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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 165)

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suche des Publicums reservirt zu bleiben habe. Diese Ausstellung, welche eine in ihrer

Art einzig destehende zu werden verspricht, wird nach dem festgesetzten Plane nicht

blos Gemälde, Statuen, Zeichnungen, antike und moderne Medaillen, lntaglien, Cameen etc.

umfassen, sondern auch Glasmalereien, Erzeugnisse der Goldschmiedekunst, Glasarbeiten,

Emails, Mosaiken, Mobel, Marqueterien, Modelle in Wachs, Elfenbeinschnitzereien, Terracotta-Gegenstande,

 ernaillirte Thonarbeiten von Lucca della Robbia, Majoliken, Seidenund

 Sammtstoife, Brocate, Teppiche, Spitzen; ferner Musik-Instrumente, Bücher, Manuscripte,

 Buchbinder-Arbeiten; endlich gestickte Polster, Wagen, Tragsessel, bemalte Koffer,

optische und physikalische Instrumente, Uhren, Niello-Arbeiten, Tabatieren und schliesslich

 ltunsthistorische Merkwürdigkeiten jeder Art.

(Knnstgewerblioho Fanhschula des Gewerbemuseuma in Zürich.) Wir theilen

in Nachfolgendem das Programm und den Lehrplan der genannten Fachschule mit, deren

Sommersemester am 2x. April begonnen hat.

I. Programm. Art. t. Die kunstgewerbliche Fachschule des Gewerbemuseums in

Zürich bezweckt die künstlerische Heranbildung von tüchtigen Arbeitskräften beiderlei Geschlechtes

 für die Bedürfnisse der verschiedenen Zweige der Kunstindustrien, mit besonderer

 Berücksichtigung der Töpferei, der Bildhauerei, Bildschnitzerei und den damit verwandten

 Gewerben.

Art. 2. Der Lehrplan umfasst: Vorlesungen über die nüthigsten Hilfswissenschaften;

Zeichnen von Ornamenten und Figuren nach Vorbildern und nach der Natur; Entwerfen

von kunstgewerblichen Gegenständen; Modelliren in Thon und WVachs; Ausführung von

keramischen Arbeiten; Anbringung plastischen und farbigen Schmuckes auf Glas- und

Thonwaaren; Arbeiten in Holz, Stein etc.

Art. 3. Die Besucher der Schule theilen sich in eigentliche Fachschüler und Hospitanten.



Art. 4. Die Arbeitszeit betragt täglich neun Stunden. Ferienzeit 9 bis 10 Wochen

per Jahr.

Art. 5. Um in die Schule aufgenommen zu werden, muss sich der Bewerber darüber

 ausweisen: r. dass er das 15. Altersjahr zurückgelegt habe; 2. dass ihn seine Kenntnisse

 dazu befähigen, die Schule mit Erfolg besuchen zu können.

Art. 6. Schüler und Hospitanten haben eine einmalige Einschreibegebühr von 5 Frcs.

zu entrichten.

Das Schulgeld beträgt für die Fachschüler 20 Frcs. per Semester. Mit Bewilligung

des Schulvorstandes dürfen in der Schule für den Verkauf bestimmte Arbeiten ausgeführt

werden. Die Verwerthung solcher Arbeiten besorgt das Museum und vergütet dem betreffenden

 Schüler den erzielten Nettoerlös.

An. 7. Am Ende des Schuljahres findet eine öffentliche Prüfung, verbunden mit

der Ausstellung der gemachten Arbeiten, statt. Schüler, welche die Schule während mindestens

 zwei Semestern besucht haben, erhalten Fahigkeitszeugnisse.

Die',Schule vermittelt auf Wunsch denjenigen Schülern, welche die Schule absolvirt

haben, Anstellungen in der Praxis.

Die Fachschüler sind gehalten, die ganze in Art. 4 bezeichnete Zeit in der Schule

zu verbleiben und müssen den für ihr Fach besonders bestimmten Lehrplan verfolgen.

Es sollen dieselben in der Regel die Schule während wenigstens zwei Jahren besuchen.

Der Eintritt erfolgt nur auf den Anfang eines Semesters. Die Hospitanten verptiichten

sich nur für diejenige Arbeitszeit, die sie bei ihrem Eintritt angemeldet haben. Durch

die Aufnahme von Hospitanten soll es jüngeren und älteren Zeichnern, Modelleuren, Stuccatoren,

 Bildschnitzern etc. etc., welche schon praktisch thatig sind, ermöglicht werden,

sich noch in einzelnen Richtungen besser auszubilden und in ihr Fach einschlagende Arbeiten

 unter der Leitung des Lehrers und mit Benützung der Vorbilder und Einrichtungen

der Anstalt auszuführen.

II. Lehrplan. Zeichnen von Ornamenten und Figuren nach Vorbildern und nach

der Natur, Entwerfen von kunstgewerblichen Gegenständen, Modelliren in Thon uud Wachs,

Ausführung von Töpferarbeiten, Anbringung plastischen und farbigen Schmuckes auf Thonwaaren,

 Arbeiten in Holz, Stein etc. bei Herrn Joseph Reg].

Formenlehre mit praktischen Uebungen bei Herrn Architekt Albert Müller.

Darstellende Geometrie mit Zeichnungsübungcn bei Herrn Secundarlehrer Ryffel.

lm Winter-Abendcurs: Zeichnen von Ornamenten und Figuren, Entwerfen von

kunstgewerblichen Gegenständen bei Herrn Jos. Regl.

lm Sommer dasselbe im Frühcurs.

(Museum und Kunstgewerbeachule in Haar-laut.) Die niederländische Gesellschaft

 zur Beförderung der lndustrie zu Haarlem kann sich dessen rühmen, zur würdigen

Feier ihres hundertjährigen Bestehens im Jahre 1877 das erste Museum fur Kunstindusrrie

in den Niederlanden erotfnet zu haben.
            
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