiner im Auftrage des 
Rathes von Bern verfassten Chronik die Vorliebe für das Prunken mit 
gemalten Wappenscheiben in den Fenstern der bürgerlichen Wohnhäuser 
als eine in den Jahren 1485-1499 eingerissene neue Mode. ln der Be- 
schränkung auf Bern mag diese Angabe des Chronisten wohl mehr oder 
weniger Wahrscheinlichkeit für sich haben, denn Bern ging zu jener Zeit 
den anderen eidgenössischen Orten in der Mode nicht voran. Andere 
Schweizer Städte erließen ihre Kleider- und Sitten-Mandate in der Regel 
früher als Bern. Für die Sitte der Fenster- und Wappenschenkung in 
Privathäuser anderer Schweizer Orte aber geben z. B. die Umgeldblicher 
von Luzern, wo schon im Jahre 1424 in den Kanzleien und Rathssälen 
an Stelle der älteren Fensterverschlüsse Glasfenster angebracht wurden, 
bis in das Jahr 1464 zurückreichende Belege 7). 
Von Luzern aus mag sich auch die Sitte in immer weitere Kreise 
der Eidgenossenschaft ausgebreitet haben. Zuerst war es allerdings nur 
Gebrauch, beim Entstehen neuer Bauten den Bauherrn mit Fenster und 
Wappen zu beschenken, d. h. man bezahlte ein Fenster und stiftete sein 
in Glasmalerei ausgeführtes Wappen darein. Doch nicht lange wurde an 
der ursprünglichen Uebung festgehalten; Umbauten, selbst geringfügige 
Aenderungen am alten Hause wurden zum Anlasse der Schenkung ge- 
nommen und die Stände der Eidgenossenschaft, die schweizerischen Klöster, 
die Zünfte, Schützengesellschaften und Private machten die Sitte gleich- 
mäßig mit. Die Regierungen der Cantone wurden immer häufiger um 
gemalte Scheiben angegangen und die Gesuche mehrten sich bald derart, 
dass von Seite der Stände wiederholt beschlossen wurde, von Staats- 
wegen keine Fenster mehr verabfolgen zu lassen, als in die Raths-, 
Schützene und offenen Gesellschaftsstuben 3). ln Schaffhausen entschieden 
') Vergl. hierüber Hermlnn Meyer, Die Sitte der Fenster- und Wnppenschen- 
kung, 1884. . 
1') Th. v. Liebenau irn Anleiger für SChWCiZ- Allenhumskunde, Bd. V, p. x49. 
') B. Bucher, Geschichte der technischen Künstz, I, p. 84.
	        
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