MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 165)

352_ 
licher Unterricht ertheilt werden soll, und fragt ganz naiv, wie viele 
Gewerbelehrer denn an einer Volksschule angestellt werden sollen; denn 
er meint, der Schreiner kann nicht den Drechsler, der Schlosser nicht 
den Bronzegiesser vertreten u. s. f. Seine Sorgfalt geht so weit, dass er 
glaubt, es müssten dann auch Fachlehrer für Metzger und Bierbrauer 
aufgenommen werden. Solche Aeusserungen sind besonders bezeichnend 
für den Standpunkt des anonymen Schreibers", man sieht aus ihnen, dass 
er gar nicht weiss, um was es sich eigentlich bei der ganzen Angelegenheit 
handelt, indem er solche Ungereimtheiten Jenen unterlegt, die eine An- 
bahnung gewerblichen Unterrichts in der Volksschule erstreben. Denn bei 
dem Vorschlag, den ich machte, handelt es sich nicht absolut darum, eine 
ganz neue Organisation der Volksschule in's Auge zu fassen, sondern um 
eine erhöhte Rücksichtnahme auf die Erlernung der Fertigkeiten liber- 
haupt, wenn möglich um die Verminderung des Lehrstoffes derart, dass 
die Möglichkeit geboten ist, dort, wo es nöthig erscheint, auch einen 
gewerblichen Unterricht zu ertheilen. Es wird heutigen Tags an der Volks- 
schule zu vielerlei gelehrt, daher muss die Vereinfachung des Lehrplanes 
das erste Ziel Derjenigen sein, welche die Volksschule den Bedürfnissen 
der Bevölkerung anpassen wollen. Der Schreiber des Artikels in der "Augs- 
burger allgemeinen Zeitungu scheint die wirklichen Zustände der Volks- 
schule in den Kronländern nicht zu kennen, und besonders dort nicht, 
wo Fachschulen existiren. Die Zustände, welche die Volksschul-Legislative 
in ganz Mitteleuropa geschahen hat und die thatsächlich vorhandenen 
gewerblichen Verhältnisse, machen uns begreiflich, dass gegenwärtig die 
Lehrlingsfrage überall in den Vordergrund tritt. nDas Schlimmste, so 
spricht das Organ der Gewerbemuseen in Zürich und Winterthuf), ist, 
dass unsere heutigen Lehrlinge von dem Werth und der Verantwortung 
ihres Berufes nicht durchdrungen sind; mit halbem Wissen und grossen 
Ansprüchen gehen sie in die weite Welt hinaus, und wenn ihnen dann 
die nackte Wirklichkeit entgegentritt und ihre Blössen zur Schau kommen, 
so sind sie die ersten, die hineingerathen in jene Strömung, welche die 
Arbeit nicht als Segen, sondern als Grund zu Hass und Fluch auffassenw 
Es ist nur zu begreiflich, dass solche Zustände sich überall geltend 
machen, da die Jugend durch die Volksschule auf das viele Wissen dressirt 
wird, während man daselbst auf den gewerblichen Unterricht keine Rück- 
sicht nimmt. 
Von diesen Thatsachen wollen einige Juristen und Beamte, welche 
sich berufen glauben, den gegenwärtigen status quo zu vertheidigen, wenig 
wissen und es ist ihnen daher ausserordentlich unbequem, wenn gerade 
hievon die Rede. Sie hören es daher nicht gerne, wenn gesagt wird, dass 
die Volksschulgesetzgebung mit daran Schuld ist, dass die gewerbliche 
Bildung gehemmt wird und sie sehen es ebenso ungern, wenn ein Ver- 
x) Siehe Schweizer Gewerbeblatt, Juhrgang 1879, Nr. 9.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.