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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 165)

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licher Unterricht ertheilt werden soll, und fragt ganz naiv, wie viele

Gewerbelehrer denn an einer Volksschule angestellt werden sollen; denn

er meint, der Schreiner kann nicht den Drechsler, der Schlosser nicht

den Bronzegiesser vertreten u. s. f. Seine Sorgfalt geht so weit, dass er

glaubt, es müssten dann auch Fachlehrer für Metzger und Bierbrauer

aufgenommen werden. Solche Aeusserungen sind besonders bezeichnend

für den Standpunkt des anonymen Schreibers", man sieht aus ihnen, dass

er gar nicht weiss, um was es sich eigentlich bei der ganzen Angelegenheit

handelt, indem er solche Ungereimtheiten Jenen unterlegt, die eine Anbahnung

 gewerblichen Unterrichts in der Volksschule erstreben. Denn bei

dem Vorschlag, den ich machte, handelt es sich nicht absolut darum, eine

ganz neue Organisation der Volksschule in's Auge zu fassen, sondern um

eine erhöhte Rücksichtnahme auf die Erlernung der Fertigkeiten liberhaupt,

 wenn möglich um die Verminderung des Lehrstoffes derart, dass

die Möglichkeit geboten ist, dort, wo es nöthig erscheint, auch einen

gewerblichen Unterricht zu ertheilen. Es wird heutigen Tags an der Volksschule

 zu vielerlei gelehrt, daher muss die Vereinfachung des Lehrplanes

das erste Ziel Derjenigen sein, welche die Volksschule den Bedürfnissen

der Bevölkerung anpassen wollen. Der Schreiber des Artikels in der "Augsburger

 allgemeinen Zeitungu scheint die wirklichen Zustände der Volksschule

 in den Kronländern nicht zu kennen, und besonders dort nicht,

wo Fachschulen existiren. Die Zustände, welche die Volksschul-Legislative

in ganz Mitteleuropa geschahen hat und die thatsächlich vorhandenen

gewerblichen Verhältnisse, machen uns begreiflich, dass gegenwärtig die

Lehrlingsfrage überall in den Vordergrund tritt. nDas Schlimmste, so

spricht das Organ der Gewerbemuseen in Zürich und Winterthuf), ist,

dass unsere heutigen Lehrlinge von dem Werth und der Verantwortung

ihres Berufes nicht durchdrungen sind; mit halbem Wissen und grossen

Ansprüchen gehen sie in die weite Welt hinaus, und wenn ihnen dann

die nackte Wirklichkeit entgegentritt und ihre Blössen zur Schau kommen,

so sind sie die ersten, die hineingerathen in jene Strömung, welche die

Arbeit nicht als Segen, sondern als Grund zu Hass und Fluch auffassenw

Es ist nur zu begreiflich, dass solche Zustände sich überall geltend

machen, da die Jugend durch die Volksschule auf das viele Wissen dressirt

wird, während man daselbst auf den gewerblichen Unterricht keine Rücksicht

 nimmt.

Von diesen Thatsachen wollen einige Juristen und Beamte, welche

sich berufen glauben, den gegenwärtigen status quo zu vertheidigen, wenig

wissen und es ist ihnen daher ausserordentlich unbequem, wenn gerade

hievon die Rede. Sie hören es daher nicht gerne, wenn gesagt wird, dass

die Volksschulgesetzgebung mit daran Schuld ist, dass die gewerbliche

Bildung gehemmt wird und sie sehen es ebenso ungern, wenn ein Verx)

 Siehe Schweizer Gewerbeblatt, Juhrgang 1879, Nr. 9.
            
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