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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 142)

HD

Abends verlegt werden. Den Tagesunterricht (von 2-4. Uhr Nachmittag)

besuchten nur 2 Schüler, welche im Laufe des Jahres auch noch weggeblieben

 sind. Der Zeichensaal wurde im Winter auch Vormittags von

8 Uhr an von einigen Zimmermalern benützt. Das technische Zeichnen

lehrte der Bürgerschullehrer Ignatz Kohlm arm. Als ein neuer Unterrichtsgegenstand

 wurde im Laufe des Schuljahres das Malen von Blumen

nach der Natur eingeführt, obwohl man auch dabei auf mancherlei

Hindernisse stiess, welche insbesondere in den häufigen Unterbrechungen

im Schulbesuche und dem Mangel an ausreichendem Tageslichte ihren

Grund hatten. Trotz des weniger regelmässigen Schulbesuches war der

Fleiss der Schüler ein befriedigender, und die Haltung derselben war der

Schulordnung ganz entsprechend. e

An Schulgeld wurden 3x3 B. 70 kr. entrichtet, 9 Schüler waren

vom Unterrichtsgelde befreit, und 17 Schüler wurden durch Prämien im

Gesamrntbetrage von 195 fl. ausgezeichnet, welcher Betrag von Seite der

Reichenberger Sparcassa der Schule zur Verfügung gestellt worden ist.

Ausstellung In Lßlllßifl-Das

 Prögramm der wlandwinhschaftlichen und industriellen Ausstellung der Königreiche

 Galizien und Lodomerien sammt dem Grossherzogthume Kraknuu, welche in

Lemberg in der Zeit vom 6. September bis 4. October xS77 stattfinden soll, bezeichnet

als Zweck dieser Ausstellung: die factische landwirthschaftliche und industrielle Prnduction

des Landes darzustellen, sowie auch die Beurtheilung zu ermöglichen, in wiefern die

erzielten Resultate den Productionskräften des Landes entsprechen.

Die Ausstellung umfasst ifnlgende vier Ahtheilungen:

i. Die inländischen Erzeugnisse der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen

Industrie des Grossgrundbesitzes.

z. Die inländischen Erzeugnisse der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen

Industrie des Kleingrundbesitzes. '

3. Die inländischen Gewerbe- und lndustrieproducte, ferner das Unterrichts- und

Erziehungswesen.

4. Die Boden- und Thierproducte, sowie die landwirthschnftlichen Maschinen auswärtiger

 Produzenten. v

Die Erzeugnisse der Kunstindustrie, ferner der Kunst- und Zeichenunterricht fallen

in die Gruppen 16, 20-27, 3x-33. '

16. Gruppe. E rz e u g n i s se der H a u si n dust ri e. Weberei- und Sxickereiarbeiten,

- Korbßechtereb, Schnitzerei- und dergleichen andere Arbeiten , - Holz- , Stein- und

Thonwaaren, sowie überhaupt alle den Nebenerwerb der ländlichen Bevölkerung bildenden

Erzeugnisse.

20. Gruppe. Weberei und Bekleidung. Gewaschene und verarbeitete Wolle,

fnr Weberei appretirte Thierhenre und Erzeugnisse aus denselben, Flachs, Plant und

ähnliche Fasern-Producte; Strohflechterei-Erzeugnisse, Binsem, Bush, Haar, Draht- und

Seilerwaaren-Producte; Posamentirwaaren, Spitzen und Stickereien, fertige Kleidungen,

Koplbedeckungen, Modewaaren, Beschuhung, Handschultmacherwaaren, Weisswzaren, Tapezierarbeilen

 u. s. w, endlich alle Vorrichtungen für deren Erzeugung.

21. Gruppe. Leder und Lederwaaren. Alle Lederarten, Riemer- und Sattlerfabricate,

 Handschuhmscherwaaren, welche zur Bekleidung nicht gehören und als Galantcriewaaren

 betrachtet werden; Kürschnerwaaren. -

22. Gruppe. Metallfnbricate. Gold- und Silberwaaren; Erzeugnisse aus Eisen

und Stahl, exclusive der Maschinen und Instrumente für wissenschaftliche Zwecke; Erzeugnisse

 aus allen anderen Metallen; Waden.
            
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