Kenntniss der geometrischen Formenlehre hingestellt, was an und für sich
unrichtig und im Unterrichte nicht durchzuführen war. Dieser Paragraph
ist verändert worden , die Welt ist nicht eingestürzt, und so wird sich
hoffentlich auch der gewerbliche Unterricht in die Volksschule einfügen
lassen in jenen gewerbetreibenden Orten, wo es nöthig ist, ohne dass
ein besonderes Unglück sich ereignet. Und wenn dieser gewerbliche Un-
terricht, wie wir hoffen, in die Volksschule eingeführt wird, so werden
diejenigen, welche heute so ausserordentlich zärtlich besorgt sind für die
stricte und unveränderte Aufrechthaltung des gegenwärtigen Volksschul-
gesetzes, wie der anonyme Verfasser in der nAugsburger allgemeinen Zei-
(Ungar und Herr Dr. Magner in der nösterreichischen Zeitschrift für Ver-
waltungu sich beruhigen und wahrscheinlicher Weise dann es ebenso legal
und sachgemäss finden, dass die Veränderung geschehen ist, wie es jene
Leibwächter des status quo, welche im Jahre 1870 den 53 der Bestim-
mungen für den Zeichenunterricht durchaus aufrecht erhalten wissen
wollten, nunmehr sachgemäss und legal finden, dass jetzt etwasAnderes gilt.
Die Gesetzgeber, welche das Volksschulgesetz im Jahre 1869 verfasst
haben, sind offenbar von dem Gesichtspunkte ausgegangen, die allgemeine
Bildung zu heben und das staatsbürgerliche Bewusstsein zu fordern. Ge-
wissermassen nur durch eine Hinterthür kommt im io desselben Ge-
setzes ein Passus herein, der schon früher besprochen wurde, worin bemerkt
wird, udass mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Ortes mit
denselben Schulen auch Anstalten zur Pflege, zur Erziehung; und zum
Unterricht noch nicht schulpfiichtiger Kinder, sowie Fachcurse, welche
eine specielle laudwirthscbaftliche oder gewerbliche Ausbildung gewähren,
verbunden werden könnenu. Für die landwirthschaftliche Ausbildung ist
einiges Weniges geschehen, für eine gewerbliche Ausbildung jedoch sind
kaum die ersten Schritte gethan. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass
wenn das Gesetz einer Veränderung unterzogen wird, auch die gewerb-
liche Ausbildung mehr in den Vordergrund wird treten müssen.
ln unseren Nachbarländern kommt solche Einsicht immer mehr zum
Durchbruch, und im nördlichen Deutschland zeigt sich der Einfluss, welchen
die Bestrebungen in den skandinavischen Staaten und die dort erzielten
Erfolge auf die Anschauungen der Fachkreise üben. Bis vor kurzem hatte
auch in Norddeutschland die Ausbildung praktischer, körperlicher Fertig-
keiten in der Erziehung erst auf vorschulpflichtiger Altersstufe, in den
FröbeYschen Kindergärten, Berücksichtigung gefunden; die jetzt erwachte
Bewegung geht aber darauf aus die Uebung solcher Fertigkeiten mit dem
Schulunterrichte zu verbinden. In dieser Beziehung sind seit Jahren unter
dem Vorgang des Dänen, Herrn von Clauson-Kaas, werthvolle, aus-
gedehnte Versuche gemacht worden, welche insoweit als abgeschlossen
betrachtet werden dürfen, als sie sowohl die Möglichkeit dargethan haben,
die Arbeit in die Erziehung einzuführen, ohne irgendwie den Schulunterricht
zu schädigen, als auch den günstigen Erfolg für die Erziehung und das