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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 124)

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zusammenwirkt. Es sind verschiedene woblerwogene und fruchtbringendc 
Gedanken, die hier zur Verwendung gekommen sind. 
Sehr Bemerkenswerthes, um des neuen Vorganges willen, bietet uns 
diesmal auch die Glasmalereianstalt von Neu hauser in Innsbruck, welche 
sich in den letzten Jahren zu einer ausgebreiteten Thätigkeit aufgeschwungen 
hat. Wir sind gewohnt, auf den Ausstellungen von allen diesen Eta- 
blissemenfs nur Kirchenfenster zu sehen. Neuhauser überrascht uns mit 
Gegenständen, welche für das Haus, für die Wohnung bestimmt sind. 
Das Ziel, auch in dieser Weise unsere Wohnung zu schmücken, ist ein 
ganz richtiges. Bei unseren heutigen, farbig und mehr dunkel decorirten 
Wohnungen bedürfen wir ein wenig Farbe für die grosse Lichtöffnung der 
Fenster, damit sie nicht in so schneidendem Contraste wirkt. Wir wollen 
aber nicht das Licht genommen, nur gedämpft und ein wenig gefärbt 
haben. Dies ist am schönsten zu erzielen in der Weise, welche Ferstel 
mit den Fenstern über der Stiege im Oesterr. Museum verfolgt hat. Wollen 
wir uns aber die Aussicht nicht nehmen lassen, so müssen wir das far- 
bige Glas dem entsprechend entweder mehr in der Höhe oder in der Um- 
randung anbringen. Neuhauser versucht einen andern Weg: durch An- 
hängung oder Einfügung kleiner Bildchen in der Art, wie es die Schweizer 
Glasmaler des r6. Jahrhunderts gethan haben. Diese Bilder, hübsch com- 
ponirt und in mässigem Preise gehalten, könnten auch ihrer Aufgabe 
entsprechen, doch sind sie ungleich und zum Theile ungenügend aus- 
geführt. Es sind aber nur die farbigen von ihnen, welche den Zweck 
als decorativer Schmuck allenfalls erfüllen können; ein Theil, welcher 
moderne Illustrationsbildchen nur in Schwarz, Braun oder Grau darstellt, 
erscheint uns ganz und gar verfehlt. Nichtsdestoweniger erfreut uns der 
Vorgang; das Ziel ist richtig und es wird auch der richtige Weg dahin 
gefunden werden. (schius, folgt) 
Der artistische und der technische Aufalchhrsih der dem Handelsministerium unter- 
stehenden gewerblichen Fechunterrlchlsanatalten 
haben sich constituirt und ihre Thatigkeit begonnen. Die Organisation dieser berathenden 
Körperschaften ist durch die nachfolgenden Grundzüge bestimmt worden. 
A. 
Zusammensetzung und Wirkungskreis des artistischen Aufslohtsrathesl. 
5, 1. 
Jede dem Handelsministerium unterstehendc gewerbliche Fachunrerrichtsanstnll. 
deren Charakter vorwiegend ein kunstgewerblicher ist. wird vom artistischen Aufsichts- 
rathe überwacht. 
. 2. 
Der artistische Aufsichtsrath, welchem für seine Mnhewaitung Remunerationen zu- 
gesichert werden, besteht: 
1. Aus dem Aufsichtsrathe der k. k. Kunstgewerbeschule in Wien; 
z. aus Mitgliedern der artistischen lnspeclion; 
3. aus Fadimlnnern, welche über Antrag des artistischen Aufsichtsrathes vom Han- 
delsministerium demselben beigezogen werden; 
4. aus dem Vertreter und den Delegirten des Handelrninisteriunis.
	        
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