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benen Stipendien zur Heranbildung von Manufacturzeichnern an der Kunstgewerbeschule
des Oesterr. Museums im Betrage von je 50a Gulden an Georg Nshma, Schiller des
Prof. Beyer, Paul Prosperi, Schüler des Prof. Sturm und Richard Jaich in
Zwitiau verliehen.
(Besuch des Museums.) Die Sammlungen des Museums wurden im Monate
September von 10.734, die Bibliothek von 1363 Personen besucht.
(Historische Ausstellung von Wiener Buchdruck-Erzeugnissen.) Die zur
Feier der 4oojahrigen Einführung der Buchdruckerkunst in Wien im Oesterr. Museum
veranstaltete historische Ausstellung von Wiener Buchdruck-Erzeugnissen wird am i. Oc-
tober geschlossen.
Ein Landesmuseum iür Kunst und Gewerbe soll in Troppait
gegründet werden. Die Handels- und Gewerbekartimer hat ein Comite ein-
gesetzt, um die vorbereitenden Schritte zu unternehmen. Nach l der
bereits genehmigten Statuten stellt sich das Landesmuseum die Aufgabe,
die technische Vervollkommnung und künstlerische Veredlung der hei-
mischen Arbeit, sowie die Verbreitung von Geschmack und Kunstsinn in
der Bevölkerung Schlesiens zu fördern.
(Atelier für Galvanoplaetlk in Wien.) Herr Carl Haas, durch nahezu io Jahre
technischer und commercieller Leiter der unter der Firma C. Haas bestehenden Metall-
waaren-Fabrik und des damit verbundenen Ateliers für Galvanoplastili, hat seine Verbin-
dung mit dieser Firma gelost und sich nunmehr in Wien, Vll, Seidengasse 21, selbst-
ständig etablirt.
(Regelung der Lehrverptüehtung an den gewerblichen Faohlehxanstalten.)
Eine Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 13. August i88z, Z. 6093,
regelt die Verpflichtung der Lehrkräfte zur Ertheilung des Unterrichtes an den gewerb-
lichen Fachlehranstalten (Tagesschulen). Die an denselben angestellten Professoren, Lehrer
und Supplenten haben sich nach Maßgabe des Bedürfnisses an allen Abtbeilungen der be-
treEenden Schule verwenden zu lassen, und zwar bei ausschließlich theoretischem Unter-
richte (Vortrage) bis zu 2c Stunden, beim Unterrichte im Zeichnen oder Modelliren bis
zu a5 Stunden in der Woche. Für den Unterricht im chemischen Laboratorium und ftir
den Atelier-Unterricht werden 40 Stunden, für den Werkstatt-Unterricht 60 Stunden in
der Woche als das Maximalausmziß der Lehrverpflichtung bestimmt.
Werden einer Lehrkraft Gegenstände zugewiesen, welche unter zwei oder mehrere
der oben genannten Unterrichts-Kategorien fallen, so ist die Lehrverpilichtung in dem
durch die betreffenden Maximalzahlen gegebenen Verhältnisse zu bemessen, so dass sich
hieraus einfache Verhaltnisszahlen ergeben, denen zufolge eine Vortragsstunde : H],
Zeichenstunden, : a Laboratoriums- oder Atelierstunden, und : 3 Stunden Werkstatt-
Unterricht ist. Sollten sich bei dieser Bemessung oder bei der Einreihung eines Gegen-
standes in eine der vier Haupt-Kategorien des Unterrichtes Zweifel ergeben, so ist die
Entscheidung des Ministeriums einzuholen.
Bei der Vertheilung der Lehrfächer ist vor Allem das lnteresse der Schule im
Auge zu behalten, sodann aber auch eine thunlichst gleichmäßige Belastung der einzelnen
Lehrkrafte anzustreben.
Die Lehrverpfiichtung der Directoren und Leiter der gewerblichen Fachlehr-
anstalten wird nach Maßgabe der denselben aus den Leitungsgeschaften erwachsenden
Obliegenheiten in jedem einzelnen Falle vom Ministerium für Cultus und Unterricht be-
stimmt. ln der Regel sind jedoch die Directoren an Lehranstalten mit mehr als 6 Lehr-
kraften, den Director mitgezählt, bei theoretischem Unterrichte zu io bis i4, an solchen
mit mehr als n Lehrkräften zu 5 bis io Lehrstunden in der Woche verpflichtet.
Diese Verordnung tritt für die Staats-Gewerbeschulen vom Schuljahre i882[83
angefangen in Wirksamkeit.
(Job. v. Hnlblg j.) In München ist am 29. August der Bildhauer Prof. Johann
v. Halbig in Folge eines l-lerzschlages gestorben. Von ihm rühren der große in Stein aus-
geführte Altar der Augustiner-Hofkirche in Wien, mehrere Portratbusten, die Reiterstatuetten
Erzherzog Karls und Radetzkfs und die Statue des Palutins Erzh. Josephs in Pest her.
(Rafael-Denkmal in Urblno.) Die königl. uAccademia RaEaello-l in Urbino hat
jüngst eine allgemeine Conairrenz für das vor dem herzoglichen Palaste in Urbino zu
errichtende Denkmal Rafaels ausgeschrieben. Das Denkmal soll aus einer in Carrara-
Marmor ausgeführten, auf einem verzierten Basamente sich erhebenden Statue Rafaels
bestehen; für die an dem Basamente anzubringenden Basreliefs und sonstigen Verzie-
rungen ist die Anwendung von Bronze zulässig. Die Gesammtkosten des Denkmals, den
Transport, die Aufstellung etc. mit inbegriffen, exclusive der Fundameatirungsarbeiten,
sollen den Betrag von 80.000 Lire nicht überschreiten.