eine Verschiebung der Ausstellung nicht möglich sein sollte, Alles aufgeboten
werden, damit Oesterreich so gut, als es geht, zur Vertretung
käme. Aber eben so gewiss ist es, dass es nichts nützen würde, die
Schwierigkeiten der Lage zu bernänteln; es liegt daher für Oesterreich die
Frage einfach so: ob es in der Lage sei, in einer seiner würdigen und
angemessenen Weise an der Ausstellung theilzunehmen. Das ist heute
nicht so zweifellos, während andererseits unbedingt behauptet werden
kann, Oesterreich werde an der Pariser Ausstellung voll und glänzend
vertreten sein, wenn diese um einige Jahre hinausgeschoben werde. Ist
ein Aufschieben der Ausstellung nicht möglich, so kann sich Oesterreich
nur in beschränktem Maßstabe an der projectirten Weltausstellung betheiligen,
und zwar nach Massgabe seiner dermaligen volkswirthschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit. Es ist gut, sich jetzt schon mit diesem
Gedanken zu beschäftigen, um einem falschen Urtheile über die österreichische
Ausstellung von vorneherein vorzubeugen, dann aber auch um
vielleicht andere Staaten zu einem ähnlichen Vorgehen zu veranlassen,
um dadurch das zu erreichen, was im Interesse einer glänzenden Vertretung
Oesterreichs auf der nächsten Ausstellung angestrebt werden sollte:
die Verlegung der pro 1878 projectirten Ausstellung in Paris auf einen späteren
Zeitpunkt.
Die Denkschrift der Bronzaindustrie-Gesellschaü über das deutsche
Musterschutzgesetz.
Wir haben in diesem Organe wiederholt auf das deutsche Musterschutzgesetz
aufmerksam gemacht, welches am 1. April d. J. im Deutschen
Reiche in Wirksamkeit trat. Die Bronzeindustrie-Gesellschaft, in deren
Schosse mehrfach die diesbezüglichen Mängel der heimischen Gesetzgebung
besprochen wurden, hat in Würdigung der wichtigen Interessen,
welche beim Musterschutzgesetze auf dem Spiele stehen, aus ihren Mitgliedern
ein Comite niedergesetzt, um diese Frage eingehend zu behandeln.
Herr Ludwig Faber hat das Referat über diese Angelegenheit übernommen
und den Bericht formulirt, welcher den hohen Ministerien des Handels,
der Justiz, den Handelskammern u. s. f. nun zu weiterer Amtshandlung
übergeben wird.
Wir theilen dieses eingehende Elaborat unseren Lesern vollständig
mit und können nicht umhin, zugleich unsere Befriedigung darüber auszudrücken,
dass die Bronzeindustrie-Gesellschaft hierin einen ersten und
hoHentlich erfolgreichen Schritt gethan hat. Das Memorandum lautet
wie folgt:
Bei allen jenen Erzeugnissen der Industrie, bei welchen nebst der Güte und Preiswtlrdigkeit
der Herstellung, speciell Form und Gestalt, Neuheit der Idee und Originalität
der Auffassung jene Grundlagen sind, von welchen in dem grossen Getriebe der Concurrenz
ein entscheidender Erfolg abhängt, hat sich schliesslich der Sieg auf die Seite
derjenigen geneigt, welche nicht mit der Münze der engherzigen Sparsamkeit, sondern
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