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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 128)

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Statut der chemisch-technischen Versuchsanstalt des k. k. Oesterr.

Museums für Kunst und Industrie.

ß. r. Die chemisch-technische Versuchsanstalt in Wien bildet einen

Besmndtheil des k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie und

steht unter der Direction desselben.

Q. 2. Die chemisch-technische Versuchsanstalt hat folgende Aufgaben:

a) Durchführung streng wissenschaftlicher chemischer Forschungen

auf dem Gebiete der Kunstindustrie;

b) experimentelle Prüfung neuer oder im Auslande bereits geübter

technischer Verfahrungsweisen im Interesse der Industrie und der

Unterstützung der kunstgewerblichen Fachschulen;

c) praktische Unterweisung in der Anwendung einzelner Methoden

der technischen Chemie zu Zwecken der Kuustindustrie.

Q. 3. Die Durchführung und Ueberwachung der im  2 aufgezählten

Arbeiten obliegt dem Leiter der chemisch-technischen Versuchsanstalt.

 4. Die Benützung der chemisch-technischen Versuchsanstalt ist

in folgender Weise geregelt:

a) Aufträge der k. k. Regierung erhält der Leiter der Anstalt durch

die Direction des k. k. Oesterr. Museums.

b) Aufträge von Privaten (Industriellen) kann der Leiter direct entgegennehmen

 und er entscheidet endgiltig über deren Zulässigkeit,

ist jedoch verpflichtet, von der Uebernahme solcher Aufträge der

Direction des Museums von Zeit zu Zeit Mittheilung zu machen.

c) Für alle Arbeiten, welche im lnteresse einzelner Industriellen und

auf deren Ansuchen ausgeführt werden, ist ein Entgelt, dessen Höhe

nach Art des betrelfenden Gegenstandes von dem Leiterx der Anstalt

 vorausbestimmt wird, zu entrichten. Die eine Hälfte des Betrages

 wird zu Gunsten der Anstalt verwendet, während die andere

Hälfte dem Leiter der Anstalt zufällt.

d) Chemiker, welche in der Versuchsanstalt praktische Unterweisung

zu erhalten wünschen, haben sich unter Nachweis ihrer theoretischen

 Vorbildung bei dem Leiter der Anstalt zu melden. Die Entscheidung

 über Zulassung oder Abweisung des Angemeldeten steht

dem Director des Oesterr. Museums im Einvernehmen mit dem

Leiter der Anstalt zu.

e} Unterricht in der Anwendung der von der Versuchsanstalt gelieferten

 Präparate auf Gegenstände der Kunstindustrie wird Schülern

der Kunstgewerbeschule und den Schülern kunstgewerblicher Fachschulen

 von einem honorirten Docenten der Kunstgewerbeschule in

einer mit der Versuchsanstalt in Verbindung stehenden Localität

ertheilt. Für diesen Unterrichtszweig wird ein besonderes Reglement

erlassen.
            
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