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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 141)

4. Als dringend nothwendig wird ferner die Begründung einer Fachbibliothek bezeichnet,

 welche solche Werke enthält, die durch Abbildungen und durch geschichtliche,

technische, künstlerische Erläuterungen die Zwecke des Museums zu fördern geeignet

sind. Bei einer solchen Bibliothek würde es aber nicht blos darauf abgesehen sein dürfen.

der Verwaltung des Museums das Material zur Sammlung, Ordnung und Nutzbarmachung

der Museumsgegenstände an die Hand zu geben, sondern es müsste auch dafür gesorgt

werden, dass zur Benutzung der Bücher durch Gewerbtreibende und Lernende, sei es in

dem einzurichtendcn Lesezimmer, sei es in den Clnssenzimmern der in demselben Gebaude

 befindlichen Anstalten, sei es unter Umständen auch im eigenen Hause, möglichst

bequeme Gelegenheit geboten werde. Die Begründung der Büchersammlung wird um so

nothwendiger, als es den hiesigen öffentlichen und Gesellschaftsbibliotheken theils an

neuerer kunstgewerblicher Literatur, theils an leichter Zugänglichkeit für das Publicum

 fehlt.

5. Ausser dem Lcsczimmer der anzulegenden Bibliothek müssen auch geeignete

Raume mit zweckmässigcir Zeichen- und Mudellirtischen vorhanden sein, um den Gewerbtreibenden,

 Meistern und Gehilfen, zum Zeichnen und Modelliren im Museum selbst nach

den Vorbildern seiner Sammlung Gelegenheit zu geben.

6. Wie bisher die Commission die von ihr gesammelten Gegenstände dadurch nutzbar

 zu machen suchte, dass sie nicht blos dem Publicum die Beschauung derselben sn

viel wie möglich gestattete, sondern sie auch durch beigefügte Erläuterungen über Herkunft,

 Stolf, Technik, Styl und bemerkenswerthe Vorzüge oder Mängel dem Verständniss

 der Beschauer näher brachte, durch kurze Veröffentlichungen in den hiesigen Tagesblättern

 auf die neu ausgestellten Stücke aufmerksam machte, und für die kunstgewerhliche

 Formenlehre und den Zeichnenunterricht in der allgemeinen Gewerbeschule und

der Gewerbeschule für Mädchen die begehrten Stücke (mit gewissen durch die Umstände

gebotenen Ausnahmen) an diese Anstalten auslieh, so wird die künftige staatliche Verwaltung

 des Museums durch ähnliche Mittel die Nützlichkeit desselben befördern müssen.

7. Endlich wird als ein besonders wichtiges Mittel, durch welches die neue Anstalt

 ihrer Aufgabe gerecht werden könnte, die Verbindung einer regelmässigen Lehrthätigkeit

 mit dem vorhandenen Material bezeichnet. Es würde diese von der Verwaltung

des Museums ausgeübt werden können theils durch öifentliche Vorträge, welche geeignet

wären, das kunsthistorische Verständniss des Publicums im Allgemeinen zu fordern, theils

durch Curse für die Genossen einzelner Gewerbszweige, bestimmt die technischen und

stylistischen Kenntnisse derselben zu entwickeln.

Pariser Weltausstellung l878.

Speulalprogrsmm für Gruppe II, Olnase 6, 7, 8; Kunstnnteunioht und

' Kunstwissensohaft. Berichterstatter: Hofrath Ritter von Eitelberger, Directar

des Oesterr. Museums für Kunst und Industrie.

ln der Collectiv-Ausstellung des Kunstunterriehtes seilen die Fortschritte Oesterreichs

 auf dem Gebiete des Kunstunterrichtes, des Musealwesens und der sachverwandten

Gebiete vor das Auge gebracht werden.

a) Lehrinstitute für Kunst (Akademieen der bildenden Künste) und Schulen

für das Kunstgewerbe. - Plane der eigens fnr Zwecke solcher Anstalten erbauten

Gebäude und Ateliers. - Programme, enthaltend Angaben über die Errichtung der Schule,

das Lehrpersonale, die Frequenz der Schüler

Die Kunstgewerbeschule des Oesterr. Museums für Kunst und lndustrie in Wien

wird insbesondere eine Auswahl der Arbeiten bieten, welche den Lehrgang der Schulen

verdeutlichen sollen; ebenso eine Auswahl der vorzüglicheren Lehrmittelbehelfe.

Anmerkung. Die Kunstgewerbeschule wird ausserdem in Verbindung mit den

kunstgewerblichen Fachschulcn des k. k. Handelsministeriums in der Gruppe lll (Einrichtungsstncke

 und Zugehtir) mit selbständigen Arbeiten vertreten sein; nur die höhere

Kunststickereischule des Handelsministeriums wird in der Gruppe ll zugleich mit den

weiblichen Schulen ausstellen.

b) Zeiehenunterricht in den Schulen. Der gessmmte Gang des Zeichenunterrichtes

 von der Volksschule angefangen bis einschliesslich die Mittelschule, soll durch

systematische Vorführung der Vorlagewerke und Lehrbehelfe, sowie der jetzt geltenden

Unterrichtspläne dargestellt werden.
            
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