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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 129)

eine Verschiebung der Ausstellung nicht möglich sein sollte, Alles aufgeboten

 werden, damit Oesterreich so gut, als es geht, zur Vertretung

käme. Aber eben so gewiss ist es, dass es nichts nützen würde, die

Schwierigkeiten der Lage zu bernänteln; es liegt daher für Oesterreich die

Frage einfach so: ob es in der Lage sei, in einer seiner würdigen und

angemessenen Weise an der Ausstellung theilzunehmen. Das ist heute

nicht so zweifellos, während andererseits unbedingt behauptet werden

kann, Oesterreich werde an der Pariser Ausstellung voll und glänzend

vertreten sein, wenn diese um einige Jahre hinausgeschoben werde. Ist

ein Aufschieben der Ausstellung nicht möglich, so kann sich Oesterreich

nur in beschränktem Maßstabe an der projectirten Weltausstellung betheiligen,

 und zwar nach Massgabe seiner dermaligen volkswirthschaftlichen

und finanziellen Leistungsfähigkeit. Es ist gut, sich jetzt schon mit diesem

Gedanken zu beschäftigen, um einem falschen Urtheile über die österreichische

 Ausstellung von vorneherein vorzubeugen, dann aber auch um

vielleicht andere Staaten zu einem ähnlichen Vorgehen zu veranlassen,

um dadurch das zu erreichen, was im Interesse einer glänzenden Vertretung

 Oesterreichs auf der nächsten Ausstellung angestrebt werden sollte:

die Verlegung der pro 1878 projectirten Ausstellung in Paris auf einen späteren

 Zeitpunkt.

Die Denkschrift der Bronzaindustrie-Gesellschaü über das deutsche

Musterschutzgesetz.

Wir haben in diesem Organe wiederholt auf das deutsche Musterschutzgesetz

 aufmerksam gemacht, welches am 1. April d. J. im Deutschen

Reiche in Wirksamkeit trat. Die Bronzeindustrie-Gesellschaft, in deren

Schosse mehrfach die diesbezüglichen Mängel der heimischen Gesetzgebung

 besprochen wurden, hat in Würdigung der wichtigen Interessen,

welche beim Musterschutzgesetze auf dem Spiele stehen, aus ihren Mitgliedern

 ein Comite niedergesetzt, um diese Frage eingehend zu behandeln.

Herr Ludwig Faber hat das Referat über diese Angelegenheit übernommen

 und den Bericht formulirt, welcher den hohen Ministerien des Handels,

 der Justiz, den Handelskammern u. s. f. nun zu weiterer Amtshandlung

übergeben wird.

Wir theilen dieses eingehende Elaborat unseren Lesern vollständig

mit und können nicht umhin, zugleich unsere Befriedigung darüber auszudrücken,

 dass die Bronzeindustrie-Gesellschaft hierin einen ersten und

hoHentlich erfolgreichen Schritt gethan hat. Das Memorandum lautet

wie folgt:

Bei allen jenen Erzeugnissen der Industrie, bei welchen nebst der Güte und Preiswtlrdigkeit

 der Herstellung, speciell Form und Gestalt, Neuheit der Idee und Originalität

der Auffassung jene Grundlagen sind, von welchen in dem grossen Getriebe der Concurrenz

 ein entscheidender Erfolg abhängt, hat sich schliesslich der Sieg auf die Seite

derjenigen geneigt, welche nicht mit der Münze der engherzigen Sparsamkeit, sondern

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