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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 166)

Kenntniss der geometrischen Formenlehre hingestellt, was an und für sich 
unrichtig und im Unterrichte nicht durchzuführen war. Dieser Paragraph 
ist verändert worden , die Welt ist nicht eingestürzt, und so wird sich 
hoffentlich auch der gewerbliche Unterricht in die Volksschule einfügen 
lassen in jenen gewerbetreibenden Orten, wo es nöthig ist, ohne dass 
ein besonderes Unglück sich ereignet. Und wenn dieser gewerbliche Un- 
terricht, wie wir hoffen, in die Volksschule eingeführt wird, so werden 
diejenigen, welche heute so ausserordentlich zärtlich besorgt sind für die 
stricte und unveränderte Aufrechthaltung des gegenwärtigen Volksschul- 
gesetzes, wie der anonyme Verfasser in der nAugsburger allgemeinen Zei- 
(Ungar und Herr Dr. Magner in der nösterreichischen Zeitschrift für Ver- 
waltungu sich beruhigen und wahrscheinlicher Weise dann es ebenso legal 
und sachgemäss finden, dass die Veränderung geschehen ist, wie es jene 
Leibwächter des status quo, welche im Jahre 1870 den  53 der Bestim- 
mungen für den Zeichenunterricht durchaus aufrecht erhalten wissen 
wollten, nunmehr sachgemäss und legal finden, dass jetzt etwasAnderes gilt. 
Die Gesetzgeber, welche das Volksschulgesetz im Jahre 1869 verfasst 
haben, sind offenbar von dem Gesichtspunkte ausgegangen, die allgemeine 
Bildung zu heben und das staatsbürgerliche Bewusstsein zu fordern. Ge- 
wissermassen nur durch eine Hinterthür kommt im  io desselben Ge- 
setzes ein Passus herein, der schon früher besprochen wurde, worin bemerkt 
wird, udass mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Ortes mit 
denselben Schulen auch Anstalten zur Pflege, zur Erziehung; und zum 
Unterricht noch nicht schulpfiichtiger Kinder, sowie Fachcurse, welche 
eine specielle laudwirthscbaftliche oder gewerbliche Ausbildung gewähren, 
verbunden werden könnenu. Für die landwirthschaftliche Ausbildung ist 
einiges Weniges geschehen, für eine gewerbliche Ausbildung jedoch sind 
kaum die ersten Schritte gethan. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass 
wenn das Gesetz einer Veränderung unterzogen wird, auch die gewerb- 
liche Ausbildung mehr in den Vordergrund wird treten müssen. 
ln unseren Nachbarländern kommt solche Einsicht immer mehr zum 
Durchbruch, und im nördlichen Deutschland zeigt sich der Einfluss, welchen 
die Bestrebungen in den skandinavischen Staaten und die dort erzielten 
Erfolge auf die Anschauungen der Fachkreise üben. Bis vor kurzem hatte 
auch in Norddeutschland die Ausbildung praktischer, körperlicher Fertig- 
keiten in der Erziehung erst auf vorschulpflichtiger Altersstufe, in den 
FröbeYschen Kindergärten, Berücksichtigung gefunden; die jetzt erwachte 
Bewegung geht aber darauf aus die Uebung solcher Fertigkeiten mit dem 
Schulunterrichte zu verbinden. In dieser Beziehung sind seit Jahren unter 
dem Vorgang des Dänen, Herrn von Clauson-Kaas, werthvolle, aus- 
gedehnte Versuche gemacht worden, welche insoweit als abgeschlossen 
betrachtet werden dürfen, als sie sowohl die Möglichkeit dargethan haben, 
die Arbeit in die Erziehung einzuführen, ohne irgendwie den Schulunterricht 
zu schädigen, als auch den günstigen Erfolg für die Erziehung und das
	        
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