MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 184)

252 
Noch näher liegt jedoch die Sorge, Ordnung zu scharfen auf dem 
Felde der Landes-, Local-, Specialausstellungen u. s. w. Denn auch diese 
Wohlthat ist bereits zur Plage geworden. Die Rivalität, welche Staaten 
und Weltstädte zu einer ihnen selbst und der Industrie wenig förderlichen 
Ueberproduction in Weltausstellungen verführte, hat sich in immer engere 
Kreise und kleinere Verhältnisse fortgepfianzt. Die Motive, die Argumente 
und Schlagwörter sind hier die nämlichen wie dort und die schädlichen 
Wirkungen sind noch intensiver, weil das Aufstachelnzur Anfertigung von 
Schaustücken, das Abziehen von der geregelten Thätigkeit durch alle 
Schichten der gewerblichen Bevölkerung geht, und nur zuoft das Er- 
gebniss nicht eine Klärung, der Begriffe, Läuterung des Geschmackes ist, 
sondern umgekehrt Selbstgenügsamkeit, Ueberschätzungi der Kräfte und 
Leistungen. Verstimmung, wenn die letzteren nicht die {gleiche Anerken- 
nung bei Anderen finden. . 
Diese und noch mancherlei andere Beobachtungen drängen zu dem 
Wunsche nach bestimmten Normen auch für dergleichen kleinere Aus- 
stellungen. . Ueberließe man die Sache, gänzlich -aich selbst , so würden 
unzweifelhaft bald ebenso Consumenten wie Producenten ihrer. so sehr 
überdrüssig werden, um mit den Auswüchsen auch den guten nützlichen 
Kern preiszugeben. Auf dem Wege der Autonomie ist eine Reform nicht 
zu erhoffen. Von den unangenehmen Erfahrungen der Vergangenheit hat 
man sich nur eine zunutze gemacht: die Unternehmungen werden vor- 
sichtiger calculirt, anstatt des sonst ständigen Deficits werden nun häufig 
beträchtliche Ueberschüsse ausgewiesen. Allein der gute finanzielle Erfolg 
eines Ausstellungsunternehmens bedeutet ja noch keineswegs auch einen 
guten Erfolg für die Aussteller, er kann sogar ausdrücklich auf Kosten 
der Industrie sein, um deren Wohl und Wehe es sich doch dabei handelt 
oder handeln soll. Die Regierung kann aber selbstverständlich insofern 
Einfluss nehmen, als sie ihre Unterstützung irgend welcher Art von 
Garantien abhängig macht, welche in den Programmen, der lngerenz der 
Behörden und Staatsinstitute für Pflege der Industrie, in der Rücksicht 
auf die geographischen Verhältnisse und die Folge von Ausstellungen 
innerhalb eines Bezirkes, in der finanziellen Basis u..s. w. zu suchenlsein 
werden. In diesem Sinne hat bereits das k. k. Handelsministerium für 
das Jahrzehnt 1880-1890 einen Actionsplan aufgestellt und man "ist be- 
rechtigt zu hoffen, dass eine allgemeine Regelungder Angelegenheit in 
demselben Sinne demnächst in's Werk treten werde. 
Hierzu eine Belllngve.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.