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ERJENIGE, der sich in einem der großen Handbücher
der Kunstgeschichte über die deutsche Bildnerei
der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts unterrichten
will, vernimmt in den eineinhalb bis zwei
Seiten, welche diesem Thema gewidmet sind,
einige wenige deutsche Künstlernamen und
mehrere fremde und schließlich das zusammenfassende
Urteil, daß es eine selbständige deutsche
Bildhauerkunst dieser Zeit nicht gegeben habe.
Der Denkmälerbestand an den großen und vornehmlich
begangenen Straßen der Kunst scheint
solchem Urteile nicht zu widersprechen und so ist man beinahe geneigt,
auch die letzte Erklärung zu glauben, welche die Handbücher mit bemerkenswerter
Einstimmigkeit für diese merkwürdige Erscheinung zu geben
wissen, nämlich daß die Schrecken und
Wirrnisse des dreißigjährigen Krieges alles
selbständige Kunstleben auf deutschem
Boden ertöteten. Ist es schon auf dem
Gebiete der allgemeinen Geschichtschreibung
sehr oft nur eine Verwechslung von
Ursache und Folge, wenn der Gang der
Geschichte fast ausschließlich als von
Kriegen, Schlachten und Gefechten bestimmt
geschildert wird, so ist es noch
viel bedenklicher und irreführender, auf
dem Felde der Kunstgeschichtschreibung
politischen Ereignissen allzugroße genetische
Einwirkung auf das Kunstleben einzuräumen.
Selbst bei einem Kriege wie
dem, den wir eben jetzt erleben, der in alle
Belange des Lebens eingreift, können wir
einen bestimmenden Einfiuß des politischen
Ereignisses auf das Kunstleben nicht feststellen.
Um wieviel weniger konnte ein nicht
annähernd so tief greifender Krieg wie der
dreißigjährige, der viele deutsche Gebiete
überhaupt nicht berührte, einen beinahe
völligen Stillstand einer Kunstentwicklung
herbeiführen, die noch im XVI. Jahrhundert,
in der Zeit der späten Gotik, reich
_ _ _ Abb. i. Die Figur der Justitia am Rathausgeblüht
hatte. Wer m den kirchlichen ponal zu Salzburg
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