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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 210)

J. W. in Krummnussbaum, für Porzellanarbeiten; Reich S. 8a Co. in 
Wien, für schwarze Glasgefäße mit Silberclecor; Reschenhofer Ignaz 
in Wien, für ein Himmelbett; Schindler Leopold in Wien, als Mit- 
arbeiter in der Fabrik des k. k. Hofschlossers A. Milde; Schneider Leo- 
pold in Wien, ebenso; Sterzer Karl in Wien, als Mitarbeiter der Firma 
V. Mayefs Söhne, k. k. Hofjuweliere; Würbel Karl in Wien, ebenso; 
Tnman Matthias in Wien, für Schmiedearbeiten; Gassmann Gustav 
in Wien, für Ledersessel. 
IV. Die silberne Medaille des k. k. Handelsministeriums: Bogner 
Antonie in Schladming , für künstliche Blumen; Bünzli Arnold in 
Krummnussbaum, für Anwendung von Scharffeuer bei Docorirung des 
Porzellans; Ginzelmayer Josef in Wien, für Emailfarben an Kachel- 
öfen und Construction eines Regulir-Füllofens; Lehmann 81 Wentzel 
in Wien, für Herausgabe des Werkes "Wiener Monumentalbautenu; Po- 
däny Franz in Wien, für Verbesserung in Herstellung von Holzfourniren; 
Porzellanfabrik in Dallwitz, für gut decorirte Äkeramische Erzeug- 
nisse; Wahliss Ernst in Wien, für Hebung des österreichischen Marktes 
auf dem Gebiete der Keramik. 
V. Die bronrene Medaille des k. k. Handelsministeriums: Amsis 
Johann in Wien, für Anwendung des Nickels bei Pnsamentierwaaren. 
Vom Nationalreichthum. 
Auszug aus dem Vortrage von K. Ph. von lnama-Sternegg, gehalten im Oesterr. 
Museum am 1.3. November 1882. 
Die Wirthschaft eines Volkes ist von so wesentlicher Bedeutung für 
den Erfolg seiner gesammten Culturbestrebungen, dass die Erörterung 
volkswirthschaftlicher Grundfragen wohl auf das Interesse aller denkenden 
Kreise rechnen darf. Ganz besonders war es von jeher das Problem des 
Natioualreichthums, dem alles volkswirthschaftliche Denken zugewendet 
war. Um es zu formuliren, ist zuerst der Gegensatz festzustellen, der 
zwischen dem wirthschaftlichen Verhalten des einzelnen und ganzer Völker 
besteht. Wir nennen einen Menschen reich, wenn er alle nach unseren 
Vorstellungen zulässigen ,Genüsse sich dauernd aus seinem Vermögen 
bestreiten kann, ohne also auf Erwerb durch Arbeit angewiesen zu sein. 
Solcher Reichthurn mag begehrenswerth erscheinen, wenn er wirklich 
Genuss verschatft und Zufriedenheit gewährt; nothwendig ist er nicht für 
die Erfüllung der Lebensaufgaben; auch in äußerster Beschränkung der 
wirthschaftlichen Mittel vermag der Einzelne seinen Aufgaben im Leben 
gerecht zu werden. Für das sittliche Zweckbewusstsein des Menschen ist 
der Reichtbum unwesentlich. 
Nicht so der Nationalreichthum. Es wäre eine Verleugnung des 
Grundcharakters des Volkslebens, das eine Kette von Pflichten ist, sich
	        
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