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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 184)

und für den lapidaren Fingerzeig zum Himmel: für den Stephansthurm, dessen Helm- 
spitze gefährdet war. 
Der Schatz jener Liebesgaben erschöpfte sich seither, und die Restaurirung im 
Innern des Domes erschien nun erst recht als eine Nothwendigkeit, die Alle erkennen 
durften, für welche fromme, kunstsinnige und historische Gründe zur Wiederherstellung 
und Festigung des Prachtbaues der St. Stephanskirche eine volle Beweiskraft haben. 
Mit dem letzten Reste des idealen Zuges, der uns in allen wichtigen Lebens- 
momenten erhebt und unser Dasein verschont und adelt, sind wir uns selber, sind wir 
unsern Nachkommen und? späteren Geschlechtern schuldig', das Kunstwerk der St. Ste- 
phanskirche nls ein der Capitale und dem Reiche liebgewordenes Wahrzeichen zu schützen 
und vor jedem Schaden zu behüten. 
Wie in der Herzkammer stromten in ihr die Blutwellen der geistigen und histo- 
rischen Bewegung der Hauptstadt des Landes und Reiches zusammen und wieder als 
Wellenringe hinaus bis an die äußersten Grenzen. In ihr und in ihrem Umkreise spielten 
sich bis in unsere Zeit herauf alle freudigen, alle drzng- und leidvollen Ereignisse des 
Reiches ab; ihr Thurm war die Hochwarte, von der die Noth- und Freudensignale auf- 
stiegen, wenn ein großes Glück der Hauptstadt und mit ihr dem Reiche widerfuhr, wenn 
sie und das ganze Reich von einem schweren Unglück heimgesucht wurde. 
in der Erkenntniss, wie wichtig und gleichsam eine vitale Bedingung für die Capi- 
taße und für das Reich die Erhaltung des Domes, eines so mächtigen historischen Denk- 
males, eines so prächtigen Kunstwerkes sei, hat sich unter dem Protectorate Sr. kaiserl. 
Hoheit des Herrn Erzherzogs Kronprinzen Rudolf der Wiener Dombau-Verein consti- 
tuirt und als. seine Hauptaufgabe betrachtet, den Wienern und der Bevölkerung des ganzen 
Reiches die Nothwendigkeit dieser Erhaltung nahe zu legen. 
Von dieser Erkenntniss geleitet, richtet der Wiener Dombau-Verein an Alle, die 
wahrhaft frommen Herzens sind; an alle Kunstsinrrigen in Stadt und Land, welche den 
verschuldeten Verfall des kleinsten Theiles der St. Stephanskirche als einen unersetzlichen 
Verlust, als eine Geringschätzung der Kunst bezeichnen mussten, an Alle, die in ihr ein 
historisches Vermlchtniss und Denkmal verehren und hochhalten, die Bitte, mit einer 
Liebesgabe beizutragen zur Erhaltung des altehrwürdigen Wahrzeichens der Wiener und 
des ganzen Reiches. 
Seine Majestät der Kaiser ist mit hochherzigem Beispiele vorangegangen und hat 
dieses Restaurationswerk durch eine grußmuthige Spende inaugurirt. Folgen wir dem 
liebreichen Beispiele unseres Herrn und Kaisers! Nachkommende Geschlechter werden 
unser Andenken für jede Liebesgabe segnen, mit der wir ein so ltunstgerechtes, altehr- 
wurdig historisches Gotteshaus zu erhalten beigetragen haben. 
' Der Präsident: Der Vice-Präsident: 
Dr. Moriz Lederer. Heinrich Freih. v. Ferstel. 
Die Ausschuss-Mitglieder: 
Dr. Josef Bauer. Nicolaus Durnba. Armand Freih. v. Dumreicher. Rud. v. E-itelberger. 
Anton Kangel. Franz Kornheisl. Karl Kundmann. Karl Leben. Ludwig Lobmeyr. 
Josef Matzenauer. Dr. Wilhelm Neumann. Johannes Nordmann. Karl Prenninger. 
Dr. Eduard Freiherr v. Sacken. August Schwendenwein Ritur v. Lanauberg. Leopold 
Stoger. Karl Weiß. Dr. Theodor Ritter v. Westermayer. 
Die Frage der Organisation von Industrie-Ausstellungen wurde in der nieder- 
östcrreichischen Handelskammer erörtert und von lsbary folgender Antrag gestellt: Die 
in den letzten Jahren aufdem Gebiete des Ausstellungswesens gemachten Wahrnehmungen, 
dass industrie-Ausstellungen in größerem und kleinerem Maßstabe sehr rasch aufeinander 
folgen, sich häufig Concurrenz machen und den wirthschaftlichen Zwecken, welche In- 
dustrie-Ausstellungen verfolgen sollen, nicht immer entsprechen, begründen den Antrag: 
1. vEs sei an das Handelsministerium das Ersuchen zu richten, Normen für derartige 
Ausstellungen aufzustellen, welche bestimmen, unter welchen Garantien die Gewährung 
staatlicher, materieller und moralischer Unterstützung stattzufinden habe, und welche fest- 
setzen, dass den mit der Fliege gewerblicher Thätigkeit betrauten Behörden und amtlichen 
Corporationen, in erster Linie der Regierung, den Handels- und Gewerbekammern, dem 
Oesterr. Museum für Kunst und Industrie etc., die ihnen gebührende lngerenz gewahrt 
werde. 2. Es sei die zweite Section zu beauftragen, den Gegenstand in geschäftsordnungs- 
mäßige Behandlung zu nehmen und einen Entwurf solcher Grundzüge auszuarbeiten.- 
Der Antrag wurde der Section zugewiesen. 
(Weltausstellung in Berlin.) Der bleibende Ausschuss des deutschen Handels- 
standes, zu welchem jüngst etwa zoo Delegirte von Handelskammern und wirthschaft- 
liehen Vereinen Deutschlands in Berlin versammelt waren, legte denselben folgenden 
Antrag vor: den Reichskanzler um seine Einwirkung dahin zu ersuchen, dass Weltaus- 
stellungen in Zukunft nur nach vorheriger Uebereinkunft der bedeutenderen Gewerbe- 
und Culturstaaten stattfinden, und dass als Ort für die nächste Weltausstellung die Reichs-
	        
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