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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 124)

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zusammenwirkt. Es sind verschiedene woblerwogene und fruchtbringendc

Gedanken, die hier zur Verwendung gekommen sind.

Sehr Bemerkenswerthes, um des neuen Vorganges willen, bietet uns

diesmal auch die Glasmalereianstalt von Neu hauser in Innsbruck, welche

sich in den letzten Jahren zu einer ausgebreiteten Thätigkeit aufgeschwungen

hat. Wir sind gewohnt, auf den Ausstellungen von allen diesen Etablissemenfs

 nur Kirchenfenster zu sehen. Neuhauser überrascht uns mit

Gegenständen, welche für das Haus, für die Wohnung bestimmt sind.

Das Ziel, auch in dieser Weise unsere Wohnung zu schmücken, ist ein

ganz richtiges. Bei unseren heutigen, farbig und mehr dunkel decorirten

Wohnungen bedürfen wir ein wenig Farbe für die grosse Lichtöffnung der

Fenster, damit sie nicht in so schneidendem Contraste wirkt. Wir wollen

aber nicht das Licht genommen, nur gedämpft und ein wenig gefärbt

haben. Dies ist am schönsten zu erzielen in der Weise, welche Ferstel

mit den Fenstern über der Stiege im Oesterr. Museum verfolgt hat. Wollen

wir uns aber die Aussicht nicht nehmen lassen, so müssen wir das farbige

 Glas dem entsprechend entweder mehr in der Höhe oder in der Umrandung

 anbringen. Neuhauser versucht einen andern Weg: durch Anhängung

 oder Einfügung kleiner Bildchen in der Art, wie es die Schweizer

Glasmaler des r6. Jahrhunderts gethan haben. Diese Bilder, hübsch componirt

 und in mässigem Preise gehalten, könnten auch ihrer Aufgabe

entsprechen, doch sind sie ungleich und zum Theile ungenügend ausgeführt.

 Es sind aber nur die farbigen von ihnen, welche den Zweck

als decorativer Schmuck allenfalls erfüllen können; ein Theil, welcher

moderne Illustrationsbildchen nur in Schwarz, Braun oder Grau darstellt,

erscheint uns ganz und gar verfehlt. Nichtsdestoweniger erfreut uns der

Vorgang; das Ziel ist richtig und es wird auch der richtige Weg dahin

gefunden werden. (schius, folgt)

Der artistische und der technische Aufalchhrsih der dem Handelsministerium unterstehenden

 gewerblichen Fechunterrlchlsanatalten

haben sich constituirt und ihre Thatigkeit begonnen. Die Organisation dieser berathenden

Körperschaften ist durch die nachfolgenden Grundzüge bestimmt worden.

A.

Zusammensetzung und Wirkungskreis des artistischen Aufslohtsrathesl.

5, 1.

Jede dem Handelsministerium unterstehendc gewerbliche Fachunrerrichtsanstnll.

deren Charakter vorwiegend ein kunstgewerblicher ist. wird vom artistischen Aufsichtsrathe

 überwacht.

. 2.

Der artistische Aufsichtsrath, welchem für seine Mnhewaitung Remunerationen zugesichert

 werden, besteht:

1. Aus dem Aufsichtsrathe der k. k. Kunstgewerbeschule in Wien;

z. aus Mitgliedern der artistischen lnspeclion;

3. aus Fadimlnnern, welche über Antrag des artistischen Aufsichtsrathes vom Handelsministerium

 demselben beigezogen werden;

4. aus dem Vertreter und den Delegirten des Handelrninisteriunis.
            
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