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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 168)

Um zwischen dem Entwerfen und der Ausführung der Spitzenmuster die für deren

künstlerische und technische Veredlung ncthwendige Verbindung der hiebei betheiligten

Kräfte herzustellen, steht mit dem Spitzen-Zeichencurse ein von demselben Professor geleiteter,

 an der Fachschule für Kunststickerei in Wien errichteter praktischer ,Spxtzen-Nah-

 und Klöppelcurs in Verbindung.

3.

Der Curs beginnt am z. August 1879 und läuft ohne Unterbrechung durch die

Hauptferien fort. Während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie an Sonnund

 Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Dern Leiter des Curses ist gestattet, einzelnen Frequentanten einen jährlichen einmaligen

 Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen zu ertheilen.

4.

Der Leiter des Curses entwirft das Programm desselben und ist ihr dessen Durchfuhrung

 verantwortlich.

Demselben steht die Aufnahme und Entlassung der Frequentanten, die Zuweisung

und Ueberwachung ihrer Arbeiten und die Bestimmung über die Hohe ihrer Entlohnung zu.

5.

Das Pragramm und das Regulativ des Curses unterliegt der Genehmigung des

k. k. Ministeriums für Cultua und Unterricht.

6.

Am t. Janner jeden Jahres wird dem Unterrichtsministerium ein detaillirter Bericht

über Frequenz, über Leistungen und Erfolge des Spitzen-Zeichencurses von dessen Leiter

vorgelegt.

7.

Der Leiter des Curses bestimmt die Lehrmittel und Musterobjecte und besorgt

deren Anschnifung aus einem bei der Amtscassa des k. k. Oesterr. Museums zu diesem

Zwecke angewiesenen und alljahrlich am Jahresschlusse zu verrechnenden Pauschale.

Auch die übrige Geld- und Cassagebahrung hinsichtlich der for die Zwecke du

Spitzen-Zeichencurses verwendeten Summen erfolgt im Wege der Amtscassa des k. k.

Oesterr. Museums.

Die für den Spitzen-Zeichencurs bestimmten Lehrmittel werden Eigenthum der

Kunstgewerbeschule. Der Ankauf der für den Curs nothwendigen alten und neuen Spitzenmuster

 geschieht im Einvernehmen mit der Direction des k. k. Oesterr. Museums, in

dringlichen Fallen auch nach eigenem Ermessen und unter Verantwortlichkeit des Leiters

des Curses. Derlei Muster werden der Sammlung des k. k. Oesterr. Museums inventarisch

einverleibt. 8

Der Leiter verfügt über die von den Frequentanten des Curses angefertigten Entwürfe

 von Säitzenmustern, welche bis auf weiteres an alle, an der Hebung der Spitzenindustrie

 bet eiligten Fnctoren direct und unentgeltlich abgegeben werden; ausgenommen

sind hievon jene Entwürfe, welche der Leiter des Spitzen-Zeichencurses über specielle

und private Bestellung selbst anfertigt, welche daher auch lediglich in den Kreis seiner

privaten künstlerischen Thatigkeit fallen und als solche behandelt werden,

g.

Um sich über den Stand der Spitzenindustrie des Auslandes und über die Bedürfnisse

 der inländischen Spitzenerzeugung durch unmittelbare Anschauung Kenntniss zu

verschaffen, hat der Leiter des Spitzen-Zeichencurses alljährlich lnformations- und lnspectionsreisen

 zu unternehmen. Wenn dieselben nicht mehr als 14 Tage in Anspruch

nehmen, hat er hievon die Directionen des k. k. Oesterr. Museums und der Kunstgewerbeschule

 in Kenntniss zu setzen; bei längerer Dauer der Reisen ist im Wege der genannten

Directionen ein motivirter Antrag an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zu

erstatten und dessen Genehmigung einzuholen.

m.

Alljährlich zu Ostern findet gleichzeitig mit der Ausstellung der Kunstgewerbeschule

 auch eine Ausstellung der Arbeiten des Spitzenzeichencurses im k. k. Oesterr. Mu-5911m

 SKI".
            
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