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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 141)

(geb. in Wien 1713) ernannt und die Schule mit Anfang d. J. 1767 im

gräflich Breunefschen Hause eröEnet, von wo sie zunächst in das

Alfsche, dann zu Michaelis 1769 in das Kaiserstein'sche Haus ') übersiedelte.

 Die Schulordnung, welche Domanöck im October 1767 publicirte

 "), bestimmt in äjt die Grenzen der Zulässigkeit der Frequentanten.

Aufgenommen wurde darnach „jeder Gesell von denen Commerzial-Professionisten,

 denen Gold- und Silber-Arbeitern, Compositionsarbeitern,

Gürtlern, Schwertfegern und Langmesserschmieden", ferner jeder Lehrjunge

 dieser Professionen, sowie endlich auch alle diejenigen, nicht dem

Handwerksstand angehörige Personen, „welche sich auf das Modellieren,

Gravieren und Verschneiden verlegen wollen" und sich beim Director in

gehöriger Form anmelden. Den Unterricht betreffend heisst es: „Alle

Sonn- und Feiertage, die hohen ausgenommen, wird das ganze Jahr hindurch

 vor die HH. Liebhaber das Modell stehen", und zwar Vormittags

1o-12 und Nachmittags 2-4 Uhr. Nach vorheriger Anzeige bei dem

Director „wird auch denen HH. Liebhabern und Gesellen, wann sie einen

Act begehren, solche selbst zu stellen erlaubet seyn." „Vor die Jungen

aber ist die Lection die ganze Woche hindurch, Sonn- und Feiertage ausgenommen,

 von 587 Uhr." (Q. z.) „Jeder ist verbunden nach denen Modellen

 mit zu zeichnen und zu pussiren, welche ein Anderer mit Genehmhaltung

 des Directors gestellt hat." (Q. 3.) Wenigstens alle drei Monate

hat Jeder eine mit seinem Namen versehene Zeichnung, Modellirung oder

„Pussirung" dem Director einzuhändigen, „damit dieser solche zur Beurtheilung

 des Fleisses auch anderen Künstlern und Kennern vorlegen und

ein solcher sich andurch von selbsten bekannt machen könne." (Q. 4,.)

Der Schlussbestimmung zufolge wurde auch ausser den angegebenen

Stunden Solchen, die sich desswegen an den Director wendeten, besonderer

Unterricht in anderen Zweigen der Kunst ertheilt.

Die mit dem geringen jährlichen Aufwande von etwa 1500 5.3) in's

Leben gerufene Schule gelangte schnell zur Anerkennung und Erfolg.

Sie, hat zur Begründung des Ruhmes der Wiener Medailleur- und Graveurkunst

 mächtig beigetragen. Abgesehen von sechs unter unmittelbarer

Aufsicht des Directors arbeitenden „Scholaren"'), für welche der Staat ihm

Cons. vorn 25. Juni 1767 an die Kaiserin wird er auch als „Gold-Galanterie-Arbeiter"

bezeichnet. (Reichstim-Arelrh, Comm-A.)

') Acten der Akademie vom Jahre 1770. Das Breunefsche Haus stand (1766)

auf der Wasserkunstbastei. (Weiskern, Topogr. von N. 0:. lII. 64). Das Kaisersteinß

sche Haus hat heute Nr. g in der Braunerstrasse.

') ln Abschrift bei den Acten der Akademie; Beschluss des Cornmerz-Consensses

vorn 27, October 1767.

') Cab.-Arch., Staatsn-A. v. 19. Juni 1767. Dem Beschluss, durch welchen die Summe

bewilligt wurde, ist die Bemerkung beigefügt: „Anbei hat der Commerzienrath diesen

löblieheu Eifer auch auf andere Künste und Fabricaturen zu erstrecken."

') Die ersten, zwischen dem 1. August 1767 und 1. December 1769 eingetretenen

Schüler waren: Franz Domanöck (der Sohn des Directors, s unten Not. 6), Michael
            
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