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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXII (1919 / Heft 6, 7 und 8)

alleinig auf die Wirtschaft hin Bürger geworden, und daher möge man ihm

auferladen, daß er sich seiner Profession, der Weinwirtschaft, alleinig zu

bedienen schuldig sein soll". Vogl wieder erklärte auf die Klage protzig,

Schwanthaler möge „als unangesessene Person? erst einen Bürgen stellen",

dann erst brauche er zu antworten. Doch wolle er mit Vorbehalt seines

Rechtes vorbringen, daß sein Vater Ludwig Vogl sel. über seine erlernte

Kunst einen authentischen Lehrbrief gehabt habe, den er jederzeit vorzeigen

könne. Er selbst habe ebenfalls seine Kunst redlich erlernt. „Es sei aber gar

nicht bekannt, wo und von wem Schwanthalers Vater die Kunst gelernt, ob

der oder Thomas Schwanthaler jemals einen Lehrbrief gehabt. Man solle

dem Kläger auftragen, seinen und seines Vaters Lehrbrief in authentica

forma vorzuzeigen." Über den Ausgang des Prozesses ist nichts weiter

bekannt. Vogl übte jedenfalls weiter seinen Bildhauerberuf aus. Die zwei

Konkurrenten wurden zu grimmigen Feinden. Schwanthaler ließ sich sogar

zu Tätlichkeiten gegen den Gesellen Vogls hinreißen, er beschimpfte seinen

Konkurrenten und nannte ihn „Frötter und schlimmen Schelmen". Es kam

zu wiederholten Klagen und sogar die Gesellen übertrugen die Streitigkeiten

ihrer Meister aufeinander. Gar manche „compromotierliche Personen" vermittelten

 zwischen beiden, aber heute versöhnten sich die beiden und

schlossen „zu Erhaltung guter Nachbarschaft, auch künftiger Fried- und

Einigkeit einen Vergleich"; man erklärte

sogar, man könne voneinander „nichts anders

als Ehr, Liebes und Gutes sagen", und bei

nächster Gelegenheit gab es wieder Klagen,

exekutive Pfändungen usf. Nach allem scheint

von beiden Gegnern Schwanthaler der temperamentvollere

 Kampfhahn gewesen zu sein,

der sich, wie er selbst gestand, „aus voreilendem

 Zorn und Hitzigkeit" zu Angriffen

verleiten ließ. Er war eben eine impulsive

Künstlematur.

In dieser bewegten Zeit seiner ersten erbitterten

 Konkurrenzkämpfe hat sich Schwanthaler,

 der in seinem I-Iochaltar noch ganz

in handwerklichen Traditionen steckte, künstlerisch

 zur Individualität durchgerungen. Im

Jahre 166g arbeitete er an dem Floriani-Altar

der Pfarrkirche in Ried, den die Brauerzeche

gestiftet hatte (Abb. 6 bis 8). Mit diesem

Werk tritt der Rieder Bildhauer als ein Künstler

 von Rang und Können in die heimatliche

4' Nach dem Rieder Ratsprotokolle vom r. Oktober 1667,

Fol. xoo, war an diesem Tage bereits an Thomas Schwanthaler

und seine Frau Eva Vorburger das Bürgerrecht verliehen worden. Abb. 9, Mattighofen, Oberösterreich, ehe-Vgl.

 Dr. Gärtner in „I-Ieirnatkunde", 8. Heft, Seite m6. rnalige Stiftskirche, Hochaltar, St. Paulus



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