VERSICHERUNGS- U. A. ANSTALTEN. ARMENPFLEGE.
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National-Vermiig'en. Um einen Bei
trag zur Beurtheilung desselben zu geben,
mögen folgende Zahlen dienen, welche sich
aus Besteuerungszwecken i. J. 1870 erge
ben haben:
Mill. B:dr.
Taxwerth des ländlichen Besitzes... 1,667.
» anderer liegenden Gründe 499.
Werth des (steuerfreien) Besitzes des
Staates, der Communen u. s. w.... 122.
Abgeschätzte Einnahmen von Capi
tal, Handel, Gewerbe, Besoldun
gen oder Pensionen 161.
Dass die Capitalbildung besonders in dem
letztverflossenen Jahre in stetem Steigen
gewesen ist, hat sich auf mancherlei Weise
an den Tag gelegt, z. B. in einer gesteiger
ten Geschäftsthätigkeit mit der daraus flie
ssenden Erhöhung des Arbeitslohnes, in gro
ssen Einsätzen in die Geldanstalten, in ver-
grössertem Verlangen nach Obligationen und
Actien, in dem Fallen des Zinsfusses u. -a.
m. Als ein aufklärendes Beispiel kann hier
angeführt werden, dass allein i. J. 1872
von der Regierung die Bestätigung folgen
der Actien-Gesellschaften ausgefertigt wor
den ist:
Actienkapital.
11 Eisenbahn-Actiengesellschaf-
Minimum.
Millionen
R:dr.
Maximum.
Millionen
R:dr.
ten
13-9
51-8
86 Industrie- und Fabriken-Ac-
tiengesellschaften
29 Rehderei-Actiengesellschaften
10 Magazins- u. Versicherungs-
Actiengesellschaften
9 Handels- und Bank-Actien-
gesellschaften.
30 Consumtions-Actiengesell-
schaften
24 andere Actiengesellschaften..
199 Summa Mill. R:dr
33-4 53-5
4-6 11-6
27 12-5
5*4 7-3
0-2 0-6
4-9 471
65-1 1844
Versicherungs-, Pensions- und Wohlthätigkeits-Anstalten.
Von Versicherungsanstalten giebt es
eine grosse Menge, theils allgemeine, theils
private, welche die gewöhnlichen Zwecke
haben: Feuer-, Lebens-, See-, Renten- und
Capital-Versicherungen u. a. m. Ausserdem
sind im Lande mehre ausländische Versiche
rungsanstalten thätig. Da solche Anstalten
nicht verpflichtet sind, ihre Stellung auf
eine andere Weise zu veröffentlichen, als
in der Revision, welcher sie von den Theil-
nehmern unterworfen werden, auch keine
Verpflichtung in dem schwedischen Gesetze
vorgeschrieben ist, sein Besitzthum gegen
Feuergefahr versichert zu haben, so ist we
der die ganze Anzahl der verschiedenen
Versicherungsanstalten, noch auch ihre Thä-
tigkeit mit Sicherheit bekannt. I. J. 1865
war nach der Berechnung schwedisches Be
sitzthum nur in schwedischen Interessent-
schaften zu einem Werthe von 1,500 Milli
onen R:dr versichert.
Die wichtigsten unter den Pensions-
Anstalten sind: die Pensionskasse der Armee
(1871 mit einem Vermögen von 4,451,551
R : dr), die Pensionsanstalt des Civilstaates
(5,480,245 R:dr), die allgemeine Wittweu-
und Pupillenkasse (4,955,872 R:dr) u. s.
w. Unter der Masse der Wohlthätigkeits-
anstalten können erwähnt werden: Insti
tute für Taubstumme und Blinde, Entbin
dungshäuser, Waisenhäuser u. a. in. In
der zu den ersterwähnten gehörenden An
stalt Manilla bei Stockholm werden im Durch
schnitt jährlich 200 taubstumme und 62
blinde Kinder gepflegt und unterrichtet. Die
allgemeine Waisenhaus-Anstalt in Stockholm
pflegte Ende 1871 in dem Waisenhause
148 Kinder, ausserdem aber noch 3,801
Kinder, welche auf Kosten derselben, mei
stens auf dein Lande, einaccordirt waren.
Den Wohlthätigkeitsanstalten kann auch
die ganze Armenpflege beigezählt werden.
Von den Bewohnern Schwedens genossen
zwar nach der Berechnung 3'6 % (3'3 %
auf dem Lande, aber 5'5 % in den Städ
ten) Armenunterstützung, in der Wirk
lichkeit dürfte aber diese Zahl zu klein sein,
weil die zu den Familien gehörenden Kin
der oft genug nicht besonders gezählt sein
dürften. Die ganze Ausgabe für die Ar
menpflege, welche für 1865 zu 3,856,862
R:dr und für 1870 zu 6,022,345 R:dr ange
geben wird, ist wahrscheinlich bedeutend zu
erhöhen, da wohl oftmals verschiedene Na-
tural-Leistungen (Wohnung, Holz, Speise
u. dgl.) nicht mit eingerechnet sind. Ein
neues Armenpflegegesetz ist am 9 Juni
1871 bestätigt.