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Volltext: Monatszeitschrift XXIII (1920 / 1, 2 und 3)

 
 
Ornamentkünstlern hergestellte und vervielfältigte Musterentwürfe sagen 
natürlich mehr darüber aus, wie sich die Zeichner aus den allgemeinen Stil- 
tendenzen ihrer Zeit heraus deren Äußerungen im 
Gebiete des Kunstgewerbes dachten - ein Irrweg, 
den man erst zu Zeiten der Renaissance zögernd 
zu beschreiten begann, der jetzt zu breiter Heer- 
straße ausgetreten ist und der unausweichlich 
zur Trennung von Kunst und Handwerk führen 
mußte -, während uns ein von einem bestimmten 
Handwerksmeister für den Gebrauch der eigenen 
oder auch einer fremden Werkstatt hergestelltes 
Inventar seines Formenschatzes einmal einen 
Einblick gewähren muß, wie sich gleichsam von 
unten oder besser von innen her gesehen die Stre- 
bungen des Gewerbes zu denenihrer Zeit stellten. 
Aber auch in der Zweckbestimmung ist das 
Büchlein ein kulturhistorisches Kuriosum, wie 
Abb ,_ sich gleich aus der Wiedergabe des Titels er- 
Itaüenischßrliahrwnfächer. geben wird: Liber pulcherrimus ac mirabilis pro 
 Flabellis Muscariis faciendis aptissimus. Anno 
München) domini Millesimo quingentensimo Trigesimo 
primo per Fratrem Benedictum ex Altomünster 
exaratus et quinta feria post Gregorii papae completusf Darunter 
als Motto: Martialis poeta in Apophoretis de Flabellis Muscariis." 
Lambere quae turpes prohibet tua prandia muscas 
Alitis eximie cauda superba fuit. 
Die Subskription lehrt, wen wir aber als den wahren Urheber des 
Buches zu betrachten haben: Quisquis hunc librum pro conticiendis 
flabellis hereditario iure acceperis""'"" Fratris supra annotati Benedicti, 
nec non Fratris casparis T extoris, etiam atque etiam rogo, perpetim 
recorderis. Eine Zusammenarbeit der Beiden kann nur so erfolgt 
sein, daß der Bruder Weber die Muster und das - sehr einfache - 
Technische beisteuerte, während Benediktus als Maler und Schreiber 
und doch wohl auch als Dichter gewirkt hatrl- Die Herstellungs- 
anweisung. 3 r beginnen die Vorlagen, gr r Subskription; 9x v Muster und Schrift noch die gleiche 
Hand; die untere Hälfte mit gleichsam ins Unreine geschriebenen nicht getrennten, jetzt halb ver- 
löschten späteren ZiGei-n. 92 r bis 93 r Nachtrag anderer Hand des XVI. Jahrhunderts, nur Ziffern 
g3 v ein paar Zeilen ZilTern des XVII. bis XVILL jahrhunderts. 94 r bis 95 v noch quadriert; Rest leer. 
i" Das heißt am Donnerstag nach dem u. März; da dieser r53r auf einen Sonntag tiel, also 
am 16. März. 
"x Epigr. XXV, LXVII. 
"i" Demnach scheint es nicht für die Klosterhibliothek bestimmt gewesen zu sein, obwohl die 
Anweisung in lateinischer Sprache eine Benutzung durch ungelehrte Laien ausschließt. Tatsächlich beweisen 
die nachträglichen lateinischen Beischriften, die bis ins XVIII. jahrhunderx hinabgehen, daß die Benutzung im 
Kloster stattfand. 
1- Letzteres wegen des Fehlens noch eines Namens in der Subskription. Da der Bruder Benediktus weder 
in dem Verzeichnis der Aufnahmen ins Kloster noch in einer der Totenlisten vorkommt, muß er sich vorüber- 
gehend in Altomiinster aufgehalten haben. Caspar läßt sich nur identifizieren mit einem r5o7 ins Kloster 

	        
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