einzuarbeiten, während jetzt die rastlos arbeitende Industrie den Künstler
dieser Arbeiten überhebt, und in erster Linie bestrebt ist, ihre Waaren,
so gefällig als möglich ausgestattet, billig abzusetzen. Hiedurch haben
sich zwischen dem Maler und seinen Requisiten andere Beziehungen her-
ausgebildet, denen Rechnung getragen werden muss. Weder der Maler
noch der Fabrikant werden aber den neuen Anforderungen genügen
können, es dürfte vielmehr die specielle Thätigkeit eines Fachmannes
erforderlich sein, welcher einerseits durch Prüfung der einschlägigen
Präparate des Handels den Maler vor Fehlgriffen zu schützen hätte, an-
derseits berufen wäre, zur Hebung der heimischen Industrie, welche auf
diesem Gebiete die Concurrenz mit dem Auslande noch nicht zu bewäl-
tigen vermag, beizutragen. Zudem gebricht! es selbst dem Unterrichte,
welcher nach dieser Richtung belehren soll, und welchem in der That eine
ansehnliche Anzahl von Schülern mit Eifer anwohnt, in Folge Mangels
fachlicher Arbeiten an aufklärenden Thatsachen, und so sehen wir den
gewissenhaften Maler, ängstlich besorgt in der Wahl seiner technischen
Mittel, fast vollends auf ein empirisches Vorgehen angewiesen. Es bleibt
daher der Zukunft vorbehalten, dass die Chemie, unter günstigeren Um-
Ständen, die Vervollkommnung des technischen Materials des Malers an-
strebe, und namentlich die Grundsätze erforsche, die der Maler in der
Anwendung desselben zu beobachten habe, dies aber immer von dem
Gedanken geleitet, dass der Künstler sich dann am freiesten fühlt, wenn
er in der Anwendung seiner technischen Mittel den geringsten Schwierig-
keiten begegnet, und dass der Werth seines Kunstwerkes steigt mit der
wachsenden Größe seiner Beständigkeit.
Preisausschreibung -
behufs Lieferung von Plänen für Gaslaternen und Gaslaternen-
träger zur öffentlichen Beleuchtung in Wien.
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in seiner Plenarsitzung vom
7. Juli x88: eine Preisausschreibung zur Erlangung von Plänen für Gas-
laternen und Gaslaternenträger beschlossen.
Es werden zu diesem Ende Planentwürfe entgegengenommen und
sind die Fachleute des ln- und Auslandes hiezu öffentlich eingeladen.
I. Gegenstand der Pläne.
1. Die Gasknndelaber sind in zwei Großen zu projectiren und zwar:
a) Kandelaber für Straßen und Plätze mit einer Hübe von T60 Meter;
b) Kandelaber zur Beleuchtung von Parkanlagen und Flusspessngen mit einer
Hohe von 2-3o Meter.
Hiebei wird die Hübe vom Pflaster bis zum Laternenkorb gemessen und sind die
Kandeluber in beiden Fällen dazu bestimmt, je eine Laterne zu tragen, welche nur
eine Gastlamme erhllt.