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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 193)

Satz, den der Herr Redner gebraucht hat - und das geht so ziemlich aus dem ganzen

Zusammenhang der Rede hervor - nicht etwa eine allgemein: Bedeutung habe. sondern

dass er eben nur auf solche Localverhaltnisse Bezug haben sollte und dass er nicht etwa

einen besonderen Gegensatz zwischen Lehrwerltstittelehre und Meisterlehre schaden und

dass er nicht etwa so im Vorübergehen bei der Besprechung der gewerblichen Schulen

eine Aburtheilung der Meisterlehre aussprechen wollte.

Der Satz lautet: wEs war weiters in sozialpolitischer Beziehung ein glücklicher

Griff, durch Organisirung von Lehrwerkstatten einen Ersatz für die Meisterlehre zu ermoglichen

 und dem Arbeiterstnnd ein rasches, unmittelbares, bald lohnendes Ausbildungsmittel

 zu bjeten zu höherem Verdienst oder zur Gründung einer selbständigen gewerblichen

 Eiiswnzm

Meine Herren!" Nun ist es- wohl begreiflich, dass wenn ein solcher Satz vielleicht

nicht iene Auffassung und Deutung zu erfahren hätte, die, wie ich glaube, nach dem

lnhalte der Rede des verehrten Herrn Vorredners zulasg ist, dass hier so im Vorübergehen

 ein Satz vonßeinen-"Ibngweite ausgesprochen wäre, der gewiss nicht bei der Besprechung

 der Frage des gewerblichen Unterrichtes, sondern der nur bei der Frage der

Rephmg der gewerblichen Verhbltniaac, bei du Frage de: Geweben:

und einer reiflichen Erwägung unterzogen werden kann. Wenn ich auf diesen Satz zurückkornme,

 geschieht es nur deswegen , weil gerade in dieser Richtung in den betreEenden

Kreisen eine nicht unbedeutende Bewegung besteht und weil es mir nicht angezeigt er-Scheint,

 dass Cilz mltherSalzvin solcher Allgemeinheit Iwigesprochen wird, ohne dass

einige einschränkende Clauseln daran geknüpft werden.

Es sind auf der einen Seite die Arbeiter-kreise, welche nach der Stufenfolge: Lehrling,

 Gehilfe, Meister, beanspruchen, dass die Ausbildung der Lehrlinge auch nach dem

Beispiel anderer Länder eigentlich ihnen zukomme und dass daher die Lehrwerkstatten

ohne Einßussnahme des Meisters der richtige Ort seien, wo die Ausbildung der Lehrlinge

 zu erfolgen habe. Hiebei ist allerdings zu fragen, ob eine genügende Organisation

geschahen werden kann, welche_ eine Gewahr bietet, dass dann die Erziehung und Heranbildung

 der Lehrlinge eine entsprechende sei, eine Organisation, welche auch dafür Gewahr,

 leisten muss, dass namentlich in größeren Städten für die so nothwendige Unterbringung

 einer großen Anzahl Lehrlinge in einer für ihr Wohlergehen entsprechenden

Weise gesorgt werde. Auf der anderen Seite steht der große und gewiss unter den heutigen

 Verhältnissen alle Beachtung verdienende Gewerbe- und Handwerkerstand, welcher

in seinem ganzen heutigen Geschafts- und Handwerksbetrieb auf die Mitwirkung der

Lehrlinge eingerichtet ist, ein Stand, der namentlich in seinen Trägern des Kleingewerbes

gewiss alle Berücksichtigung verdient, und da ist wieder die Thatsache, dass bei einer

Reihe von Kleingewerbetreibenden, vielleicht auch nicht immer zum Nachtheil der Lehrlinge,

 der Betrieb des Kleingewerbes oft, ohne Gesellen nur auf der Mitwirkung der Lehrlinge

 beruht, welche unter Einem die Aufgabe der Lehre erfüllen, derzeitig aber auch

dem betreienden Handwerker zur Seite stehen, und da glaube ich, meine Herren, inge

es nicht ohne Weiteres an, namentlich ohne Uebergangsstadium nicht, eine solche mwalzung

 zu vollziehen, dass man dem nach allen Seiten ohnehin gedrückten Kleingewerbe

auch plützlich eine solche Umgestaltung auferlegt. Aber, meine Herren, bei dieser Frage

ist gewiss nicht als letztes Moment der Lehrling selbst in Betracht zu ziehen.

_ Und da muss ich wohl die Aufmerksamkeit aller Herren, welche sich mit dieser

Frage befassen, doch auf den Punkt lenken, ob es denn angezeigt ist - und das gilt

namentlich von grellen Städten -, dass der Bursche, der mit t4 Jahren, oder, wenn es

nach den Wünschen der Herren geht, welche die Volksschultidicht verkürzen wollen,

der mit t3 oder l: Jahren in die große Stadt kommt, außerhalb, aller Verbindung mit

der Familie gelassen. werde, und ob es nicht gerade für einen solchen Burschen zweckmlßig

 und für seine weitere Heranbildung und Erziehung nothwendig ist, dass er sich

an ein Familienleben, an ein Handwerkerleben in der Familie selbst anschließe und nicht

blos in großen Massen, in Kasernen oder derart anderweitig untergebracht werde und

ohne unmittelbare Aufsicht heranwachse.

Aber, wie esagt, meine Herren, das sind Fragen, die heute nicht besprochen

werden können, ragen, die ich mir nur im Allgemeinen zu streifen erlaubt habe, Weil

es nicht ausggschlossen sein konnte, dass der Satz, welchen der Herr Vorredner ausgesprochen

 hat, in einer Allgemeinheit, aufgefasst wird, für welche die hetrefende Frage

heute nicht spruchreif ist und auch. so nebenher nicht spruchreif gemacht werden kann.

Wenn ich nun aber dafür plaidire, dass die gewerblichen Schulen dem Unterrichtsministerium

 unterstellt werden. so knüpfe ich daran die unerlässliche Voraussetzung, dass die

betheiligtcn, die Verhaltnisse kennenden Kreise - und zwar sowohl an oberster Stelle,

als auch bei der Schule selbst - bei der Berathung mitwirken und zur Einrichtung



Forrsetrung auf der Beilage.
            
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