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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 145)

Die Aufgabe des Staates kann nur darin bestehen, die äusseren Bedin- 
gungen zu schaüen, unter welchen das Aufblühen der Kunstgewerbe mög- 
lich ist oder welche dieses Aufblühen begünstigen. Alles Uebrige muss 
nothwendig der Selbstthätigkeit der Einzelnen überlassen bleiben. 
Für die Kunstgewerbe repräsentirt das Musterschutzgesetz, ich möchte 
sagen, die negativ wirkende Seite-der Staatsthätigkeit, weil durch das- 
selbe verhindert werden soll, dass Geschmack und Kunstsinn Anderer aus- 
gebeutet werden; die andere positive Seite dieser Thätigkeit verkörpert 
sich in den Anstalten, welche den Geschmack und Kunstsinn wecken und 
fördern und ihnen das nöthige Material an Vorbildern zuführen sollen, 
den Kunstgewerbeschulen und Museen für Kunst und lndustrie. 
Insbesondere in dieser letzteren Hinsicht ist bei uns in jüngster Zeit 
sehr viel geschehen; ein sprechender Beweis hiefür ist der Platz, von 
welchem aus ich die Ehre habe, zu Ihnen zu sprechen. Und wahrlich, die 
auch im Auslande allgemein anerkannte und uns mit gerechten: Stolze 
erfüllende Entwicklung so mancher Zweige der österreichischen Kunst- 
industrie, sie ist zum grossen Theile das Verdienst der Männer; welche be- 
scheiden und geräuschlos in diesem Hause wirken. a 
Gerade aber die Erfolge, welche wir in jüngster Zeit erkämpft haben, 
dürfen uns nicht bewegen, die Augen zu schliessen und auf unserem bald 
verwelkenden Lorbeer auszuruhen. Das deutsche Musterschutzgesetz, sowie 
die positive Thätigkeit der deutschen Regierung werden bald eine bedeu- 
tende Concurrenz für uns schaffen. Dem gegenüber dürfen wi nicht rasten, 
wie es auf manchen Gebieten den Anschein hat, und ins sondere der 
Umstand, dass unser Musterschutzgesetz verbesserungsfähig sein mag, ist 
kein Grund dafür, dass es überhaupt so wenig benützt wird. Letzteres 
aber ist eine traurige Thatsache. Der Umstand zwar, dass in den Spren- 
geln vieler Handelskammern seit dem Bestande des Gesetzes npch gar kein 
Muster registrirt wurde, würde nicht viel beweisen, denn zahlreiche öster- 
reichische Länder wie insbesondere die Alpenländer, Dalmatien und Gali- 
zien besitzen eben gar keine oder doch nur eine ganz unbedeutende Kunst- 
industrie. Aber auch in Niederösterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien ist 
der Gebrauch des Gesetzes ein verhältnissmässig schwacher, und die Zahl 
der registrirten Muster eine geringe. 
Aus dieser Erscheinung geht hervor, dass entweder nur wenige 
Originalmuster im lnlande erzeugt werden oder dass man zu nachlässig 
ist, um von dem gebotenen Schutze Gebrauch zu machen. 
Anfangs berief man sich zur Rechtfertigung dieser Erscheinung auf 
die allzu hohen Registrirungsgebühren und diese beliefen sich in de: That 
ursprünglich auf zehn, später auf fünf Gulden für jedes Muster. Seit dem 
Jahre 1865 aber beträgt diese Gebühr nur mehr fünfzig Kreuzer und die 
Zahl der Registrirungen hat sich dennoch nicht vermehrt. l 
Das ist eine traurige Erscheinung, mag der Grund hievon wekher 
immer sein. Noch trauriger aber ist es, wenn Handelskammern industrieller
	        
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