(geb. in Wien 1713) ernannt und die Schule mit Anfang d. J. 1767 im
gräflich Breunefschen Hause eröEnet, von wo sie zunächst in das
Alfsche, dann zu Michaelis 1769 in das Kaiserstein'sche Haus ') über-
siedelte. Die Schulordnung, welche Domanöck im October 1767 publi-
cirte "), bestimmt in äjt die Grenzen der Zulässigkeit der Frequentanten.
Aufgenommen wurde darnach „jeder Gesell von denen Commerzial-Pro-
fessionisten, denen Gold- und Silber-Arbeitern, Compositionsarbeitern,
Gürtlern, Schwertfegern und Langmesserschmieden", ferner jeder Lehr-
junge dieser Professionen, sowie endlich auch alle diejenigen, nicht dem
Handwerksstand angehörige Personen, „welche sich auf das Modellieren,
Gravieren und Verschneiden verlegen wollen" und sich beim Director in
gehöriger Form anmelden. Den Unterricht betreffend heisst es: „Alle
Sonn- und Feiertage, die hohen ausgenommen, wird das ganze Jahr hin-
durch vor die HH. Liebhaber das Modell stehen", und zwar Vormittags
1o-12 und Nachmittags 2-4 Uhr. Nach vorheriger Anzeige bei dem
Director „wird auch denen HH. Liebhabern und Gesellen, wann sie einen
Act begehren, solche selbst zu stellen erlaubet seyn." „Vor die Jungen
aber ist die Lection die ganze Woche hindurch, Sonn- und Feiertage aus-
genommen, von 587 Uhr." (Q. z.) „Jeder ist verbunden nach denen Mo-
dellen mit zu zeichnen und zu pussiren, welche ein Anderer mit Genehm-
haltung des Directors gestellt hat." (Q. 3.) Wenigstens alle drei Monate
hat Jeder eine mit seinem Namen versehene Zeichnung, Modellirung oder
„Pussirung" dem Director einzuhändigen, „damit dieser solche zur Beur-
theilung des Fleisses auch anderen Künstlern und Kennern vorlegen und
ein solcher sich andurch von selbsten bekannt machen könne." (Q. 4,.)
Der Schlussbestimmung zufolge wurde auch ausser den angegebenen
Stunden Solchen, die sich desswegen an den Director wendeten, besonderer
Unterricht in anderen Zweigen der Kunst ertheilt.
Die mit dem geringen jährlichen Aufwande von etwa 1500 5.3) in's
Leben gerufene Schule gelangte schnell zur Anerkennung und Erfolg.
Sie, hat zur Begründung des Ruhmes der Wiener Medailleur- und Gra-
veurkunst mächtig beigetragen. Abgesehen von sechs unter unmittelbarer
Aufsicht des Directors arbeitenden „Scholaren"'), für welche der Staat ihm
Cons. vorn 25. Juni 1767 an die Kaiserin wird er auch als „Gold-Galanterie-Arbeiter"
bezeichnet. (Reichstim-Arelrh, Comm-A.)
') Acten der Akademie vom Jahre 1770. Das Breunefsche Haus stand (1766)
auf der Wasserkunstbastei. (Weiskern, Topogr. von N. 0:. lII. 64). Das Kaisersteinß
sche Haus hat heute Nr. g in der Braunerstrasse.
') ln Abschrift bei den Acten der Akademie; Beschluss des Cornmerz-Consensses
vorn 27, October 1767.
') Cab.-Arch., Staatsn-A. v. 19. Juni 1767. Dem Beschluss, durch welchen die Summe
bewilligt wurde, ist die Bemerkung beigefügt: „Anbei hat der Commerzienrath diesen
löblieheu Eifer auch auf andere Künste und Fabricaturen zu erstrecken."
') Die ersten, zwischen dem 1. August 1767 und 1. December 1769 eingetretenen
Schüler waren: Franz Domanöck (der Sohn des Directors, s unten Not. 6), Michael