f) Erfindungen oder Entdeckungen, welche in der Versuchsanstalt ge-
macht werden, sind vom Leiter mit allen im Privilegiengesetze vom
Jahre 1852 (R. G. Bl. vorn 25. September 1852, XVlll. St. x84)
P. 12. vorgeschriebenen Cautelen zu beschreiben, und die Beschrei-
bung versiegelt im Archive des k. k. Unterrichtsministeriums zu
hinterlegen. Hiedurch soll dem eventuellen Verluste vom Erfinder
etwa geheim gehaltener Verfahrungsweisen vorgebeugt, in keiner
Weise jedoch seiner, beziehungsweise seiner Erbfolger Eigenthums-
rechten präjudicirt werden.
g) Der Verkauf der von dem Leiter der Versuchsanstalt erfundenen
Farben oder sonstigen chemischen Präparaten für die Zwecke des
Kunstgewerbes ist Privatsache des Erfinders. Derselbe ist nur ver-
pflichtet, einerseits seine Erfindungen der inländischen lndustrie
zugänglich zu machen und der Direction des k. k. Oesterr. Mu-
seums die Anzeige zu erstatten, welchen inländischen Firmen er die
Erzeugung und den Vertrieb jener Artikel übertragen hat, - an-
dererseits mit ausländischen Firmen in keinerlei Verbindung zu dem
angegebenen Zwecke zu treten.
h) Dienstreisen zum Zwecke der Inspicirung oder Einrichtung kunst-
gewerblicher Fachschulen unternimmt der Leiter der Versuchsanstalt
in Folge der ihm auf dem Wege der Direction des Oesterr. Mu-
seums zugehenden Aufforderung desjenigen Ministeriums, zu dessen
Ressort die betreffende Fachschule gehört. Von dem Antritt der
Reise und der voraussichtlichen Dauer derselben hat er der Di-
rection des Museums Anzeige zu erstatten.
Q. 5. Mit der Ueberwachung der Anstalt wird der Aufsichtsrath der
Kunstgewerbeschule betraut. Derselbe hat in Allem, was dem Gedeihen
der Anstalt förderlich sein kann, die Initiative zu ergreifen und darauf
bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten, überhaupt dem Mini-
sterium in der Leitung der Anstalt mit Rath und That beizustehen.
Etwaige Anträge des Leiters der Versuchsanstalt werden im Aufsichts-
rathe besprochen und gehen von diesem rnit einem Gutachten begleitet
an das Ministerium.
Der Director des Museums als Vorsitzender des Aufsichtsrathes be-
stimmt, welchen Sitzungen der Leiter der Versuchsanstalt beizuwohnen hat.
Vorlesungen Im lluaeum.
Den Cyclus dieses Winters beschloss Reg.-Rath Prof. v. Neumann mit einem
zwei Abende (16. und 23. März) in Anspruch nehmenden Vortrage über udas Gewerbe
und Kunstgewerbe in Oesterreichs älterer Zeit-l. Nach kurzem Hinblicke auf
die Wichtigkeit jener Zweige der menschlichen Thätigkeit, als die mächtigste Grund-
feste unseres Wohlstandes, wies er auf die Schwierigkeit ihrer Betrachtung für den Ge-
schichtschreiber hin. Die Stetigkeit und das Allmälige ihrer Entwicklung lässt nämlich
die Anhaltspunkte der fortschreitenden Bewegung fast verschwinden: wie der alleinigen
Uebung der Hausindustrie im achten und neunten Jahrhundert die Hörigkeit der Hand-
werker unter den Mauern eines Klosters oder einer Burg folgt, wie dann die Handwerker