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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVII (1882 / 205)

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benen Stipendien zur Heranbildung von Manufacturzeichnern an der Kunstgewerbeschule

des Oesterr. Museums im Betrage von je 50a Gulden an Georg Nshma, Schiller des

Prof. Beyer, Paul Prosperi, Schüler des Prof. Sturm und Richard Jaich in

Zwitiau verliehen.

(Besuch des Museums.) Die Sammlungen des Museums wurden im Monate

September von 10.734, die Bibliothek von 1363 Personen besucht.

(Historische Ausstellung von Wiener Buchdruck-Erzeugnissen.) Die zur

Feier der 4oojahrigen Einführung der Buchdruckerkunst in Wien im Oesterr. Museum

veranstaltete historische Ausstellung von Wiener Buchdruck-Erzeugnissen wird am i. October

 geschlossen.

Ein Landesmuseum iür Kunst und Gewerbe soll in Troppait

gegründet werden. Die Handels- und Gewerbekartimer hat ein Comite eingesetzt,

 um die vorbereitenden Schritte zu unternehmen. Nach  l der

bereits genehmigten Statuten stellt sich das Landesmuseum die Aufgabe,

die technische Vervollkommnung und künstlerische Veredlung der heimischen

 Arbeit, sowie die Verbreitung von Geschmack und Kunstsinn in

der Bevölkerung Schlesiens zu fördern.

(Atelier für Galvanoplaetlk in Wien.) Herr Carl Haas, durch nahezu io Jahre

technischer und commercieller Leiter der unter der Firma C. Haas bestehenden Metallwaaren-Fabrik

 und des damit verbundenen Ateliers für Galvanoplastili, hat seine Verbindung

 mit dieser Firma gelost und sich nunmehr in Wien, Vll, Seidengasse 21, selbstständig

 etablirt.

(Regelung der Lehrverptüehtung an den gewerblichen Faohlehxanstalten.)

Eine Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 13. August i88z, Z. 6093,

regelt die Verpflichtung der Lehrkräfte zur Ertheilung des Unterrichtes an den gewerblichen

 Fachlehranstalten (Tagesschulen). Die an denselben angestellten Professoren, Lehrer

und Supplenten haben sich nach Maßgabe des Bedürfnisses an allen Abtbeilungen der betreEenden

 Schule verwenden zu lassen, und zwar bei ausschließlich theoretischem Unterrichte

 (Vortrage) bis zu 2c Stunden, beim Unterrichte im Zeichnen oder Modelliren bis

zu a5 Stunden in der Woche. Für den Unterricht im chemischen Laboratorium und ftir

den Atelier-Unterricht werden 40 Stunden, für den Werkstatt-Unterricht 60 Stunden in

der Woche als das Maximalausmziß der Lehrverpflichtung bestimmt.

Werden einer Lehrkraft Gegenstände zugewiesen, welche unter zwei oder mehrere

der oben genannten Unterrichts-Kategorien fallen, so ist die Lehrverpilichtung in dem

durch die betreffenden Maximalzahlen gegebenen Verhältnisse zu bemessen, so dass sich

hieraus einfache Verhaltnisszahlen ergeben, denen zufolge eine Vortragsstunde : H],

Zeichenstunden, : a Laboratoriums- oder Atelierstunden, und : 3 Stunden Werkstatt-Unterricht

 ist. Sollten sich bei dieser Bemessung oder bei der Einreihung eines Gegenstandes

 in eine der vier Haupt-Kategorien des Unterrichtes Zweifel ergeben, so ist die

Entscheidung des Ministeriums einzuholen.

Bei der Vertheilung der Lehrfächer ist vor Allem das lnteresse der Schule im

Auge zu behalten, sodann aber auch eine thunlichst gleichmäßige Belastung der einzelnen

Lehrkrafte anzustreben.

Die Lehrverpfiichtung der Directoren und Leiter der gewerblichen Fachlehranstalten

 wird nach Maßgabe der denselben aus den Leitungsgeschaften erwachsenden

Obliegenheiten in jedem einzelnen Falle vom Ministerium für Cultus und Unterricht bestimmt.

 ln der Regel sind jedoch die Directoren an Lehranstalten mit mehr als 6 Lehrkraften,

 den Director mitgezählt, bei theoretischem Unterrichte zu io bis i4, an solchen

mit mehr als n Lehrkräften zu 5 bis io Lehrstunden in der Woche verpflichtet.

Diese Verordnung tritt für die Staats-Gewerbeschulen vom Schuljahre i882[83

angefangen in Wirksamkeit.

(Job. v. Hnlblg j.) In München ist am 29. August der Bildhauer Prof. Johann

v. Halbig in Folge eines l-lerzschlages gestorben. Von ihm rühren der große in Stein ausgeführte

 Altar der Augustiner-Hofkirche in Wien, mehrere Portratbusten, die Reiterstatuetten

Erzherzog Karls und Radetzkfs und die Statue des Palutins Erzh. Josephs in Pest her.

(Rafael-Denkmal in Urblno.) Die königl. uAccademia RaEaello-l in Urbino hat

jüngst eine allgemeine Conairrenz für das vor dem herzoglichen Palaste in Urbino zu

errichtende Denkmal Rafaels ausgeschrieben. Das Denkmal soll aus einer in Carrara-Marmor

 ausgeführten, auf einem verzierten Basamente sich erhebenden Statue Rafaels

bestehen; für die an dem Basamente anzubringenden Basreliefs und sonstigen Verzierungen

 ist die Anwendung von Bronze zulässig. Die Gesammtkosten des Denkmals, den

Transport, die Aufstellung etc. mit inbegriffen, exclusive der Fundameatirungsarbeiten,

sollen den Betrag von 80.000 Lire nicht überschreiten.
            
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