Schüsseln, moderne Arbeit aus Manises in der Art der spanischrmaurischen
Fayencen, Volksschmuck aus Spanien und einige Glasgefäße ebendaher.
(Geschenk an das Museum.) In diesen Tagen wurde dem
Museum ein echter etrusltischer Goldschmuck aus Corneto stammend,
zum Kaufe angetragen. Der Schmuck besteht aus einem grossen kranz-
artigen Stück, das in der Mitte eine Art Rosette bildet, während sich
von den Seiten her übereinander regelmässig geschichtete Lorbeerblätter
dagegen legen; ferner aus mehreren Ohrgehängen in Ringform mit feiner
Filigranverzierung und einigen anderen einfacheren Gegenständen. Der
geforderte Preis überstieg die verfügbaren Mittel des Museums. Dennoch
gelangte dieses in den Besitz der Gegenstände durch Hilfe eines Gönners,
der den Preis bezahlte und die Gegenstände dem Museum zum Geschenk
machte. Dern Geschenkgeber, der nicht genannt sein will, ist das Museum
zu grossem Dank verpflichtet. - Herr Kanzleidirector Consistorialrath
Kornheisl, Domherr bei St. Stefan, schenkte dem Museum den
Jacobfschen Stich nach Raphaels Schule von Athen.
Se. kais. Hoheit Herr Erzherzog Johann hat dem Museum mehrere
orientalische Stoffmuster sowie eine Reihe von Jahrgängen der vAllge-
meinen Bauzeitungu und der "Zeitschrift des Münchener Kunstgewerbe-
Vereinesn nebst einigen anderen Publicationen zum Geschenke gemacht.
(Die Kunsterzgleaserel.) Auf Grund einer Vorstellung des Curatoriums des
Oesterr Museums, es möge der Kunsterzgießerei in Wien auch in Zukunft und bei
etwaiger Umbildung der Charakter einer Kunstanstalt gewahrt werden, hat das k. k. Mi-
nisterium für Cultus und Unterricht das Curatorium zur Erstattung positiver Vorschlage
in dieser Richtung eingeladen. Zu diesem Zwecke wird zunächst ein kleines Comite
des Curatoriums die Frage in Berathung nehmen.
(Nieder-österreichische Eandela- und Gewerbekammer.) Dieselbe hat in
ihren jüngsten Sitzungen eine Frage gelost, welche unsere industriellen Kreise schon
lange beschäftigte, einen langst gehegten Wunsch derselben wenigstens versuchsweise
erfüllt. Es handelt sich um die Errichtung eines i-lnformations-Bureau für Import
und Exporn. Aus dem in der -Wiener Zeitung: vom t4. December veröffentlichten
provisorischen Organisations-Statut, welches 13 Paragrnphe enthalt, seien die folgenden
hervorgehoben:
Q. 1. Das lnformations-Bureau hat den Zweck, für inländische Handels- und
Gewerbetreibende folgende Aufgaben zu vermitteln: a) Auskünfte über Firmen in
Russland, den Donaulandern, dem Oriente, Spanien und Portugal, und den überseeischen
Ländern einzuholen; b) auf specielle Anfragen Erkundigungen über die Exportfahiglteit
inländischer und über die lmportfahigkeit ausländischer Artikel, über Transportlinien,
Frachtsatze u. s. w. in den ad a) genannten Ländern einzuholen und Beschwerden mit
Rücksicht auf daselbst dem Außenhandel sich entgegenstehende Hindernisse zur allfälligen
weiteren Veranlassung entgegenzunebmen; c) Fallimentsnachrichten aus den Donauländern
und dem Oriente Verbreitung zu geben; d) die von dem k. k. Handelsministerium oder
von anderer Seite an das lnformations-Bureau geleiteten Berichte der Consulate über
Handels, lndustrie- und Verkehrsverhältnisse entsprechend zu sichten und der thunlichst
raschen Veröffentlichung zuzuführen, und e) durch Zusendung von Daten über die
heimische Industrie und Production, ihre Ausdehnung und Leistungsfähigkeit initiativ
auf die k_ und k. östern-ungar. Consulate einzuwirken.
Der Vorstand des lnformations-Bureau besteht aus neun Mitgliedern, u. zw.:
a) aus dem Präsidium der niederosterreichischen Handels- und Gcwerbekammer, nämlich
dem Präsidenten und dem Viceprasidenten, so wie in dessen Stellvertretung dem provi-
sorischen Vorsitzenden der Kammer. Das Kammerpräsidiurn bildet gleichzeitig das
ständige Präsidium des lnformations-Bureau. b) aus drei alljährlich von der niederosterr.
Handels- und Gewerbekammer; c) aus zwei alljährlich vom niederosterr.Gewerbevereine;
d) aus einem alljährlich vom orientalischen Museum in Wien; e) aus einem alljährlich
von dem üstern-ungar. Exportvereine mit absoluter Majorität gewählten Vertreter, bei
welcher Wahl die genannten Corporationen nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder
beschränkt sind.
ä. n. Das Informations-Bureau wird erhalten: a) durch eine ständige Subvention
seitens des k. k. Handelsministeriums; b) durch ständige Subventionen seitens der nieder-
osterreichischcn Handels- und Gewerhekammer, des niederosterr. Gewerbevereines und