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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 142)

Sie würde ihre Stellung gegenüber dem Auslande nicht behaupten können, 
wenn es der Kunstgewerbeschule nicht gestattet wäre, sich in entspre- 
chender Weise fortzuentwickeln. 
Die hier angedeuteten Erwägungen wurden seitens des h. k. k. Unter- 
richtsministerinuis in vollem Masse gewürdigt, und vorbehaltlich der ver- 
fassungsmässigen Genehmigung insoweit berücksichtigt, als die Finanzlage 
es gestattet. 
Demnach wird in Zukunft die Vorbereitungsschule eine etwas selbst- 
stllndigere Stellung haben als bisher, der Curs für Candidaten des Zeichen- 
lehrarnts als eine besondere Abtheilung der Kunstgewerbeschule angefügt 
werden, und die Organisation der Fachschulen wird es den Lehrern an 
derselben ermöglichen, mehr als bisher den Unterricht je nach dem 
künftigen Berufe und dem Talente der Schüler zu specialisiren; endlich 
werden fortgeschrittene Zöglinge der verschiedenen Fachschulen Gelegen- 
heit erhalten, sich an der praktischen Ausführung kunstgewerblicher Auf- 
gaben zu betheiligen. 
Die Vorbereitungsschule mit zwei Professoren für figurales 
und ornamentales Zeichnen, deren einer die Leitung der Schule zu 
übernehmen hat, einem Professor für Stillehre, einem Assistenten für das 
letztere Fach und das Modelliren und einem Docenten für das tech- 
nische Zeichnen, Perspectine und Schattenconstruction, wird 
nunmehr ihren Schülern einen derartigen Grad künstlerischer Vorbildung 
vermitteln, dass sie entweder in eine der Fachschulen oder aber in das 
praktische Leben übertreten können. Denn erfahrungsmässig befindet sich 
unter Denjenigen, welche die Vorbereitungsschule durchgemacht haben, 
immer eine beträchtliche Zahl, deren natürliche Begabung nicht der Art 
ist, um sie für eine höhere Ausbildung in ihrem Fache geeignet erscheinen 
zu lassen, während die in der Vorbereitungsschule erworbene manuelle 
Fertigkeit, Sicherheit im technischen Zeichnen und Bekanntschaft mit den 
Elementen der Stillehre ihnen in Ausübung ihres Berufes von grösstem 
Vortheil sein muss. Indem Solche durch Absolvirung der Vorbereitungs- 
schule noch nicht den Anspruch auf Zulassung zu einer Fachschule er- 
werben, wird der Ueberfüllung der letzteren durch Zöglinge von geringerem 
Talente vorgebeugt und zugleich manche sehr tüchtige Kraft dem eigent- 
lichen Handwerk erhalten. 
Die höhere Abtheilung gliedert sich wie bisher in drei Fachschulen: 
für Baukunst, für Bildhauerei, für Zeichnen und Malen. 
Die Architekturschule hat drei Professoren, welche in der De- 
composition kunstgewerblicher Erzeugnisse, in der Herstellung von Werk- 
zeichnungen, im Entwerfen von Einzelobjecten des Mobiliars und von 
ganzen Zimmereinrichtungen unterrichten; obligat ist für die Zöglinge 
dieser Abtheilung der höhere Curs der Stillehre: Lehre von den Ge- 
fässen und Geräthen. 
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