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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 131)

i?

dheni sie hinwieder zu dienen bestimmt sind, als erste Grundlage der Auschauungen

 in's Auge gefasst werden. Es galt ausserdem in erster Linie

auf das Vorhandensein einer tüchtigen Lehrmethode, dann auf deren gewissenhafte

 Befolgung von Seiten der Lehrkräfte zu sehen, woran sich die Würdigung

 der im Lehrgange gebrauchten Vorbilder und Hilfsmittel anschliesst.

Als wesentlicher Factor für die Werthscbätzung einer Schule dieser

Art wurde weiters angesehen, ob dieselbe bereits dem endgiltigen wichtigsten

 Ziele, d. i. die Heranziehung ihrer Schüler für das praktische

Gewerbe näher gekommen sei, oder ob sie, wenn ihr Entwicklungsgang

vorderhand dazu ein zu kurzer gewesen sein sollte, wenigstens die Keime

für den Aufschwung zu praktischer Thätigkeit mit Wahrscheinlichkeit erkennen

 lasse.

ln dieser Beziehung gilt es vor Allem das Hauptgewicht darauf zu

legen, 0b am Orte vom Anfange an der Anschluss der Schule an eine in

ihrem Bezirke schon blühende Kunstindustrie bedachtsam angebahnt undder

 Unterricht für denselben vorbereitet worden sei.

Was die Beurtheilung der zur Ausstellung gelangten Lehrmittel anbelangt,

 so war die gefertigte Jury nicht eigentlich in der Lage, dieselben

als einen besonderen Gegenstand ihrer Beurtheilung zu behandeln, und

zwar vorzugsweise aus dem Grunde, weil eine bedeutende Anzahl von

Lehranstalten, welche thatsächlich über einen ansehnlichen derartigen

Apparat verfügen, denselben gar nicht oder doch nur fragmentarisch vorgeführt

 haben.

Die gefertigte Jury glaubte jedoch auf eine besondere Erwähnung

der Lehrmittel in ihrer Gesammt-Beurtheilung aus dem Grund verzichten

zu können, weil in denjenigen Staaten, deren Lehrmittelapparat bisher

den hervorragendsten Rang einnimmt, Württemberg und Oesterreich. die

Wahl und Beschaltung desselben der Fürsorge jener Unterrichtsbehörden

zu danken ist, welche ohnehin wegen ihrer bedeutenden Leistungen im

Allgemeinen ausgezeichnet wurden.

Gemäss der schliesslichen Umgestaltung des  31 des Ausstellungsprogrammes

 bestehen vier Kategorien von Prämiirungen:

r. eine silberne, theilweise vergoldete Medaille,

2. eine versilberte Medaille,

3. eine bronzene Medaille,

4.. ein Ehrendiplom.

Obwohl nun laut  3 der Geschäftsordnung für die Jury der Gruppe D

den Unterrichtsanstalten das Ehrendiplom als die für Gruppe D geeignete

Form der Auszeichnung bestimmt war, erlaubten sich die ergebenst Gefertigten

 dennoch von den ihnen seitens des hochlöblichen Directoriums

zugestandenen Rechte, eine Vermehrung der Prämien-Kategorien anzusuchen,

 Gebrauch zu machen.

Es hat sich im Verlauf der Untersuchungen über sämmtliche Schulen

nämlich deutlich gezeigt, dass bei der grossen Verschiedenheit derselben
            
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