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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 172)

Berlin herausstellten. Bezüglich einer dritten Skizze mit dem Motto wGloriau, die, wie

sich ergeben hat, von dem Bildhauer L. Rau herrührt, deren tragischer Charakter die

Verwendung zu dem vorschwebenden Zweck auszuschiiessen schien, richtete man in

Anerkennung der künstlerischen Vorzüglichkeit denselben In den Minister den Antrag auf

Erwerbung unter Vorbehalt späterer geeigneter Bestimmung.

Reglement

fiir den lllterrluhtlln der Keramik und anderen inlt derselben verwandten Fächern

an iler Kuiietqewerheseliiile. '

(Genehmigt mit Erlass den h. k. k. Minist. Gir Ciiltiu u. Unterr. vom 25. April i879, Z. 4867.)

. i.

Der Unterricht in der Keramik und anderen mit derselben verwandten Flchern

wird an der Kunstgewcrbeschule des k. k. Oesterr. Museums Rlr Kunst und Industrie

von einem honorirten Docenten-ertheilt, welcher der Direction der Kunstgewerbeschiile

untersteht.

_ _ _ Q. z.

Gegenstand dieses Unterrichtes ist:

Die praktische Ausübung des artistischen Tbeils der Keramik und anderer mit

dieser Disciplin verwandten Facher. Der Umfang des Unterrichts besteht in Folgendem:

a) Gründliche Kenntniss der besten vorhandenen Beispiele von Objecten, welche in

den verschiedenen Techniken der Keramik etc. ausgeführt sind.

Gleichzeitige Einführung in die einschlägige Literatur.

b) Uehungen im Entwerfen, mit besonderer Berücksichtigung der Eigenthümlichlteiten

jener Techniken, welche bei der Ausführung der betretfenden Entwürfe in Anwendung

 zu kommen haben.

c) Die selbständige Herstellung beziehungsweise Auaschmückung von Erzeugnissen

der Keramik etc., insbesondere auch solcher, bei welchen die von der Chemischtechnischen

 Versuchsanstalt des k. k. Oesterr. Museums an die Kunstgewerbeschule

gelieferten Präparate, Farben etc. in Anwendung gebracht werden können, letzteres

im Sinne des E. 4c des Statuts der Chemisch-technischen Versuchsanstalt.

' 9. 3.

Als Vorbedingung zum Eintritt in diesen Ciirs gilt ausser den im Q. 6 des Lehrplanes

 der Kuristgewerbeschule angeführten Erfordernissen, die erlangte Fertigkeit im

Zeichnen figuraler und ornamentaler Details, ferner die Kenntniss der Styllehre, der Projections-

 und Schattenlehre und der Perspective.

Diejenigen, welche die Absicht haben, Schüler dieses Unterrichtszweiges zu werden,

haben sich bei dem Director der Kunstgewerbeschule zu melden und werden von demselben

 dem Docenten zugewiesen.

Die Unterrichts- und Arbeitsstunden siiid die gewöhnlichen an der Kunstgewerbeschule

 eingeführten, mit Ausnahme der Stunden des Abendeurses (5-7 Uhr) im Winter

und des Morgencuraes (7-9 Uhr) im Sommer.

ä. 5.

Dauer und Erfolg der Studien im Fache der Keramik etc. werden ordentlichen

Schülern in ihrem Abgangszeugnisse bestätigt. '

Q. 6.

Der Docent hat die Anwendung der Präparate etc), welche zurn Zwecke der Verwendung

 bei Arbeiten seines Lehrgegenstandes von der Versuchsanstalt an die Kunstgewerbeschule

 geliefert werden, praktisch zu erproben; er hat zu diesem Zwecke von

dem Leiter der Versuchsanstalt über die chemische Beschaffenheit und die besonderen

Eigenschaften der genannten Präparate [die nöthigen Informationen zu empfangen. Dem

Docenten stehen zur Vornahme dieser und aller im Interesse seiner Schule vorgenommenen

 Arbeiten so wie in den Fallen, wo mit dem Unterrichte technische Proceduren

wie z. B. das Einbrennen von Farben, das Aufschinelzcn von Emaillen etc. verbunden

ist, die Oefen und sonstigen hiezu nöthigen Einrichtungen der Versuchsanstalt zur Verthgung,

 und hat sich derselbe betreffs der Zeit und der Dauer ihrer Benutzung mit dem

Leiter der Versuchsanstalt ieweilig in's Einvernehmen zu setzen.
            
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