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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 210)

J. W. in Krummnussbaum, für Porzellanarbeiten; Reich S. 8a Co. in

Wien, für schwarze Glasgefäße mit Silberclecor; Reschenhofer Ignaz

in Wien, für ein Himmelbett; Schindler Leopold in Wien, als Mitarbeiter

 in der Fabrik des k. k. Hofschlossers A. Milde; Schneider Leopold

 in Wien, ebenso; Sterzer Karl in Wien, als Mitarbeiter der Firma

V. Mayefs Söhne, k. k. Hofjuweliere; Würbel Karl in Wien, ebenso;

Tnman Matthias in Wien, für Schmiedearbeiten; Gassmann Gustav

in Wien, für Ledersessel.

IV. Die silberne Medaille des k. k. Handelsministeriums: Bogner

Antonie in Schladming , für künstliche Blumen; Bünzli Arnold in

Krummnussbaum, für Anwendung von Scharffeuer bei Docorirung des

Porzellans; Ginzelmayer Josef in Wien, für Emailfarben an Kachelöfen

 und Construction eines Regulir-Füllofens; Lehmann 81 Wentzel

in Wien, für Herausgabe des Werkes "Wiener Monumentalbautenu; Podäny

 Franz in Wien, für Verbesserung in Herstellung von Holzfourniren;

Porzellanfabrik in Dallwitz, für gut decorirte Äkeramische Erzeugnisse;

 Wahliss Ernst in Wien, für Hebung des österreichischen Marktes

auf dem Gebiete der Keramik.

V. Die bronrene Medaille des k. k. Handelsministeriums: Amsis

Johann in Wien, für Anwendung des Nickels bei Pnsamentierwaaren.

Vom Nationalreichthum.

Auszug aus dem Vortrage von K. Ph. von lnama-Sternegg, gehalten im Oesterr.

Museum am 1.3. November 1882.

Die Wirthschaft eines Volkes ist von so wesentlicher Bedeutung für

den Erfolg seiner gesammten Culturbestrebungen, dass die Erörterung

volkswirthschaftlicher Grundfragen wohl auf das Interesse aller denkenden

Kreise rechnen darf. Ganz besonders war es von jeher das Problem des

Natioualreichthums, dem alles volkswirthschaftliche Denken zugewendet

war. Um es zu formuliren, ist zuerst der Gegensatz festzustellen, der

zwischen dem wirthschaftlichen Verhalten des einzelnen und ganzer Völker

besteht. Wir nennen einen Menschen reich, wenn er alle nach unseren

Vorstellungen zulässigen ,Genüsse sich dauernd aus seinem Vermögen

bestreiten kann, ohne also auf Erwerb durch Arbeit angewiesen zu sein.

Solcher Reichthurn mag begehrenswerth erscheinen, wenn er wirklich

Genuss verschatft und Zufriedenheit gewährt; nothwendig ist er nicht für

die Erfüllung der Lebensaufgaben; auch in äußerster Beschränkung der

wirthschaftlichen Mittel vermag der Einzelne seinen Aufgaben im Leben

gerecht zu werden. Für das sittliche Zweckbewusstsein des Menschen ist

der Reichtbum unwesentlich.

Nicht so der Nationalreichthum. Es wäre eine Verleugnung des

Grundcharakters des Volkslebens, das eine Kette von Pflichten ist, sich
            
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