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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 166)

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Noch bleiben einige bescheidenere Werke Antonio's zu erwähnen. 
Es sind meist Bilderrahmen mit reichern Reliefornament. Der bedeutendste 
scheint der vom Altarbild des Raffaelino del Garbo in der Kirche S. Maria 
degli Angeli gewesen zu sein. Eine Reihe von kleineren beschreibt Landi. 
Besonders ausführlich den für die Familie Sarini zum Schmuck einer 
heiligen Familie von Sodoma bestimmten. Der tabernakelartig sich auf- 
bauende Rahmen aus Nussbaumholz trägt an dem Postament, den Pila- 
stern und dem Gebälk üppiges Schnitzwerk. Zur Seite des Giebels stehen 
zwei in voller Rundung gearbeitete Serafine. ln den Zwickeln, die das 
oben abgerundete Bild begrenzen, findet sich die Bezeichnung 
AN. DNl. und MCCCCCI. 
Der Fries ist mit Greifen und in Rankenwerk auslaufenden Harpyen ge- 
schmückt. In der Mitte trägt er ein auf einer Vase fussendes und von 
zwei Adlern gestütztes Täfelchen mit der Inschrift: 
ANTONIVS BARILIS 
SENENSIS OPVS (sic). 
Dieser Fries, den die beigegebene Abbildung reproducirt, behndet sich 
ebenfalls im Besitz des Oesterr. Museums'). 
Barili starb im Jahre 1516 unter Hinterlassung von 4, Kindern. Sein 
künstlerisches Erbe traten ausser seinem um weniges jüngeren Neffen und 
dem schon genannten Giovanni di Pietro seine SchülenGirolamo della 
Massa und Lorenzo Donati an. Dr. Hugo v. Tschudi. 
Zur Frage der Verblndung einer gewerblichen Arheiteechule mit der 
Volksschule und mit der Fachschule. 
Von R. v. Eitelberger. 
II. zur Abwehr und zur verstmdigung. 
(Fortsetzung) 
II. 
Zu wiederholten Malen wurde Veranlassung genommen-f), darauf hin- 
zudeuten, dass die Kunstgewerbe sich von den anderen Gewerben nicht abso- 
lut trennen lassen. Bei allen Gewerben, bei denen es sich mehr oder weniger 
um Form und Farbe handelt, kommt irgend ein Kunstelernent in Betracht. 
Nur iene Gewerbe , bei denen eben im künstlerischen Elemente der 
Schwerpunkt zu suchen ist, lassen sich etwas bestimmter von den ver- 
schiedenen anderen Gewerben ausscheiden und dann als Kunstgewerbe im 
') Seine Länge betragt 87 Centimeter, seine HOhe n (Zentimeter. Er zeigt noch 
Spuren ehemaliger Vergoldung. Die Arbeit ist, namentlich im Figürlichen, derb und un- 
empfunden, immerhin aber von bedeutender decorativer Wirkung. 
1') Siehe den Aufsatz whber deutsche Kunstgewerbe- im Journal vdas neue Reich-r, 
1876, und in den t-Teirichlschen Blüttem für Kunstgewerbe-r, Jahrgang 1876, IKUDSI- 
gewerbliche Zeitfregem, Artikel 5.
	        
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