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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 168)

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Unterrichtswesen hergestellt wäre, und wenn von ernsthaften und erfah- 
renen Männern eine einheitliche Organisation und eine geregelte Bezie- 
hung zwischen der Fachschule, der Volks- und Bürgerschule und der Ge- 
werbeschule angestrebt würde! 
In Wahrheit beruhen alle echt österreichischen Traditionen im Unter- 
richtswesen darauf, dass die Einheit des pädagogischen Lehrganges fest- 
gehalten wird und dass das Unterrichtsministeriurn in Wirklichkeit auch 
die oberste Behörde für den gesamrnten Unterricht ist. Das ist die echte 
österreichische Tradition, die nur unterbrochen wurde in der Zeit, in welcher 
die Sitzungen der Ministerial-Commission des Unterrichtsministeriums sus- 
pendirt wurden. Zwischen dem Ackerbau- und dem Unterrichtsministerium 
ist die österreichische Grundidee des einheitlichen Unterrichtes so ziemlich 
hergestellt; für die Anstalten des Handelsministeriums hingegen ist dieses 
Ministerium ausschliessliche Unterrichtsbehörde, und so stehen denn dessen 
Anordnungen nicht immer im Einklang mit den ldeen, welche vom Un- 
terrichtsministeriurn für den gewerblichen Unterricht vertreten werden, so 
dass durch diese Art von Leitung vielfache Störungen herbeigeführt wer- 
den. Je früher diesem Zustande ein Ende gemacht wird, desto besser ist 
es. Es ist nicht absolut nöthig - wiewohl es das einfachste und darum 
praktischeste wäre - dass die Faclischulen aus dem Ressort des Handels- 
ministeriums in das des Unterrichtsministeriums übergingen, wohl aber 
ist es nöthig, dass die pädagogische und didaktische Leitung auf gleicher 
Basis steht und dass man in dem gesammten österreichischen Unter- 
richtswesen einheitlich vorgeht. Der Zeichenunterricht, der in der Volks- 
schule gegeben wird, ist nicht nur als ein allgemein ästhetisch bildender 
Unterrichtsgegenstand anzusehen, sondern er muss zugleich als eine 
nützliche Vorbereitung für den gewerblichen Unterricht betrachtet werden. 
Er bildet nach doppelter Seite hin eine Vorbereitung für den gewerb- 
lichen Unterricht, weil durch ihn die Kinder in der Volks- und Bürger- 
schule sich eine Fertigkeit der Hand und eine sichere Uebung des Auges 
angewöhnen, was für einen grossen Theil der Gewerbe sehr nützlich 
ist, und dann auch deswegen, weil bezüglich der Art der Vorlagen 
dort, wo eine Fachschule vorhanden ist, auf diese selbst Rücksicht ge- 
nommen werden kann. 
Aus diesem Grunde scheint es mir besonders wünschenswerth, dass 
am Sitze kunstgewerblicher Fachschulen der Zeichenunterricht in der 
Volksschule von dem Lehrer der Fachschule beeinßusst werde, und 
wenn möglich, dass die ganze Leitung des Zeichenunterrichtes, wie es 
in Hallstadt der Fall ist, in die Hände des Lehrers der Fachschule über- 
geht. Ein Volksschullehrer, so geschickt er auch im Zeichnen sein mag,' 
hat doch nicht jene Fertigkeit und jene sichere Methode, wie sie der 
Fachlehrer haben muss, und es würde dann der Letztere am besten 
unter den Kindern die für den späteren Uebertritt in die Fachscbule ge- 
eigneten herausfinden, und so auf die natürlichste Weise die junge Armee
	        
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