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Abb. x. Prospekt des Liechtensteinschen Gartenpalais in der Roßau, Zeichnung von S. meiner (Österreichisches
Museum)
wille ausführender Organe verändernd in die ursprüngliche Idee eingegriffen
haben. Diese Erscheinung ist dem ganzen Barock eigentümlich; sie beruht
in letzter Linie auf der starken Vereinheitlichung und der auffallenden Selbst-
bewußtheit der ästhetischen Kultur; Bauen und künstlerisches Schaffen ist
in solchen Zeiten mehr noch als persönliche Betätigung Sache der sozialen
Schichte und des Volksganzen. Immer wieder läuft die individuelle Schöpfung
Gefahr, in die Auswirkung des Allgerneingeistes sich zu verlieren; ihren
entscheidenden Urheber feststellen wollen, bleibt häufig ein Versuch mit
unzulänglichen Mitteln.
Eine besonders wertvolle Hilfe ist es, wenn der Künstler seinen Anspruch
auf das Werk selbst irgendwie niedergelegt hat; aber auch dieses Zeugnis
ist kritischer Auslegung durchaus nicht entrückt.
Den Abschluß des fürstlich Liechtensteinschen Parkes in der Roßau
bildete ein Gartengebäude, das, in der Hauptachse der ganzen weitläufigen
Anlage gelegen, ihr Blickziel und ihre Bekrönung heißen kann; sie wirkt als
der notwendige Abschluß eines Ganzen, wie das durch eine Straße abge-
trennte Pomaranzenhaus sein Auftakt und seine Vorstufe ist. In dem Blatt,
das Salomon Kleiner, kurmainzischer Ingenieur, 1732 von dem „Prospekt
des Hoch Fürstlich Liechtenstainischen Garten und dessen Gebäuden in der
Roßau" gezeichnet hat (Abb. r), macht sich die Einheitlichkeit der Gesamt-
anlage eindringlich geltend, aus der das Gartengebäude nicht lösbar ist.
Der Architekt des Palastes und des Pomaranzenhauses ist unzweifelhaft