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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1875 / 114)

d) für die innigste Verbindung mit einer eigenen städtischen Gewerbeschule, sowie

für die größtmögliche Unterstützung der k. k. Oberrealschule und der städtischen

Bürgerschulen bei ihren Lehrzwecken;

e) für eine Bibliothek gewählter Facbachriften zum Selbststudium und für passende

Räume zum Lesen und Zeichnen; und

f) für periodische Ausstellungen von einheimischen und auswärtigen Producten des

Gewerbeileisses und von Schülerarbeiten aus den hiesigen Anstalten.

Das Gewerbemuseum hat seinen Sitz in dem der Stadtgemeinde gehörigen Neubau

der Realschule und in den dazu vorbehaltenen Räumlichkeiten; es bildet mit seinem

ganzen Eigenthum ausschliesslich eine Gemeindeanstalt, steht aber unter einer abgesonderten

 Verwaltung, in welcher nebst der Gemeinde auch alle übrigen Körperschaften und

Verbünde vertreten sind, welche sich ein hervorragendes Verdienst um die Gründung und

Erhaltung des Museums erworben haben oder zum Gedeihen desselben auf irgend eine

Weise dauernd beitragen.

Die Direction vertritt das Museum nach Aussen, sie beschliesst über alle Angelegenheiten

 desselben auf Grund einer Geschäftsordnung, welche sie sich selbst gibt, sie

verfügt über die vorhandenen Mittel zu den erklärten Zwecken der Anstalt, sie entscheidet

über alle Ankäufe von Gegenständen, sorgt für eine angemessene Unterbringung, Erhaltung

 und Bewachung der Sammlungen und ordnet die periodischen Ausstellungen, die

Vornahme der Wahlen, die Abhaltung von Vortragen, wie überhaupt jede dem Museum

obliegende Thatigkeit an.

Zur Oberaufsicht über den gesammten Bestand des Museums wird von der Direction

 ein Custos gewählt, welchem die Aufgabe zufallt, über die Anordnung und Eintheilung

 der Sammlungen motivirte Vorschläge nach wissenschaftlichen Principien zu

machen, sammtliche Gegenstände in einem genauen Kataloge zu verzeichnen, den Besuchern

 des Museums an bestimmten Tagen die etwa gewünschten Aufschlüsse zu geben,

Mittheilungen alles läfissenswnrdigen in den Localblattern zu verötfentlichen und somit

für die geistige Ausbeute des Unternehmens nach Kraften thätig zu sein. Wenn der

Custos kein Mitglied der Direction ist, so wohnt er jedenfalls den Sitzungen derselben mit

berathender Stimme bei.

Die ordentlichen Einnahmen des Museums sind:

a) Die jährliche Dotation der Stadtgemeinde und anderer Corporationen;

b) die Beitrage der Stifter und Mitglieder;

e; die sonst einfiiessenden Beitrage, welche jährlich subscribirt werden;

d) die eigenen Einnahmen der Anstalt (Fondsinteressen, Eintrittsgelder bei besonderen

Gelegenheiten u. s. w.).

(Preisauesohreibung) Der v-Deutsche Reichsanzeigerw publicirt in seiner letzten

Nummer folgende, von den Ministerien für den Unterricht und für den Handel in Berlin

erlassene Preisausschreibungen. Auf Veranlassung dieser beiden Ministerien sind

im April v. J. eine Anzahl von Archäologen, Directoren an Kunstmuseen, Künstlern und

Technikern Deutschlands zu einer Commission zusammengetreten, um über die Behand -

lung und Conservirung von Gypsabgüssen zu berathen.

Diese Commission hat anerkannt, dass in grossen und sehr stark besuchten Sammlungen

 die Abgüsse sich ohne periodisch wiederholte Abwaschungen nicht rein erhalten

lassen, dass aber die sammtlichen bisher bekannt gewordenen Methoden, die Abgüsse für

diese Reinigung vorzubereiten, ihren Zweck nur unvollkommen erfüllt haben, insofern

sie die Feinheiten der Form oder die Farbe des Gypses mehr oder weniger beeinträchtigen,

 ohne der Gypsoberilache eine befriedigende Widerstandslähigkeit gegen die Einflüsse

der Waschungen zu verleihen.

Diese Uebelstande würden nicht vorhanden sein, wenn die Abgüsse aus einer

Masse hergestellt werden konnten, welche das Abwaschen ohne vorhergegangene Trankung

estattete.

8 Angesichts dieser Verhältnisse hielt die Commission es für wünschenswerth:

l. Die Aufündung eines neuen Verfahrens, Gypsabgüsse für periodisch wiederkehrende

Reinigungen vorzubereiten, und

a. die Auflindung eines neuen Materiales zur Herstellung von Abgüssen von Kunstwerken,

 welches einer Vorbereitung derselben für die Reinigung nicht bedarf,

zum Gegenstand von Preisaufgaben zu machen.

Auf die Losung der ersteren Aufgabe ist nun von den genannten Ministerien ein

Preis von Sooo Mark, auf die Losung der letzteren ein Preis von io.ooo Mark ausgeschrieben

 worden. Die Bewerbungen sind bis spätestens 3x. Deeember d. J. bei dem

kon. preussischen Unterrichasrninisterium einzureichen.



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