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z. Für die Laternenstützen sind die Zeichnungen für drei Größen zu liefern,
und zwar:
u) Laternenstützen mit einem Vorsprünge von V40 Meter,
b) 1 1 1 1 1 ['10 1
c) 1 1 1. 1 1 rno s
Hiebei ist der Vorsprung von der Mauerflucht bis zur Verticalaxe der Laterne
Zll KUCSBCU.
3. Die Laternen sollen in zwei Großen projectirt werden. und zwar:
a) eine größere Laterne für die großen Kandelaber (m) und die großen
und mittleren Laternenstützen (2 a, 2b);
b) kleinere Laternen für die kleineren Kandelaber (z b) und die kleineren
Stützen (zu).
Die Laternen sollen mindestens eine Breite von 016 Meter in der Mitte und im
Lichten (von Glas auf Glas gemessen) erhalten und einen inneren Rauminhalt von min-
destens 0'025 Kubikmeter.
Die Laterne muss so construirt sein, dass das Licht möglichst wenig an dem Aus-
tritte aus der Laterne gehindert wird, und dass genügender Luftzutritt zur Flamme und
hinreichende Ausstromung der Verbrennungsgase aus dem Laternenraume stattfindet, ohne
dass hiedurch das ruhige Brennen der Flamme beeinträchtigt werde. '
Bei der Construction der Laterne mag nach Gutdünken der Proiectanten f nach
dem heutigen Stande der Gastechnik - auf Anbringung von entsprechenden Reßectoren
oder auf Verwendung von mattem Glas Rücksicht genommen werden , derart, dass eine
günstige Lichtwirkung erzielt, eventuell zu starker Lichtverlust nach Oben hin ver-
hindert werde.
4. Nachdem die zu proiektirenden Beleuchtungsgegenstände die Bestimmung haben,
bei der öffentlichen Beleuchtung Wiens vielleicht successive allgemein eingeführt zu
werden, so ist die architektonische Ausstattung derselben einer Großstadt würdig nach
neuen, hübschen, stylgerechten Formen, dennoch aber in solchen Grenzen zu halten,
dass die Ausführung dieser Beleuchtungsobjecte nicht zu hohe Kosten erfordert und
die allgemeine Einführung derselben nicht etwa aus ökonomischen Rücksichten unter-
bleiben musste. _
5. Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, sind sohin fünf Zeichnungen zu liefern
r) Ein großer Kandelaber
z) Ein kleiner 1
3) Eine große Laternenstütze mit einer Laterne.
4) Eine mittelgroße r
5) Eine kleine 1
Diese Zeichnungen sind in einem Maßstabe von 'f„ der natürlichen Grüße anzu-
fertigen und sind außerdem Detailzeichnungen in jenem Maßstabe anzuschließen, welcher
die volle Verständlichkeit der Proiecte sichert.
6. Den Planen ist eine kurze Beschreibung (Memoire) der projectirten Oh-
iecte beizugeben.
11. Allgemeine Bestimmungen.
I. Der Gcmeinderath bestimmt für den gclungensten dieser Entwürfe einen Preis
von 300 H. und außerdem noch einen Accessitpreis von too G.
2. Die Projecte sind im Einreichungsprotokolle des Wiener Gemeinderathes,
l. Bezirk, Wipplingerstraße Nr. 8, ll. Stock, versiegelt und mit einer Chiffre, welche
auch auf dem den vorgelegten Documenten beigeschlossenen Briefe anzugeben ist, und
welcher den Namen, Charakter und Wohnort des Proiectanten enthalt, versehen, gegen
Bestätigung abzugeben. .
Die Projecte sind bis längstens 7. November 188i (inclusive) einzureichen. -
Später einlangende Offerte werden nicht berücksichtigt.
3. Die Beurtheilung der Proicctc geschieht durch eine vom Gemeinderathe einzu-
setzende Commission, zu welcher Delegirte des atüdtischen Bauamtes, sowie Kunst- und
Sachverständige zur Abgabe eines Urtheiles berufen werden.
4. Das Eigenthum an den preisgekrönten Planen sowohl als auch alle Rechte zur
Vervielfältigung beziehungsweise Nachbildung derselben, geht an die Commune Wien über.
5. Der Gemcinderath behllt sich ausdrücklich vor. auch eventuell andere als die
preisgekrönten Proiecte zur Ausführung zu bringen; es kann daher die Zurückstellung
der nicht preisgekrönten Plane sammt Briefen erst dann erfolgen, nachdem der Gemeinde-
rath sich über die Ausführung des einen oder anderen Projectes entschieden haben wird.
Für den Fall der ganzen oder theilweisen Benutzung eines nicht preisgekrönten
Planes wird der Projectant mit dem Pauschalbetrag von too H. entschädigt.