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wähnt, dass hier an 600 Geigenmacher sind, dass jährlich an 200.000 Zollcentner Holzwaare
verbraucht oder,weiter verhandelt wird und dass die hiesige Post einen Baargeldverkehr
von ca. 600.000 fl. aufzuweisen hat. Ausser Trommeln und Pianofortes werden
hier alle Instrumente verfertigt, insbesondere Geigen, Blasinstrumente und Zithern, Damit
die lnstrumentenmacher genügend musikalisches Verständniss besitzen, hat das k. k. Handelsministerium
hier eine Musikschule errichtet, die ungemein gut besucht ist und die
schönsten Erfolge aufzuweisen hat. Der Schulleiter, Herr Wilfer, ertheilt an hundert
und mehr Schüler praktischen und theoretischen Unterricht in der Musik.
(Idrianer Spitzen.) Die zum Zwecke der Erlernung und weiteren Verbreitung
der ldrianer Spitzenarbeiten unter den Klopplerinnen des böhmischen Erz- und Riesengebirges
im heurigen Frühjahrs in Gottesgab in Böhmen eigens gegründete Klöppelschule
gedeiht unter der Leitung des in Prag wirkenden Centralcomite zur Beförderung der Erwerbsthatigkeit
der Erz- und Riesengebirgsbewohner vortrefflich und beschäftigt gegenwärtig
bereits 35 Lehrmadchen. Gelernt wird ausschliesslich die sogenannte ldrianer Spitze:
Ellenspitzen, Barben, Kragen u. s. w., eine Spitzengattung, welche früher in Böhmen nicht
gearbeitet wurde und gegenwärtig guten Absatz findet. Der Verdienst bei dieser Spitze
ist für eine gute Klbpplerin 2 H. bis z H. 50 kr. in der Woche. Das Centralcomite hat
die Einrichtung der Schule beigestellt und Zwirn gespendet, es bezahlt die Lehrerin und
unterstützt die Lehrmadchen während der Lehrzeit mit xo kr. täglich.
(Preisausschreiben des Gewerbe- und Indnstrlevateines in Bremen.) Der
Gegenstand der Concurrenzaufgabe ist folgender:
uMobeleinrichtung eines einfachen Wohnzimmers des Mittelstandesu.
Für die Lösung der Aufgabe soll diese Einrichtung bestehen aus folgenden Objecten:
x. Schrank oder Commode. Dieses Möbel soll so beschaffen sein, dass es
zur Aufbewahrung der wichtigsten, im häufigen Gebrauche befindlichen Gegenstände
eines Haushaltes dient, zugleich auch eine wesentliche Zierde des Zimmers bildet und
etwa zur sichtbaren Aufstellung von nEamilienstücken- und anderen bevorzugten oder
tägliche Verwendung findenden Gegenständen geeignet ist. Die Anschliessung an bestehende
Gewohnheitsformen ist dabei nicht erforderlich, vielmehr eine neue, eigenartige
Anordnung des Möbels erwünscht.
z. Tisch. Bei der gewöhnlich gleichzeitigen Verwendung des einfachen bürgerlichen
Wohnzimmers als Speisezimmer soll derselbe auch als Speisetisch gebraucht
werden können.
3. Stuhl. Derselbe kann Rohrgeßechte oder Polsterung erhalten: nur ist auf
Dauerhaftigkeit, Bequemlichkeit und leichte Handhabung bei dessen häufigem Gebrauch
Rücksicht zu nehmen.
Weitere Gegenstände sind zur Losung der Aufgabe nicht erforderlich, jedoch erwünscht,
wenn die Einrichtung vervollständigende Obiecte wie Sopha oder Lehnstuhl,
Bilder- oder Spiegelrahme, Uhrgehnuse etc. als leichte Skizzen beigegeben werden.
Die Bearbeitung der Aufgabe kann geschehen:
a) in wirklicher Ausführung, wobei der Verkaufspreis der ausgeführten Gegenstände
und derjenige einer completen Einrichtung mit Aufzählung der einzelnen Mübel
beizulegen ist; I. Preis . . . . Mark 300.-ll.
. _ . . . r m0.-b)
in Zeichnungen. Dieselben sollen für jeden Gegenstand bestehen: in einer
Skizze 'l.. der natürlichen Grösse und einer für die Ausführung genügenden Detailzeichnung,
sowie einem Kostenvoranschlag mit Angabe des Materials und der Art der
Ausführung; l. Preis . . . . Mark 150.-li.
l . . . . x 60.-Die
Prarniirung der Lösungsart a) schliesst eine Pramiirung der darauf bezüglichen
Zeichnungen aus.
Bezüglich der unter a) prämiirten Arbeiten bleibt der Direction des Gewerbeund
lndustrievereines das Ankaufsrecht bis acht Tage nach Entscheidung des Preisgerichts
vorbehalten; die unter b) prämiirten Zeichnungen bleiben Eigenthum des Gewerbe- und
lndustrievereines, mit Ueberlassung des einmaligen Ausführungsrechtes an denselben.
Die Bearbeitungen der Aufgabe sind nur mit Motto oder Buchstaben versehen an
die v-Direction des Gevirerbe- und Industrievereines in Bremen, Gewerbehaus-t, frankirt
einzusenden. Ein beigegebenes verschlossenes Couvert mit gleichem Motto oder Buchstaben
hat Namen und Wohnung des Bewerbers zu enthalten.
Der _letzte Termin für die Einsendung ist der l. März 1878. Später eintreffende
Sendungen werden nicht berücksichtigt.
Die Pramiirung erfolgt in der ersten Hälfte des Monats März und werden die eingesandten
Arbeiten acht Tage offentlich ausgestellt. '
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