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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXIII (1920 / 1, 2 und 3)




Ornamentkünstlern hergestellte und vervielfältigte Musterentwürfe sagen

natürlich mehr darüber aus, wie sich die Zeichner aus den allgemeinen Stiltendenzen

 ihrer Zeit heraus deren Äußerungen im

Gebiete des Kunstgewerbes dachten - ein Irrweg,

den man erst zu Zeiten der Renaissance zögernd

zu beschreiten begann, der jetzt zu breiter Heerstraße

 ausgetreten ist und der unausweichlich

zur Trennung von Kunst und Handwerk führen

mußte -, während uns ein von einem bestimmten

Handwerksmeister für den Gebrauch der eigenen

oder auch einer fremden Werkstatt hergestelltes

Inventar seines Formenschatzes einmal einen

Einblick gewähren muß, wie sich gleichsam von

unten oder besser von innen her gesehen die Strebungen

 des Gewerbes zu denenihrer Zeit stellten.

Aber auch in der Zweckbestimmung ist das

Büchlein ein kulturhistorisches Kuriosum, wie

Abb ,_ sich gleich aus der Wiedergabe des Titels er-Itaüenischßrliahrwnfächer.

 geben wird: Liber pulcherrimus ac mirabilis pro

 Flabellis Muscariis faciendis aptissimus. Anno

München) domini Millesimo quingentensimo Trigesimo

primo per Fratrem Benedictum ex Altomünster

exaratus et quinta feria post Gregorii papae completusf Darunter

als Motto: Martialis poeta in Apophoretis de Flabellis Muscariis."

Lambere quae turpes prohibet tua prandia muscas

Alitis eximie cauda superba fuit.

Die Subskription lehrt, wen wir aber als den wahren Urheber des

Buches zu betrachten haben: Quisquis hunc librum pro conticiendis

flabellis hereditario iure acceperis""'"" Fratris supra annotati Benedicti,

nec non Fratris casparis T extoris, etiam atque etiam rogo, perpetim

recorderis. Eine Zusammenarbeit der Beiden kann nur so erfolgt

sein, daß der Bruder Weber die Muster und das - sehr einfache -

Technische beisteuerte, während Benediktus als Maler und Schreiber

und doch wohl auch als Dichter gewirkt hatrl- Die Herstellungsanweisung.

 3 r beginnen die Vorlagen, gr r Subskription; 9x v Muster und Schrift noch die gleiche

Hand; die untere Hälfte mit gleichsam ins Unreine geschriebenen nicht getrennten, jetzt halb verlöschten

 späteren ZiGei-n. 92 r bis 93 r Nachtrag anderer Hand des XVI. Jahrhunderts, nur Ziffern

g3 v ein paar Zeilen ZilTern des XVII. bis XVILL jahrhunderts. 94 r bis 95 v noch quadriert; Rest leer.

i" Das heißt am Donnerstag nach dem u. März; da dieser r53r auf einen Sonntag tiel, also

am 16. März.

"x Epigr. XXV, LXVII.

"i" Demnach scheint es nicht für die Klosterhibliothek bestimmt gewesen zu sein, obwohl die

Anweisung in lateinischer Sprache eine Benutzung durch ungelehrte Laien ausschließt. Tatsächlich beweisen

die nachträglichen lateinischen Beischriften, die bis ins XVIII. jahrhunderx hinabgehen, daß die Benutzung im

Kloster stattfand.

1- Letzteres wegen des Fehlens noch eines Namens in der Subskription. Da der Bruder Benediktus weder

in dem Verzeichnis der Aufnahmen ins Kloster noch in einer der Totenlisten vorkommt, muß er sich vorübergehend

 in Altomiinster aufgehalten haben. Caspar läßt sich nur identifizieren mit einem r5o7 ins Kloster


            
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