Beilage zu Nr. 223
der
„Mittheilungen des k. k. Oesterreieh. Museums."
rathungen und Handlungen einbeziehen; er wird Vorträge und Discus-
sionen sachlicher Art veranstalten und artistische Publicationen fördern
oder veranlassen. ä
Nach den Statuten wird als Mitglied nur aufgenommen, wer sich
berufsmäßig mit dem Kunstgewerbe beschäftigt, sei es als ausübender
oder leitender Industrieller, sei es als Künstler oder Kunstgelehrter, aber
Keiner in ganz Oesterreich-Ungarn, der diesen Kategorien angehört, ist
ausgeschlossen. Sämmtliche Mitglieder sind nach ihren Fächern in neun
Gruppen getheilt, aus denen je einer in den Ausschuss gewählt wird; zu
diesen neun treten die drei Mitglieder aus den Angehörigen des Museums.
Aus diesen zwölf wieder wird Präsident und Vicepräsident gewählt.
Und so ist es geschehen. Der Wiener Kunstgewerbeverein hat sich
am 3. März constituirt und seinen Ausschuss gewählt. Was nun weiter
geschehen wird und geschehen soll, das lassen wir dahingestellt. Was wir
wissen und was wir glauben nachgewiesen zu haben, ist, dass der Verein
sich nicht aus Willkür und Laune gebildet, sondern dass es in Wahrheit
und Wirklichkeit ein nothwendiger und naturgemäßer Schritt ist auf dem
Wege eines geschichtlichen Processes, eine Stufe in einer logisch fort-
schreitenden Entwicklung. (W. Ztg.)
Vorlesungen im Oesterr. Museum.
nUCbCf den Garten und seine Kunst: war der Inhalt von drei Vorlesungen,
_ welche im Monat Januar der Vice-Director Regiemngsrath v. Falke hielt und deren
Gedankengang der folgende war:
_ Ausgehend von dem Begrilfe des Gartens, suchte der Vortragende aus demselben Grund-
sätze für die verschiedenartige künstlerische Anlage und Gestaltung zu gewinnen. Er definirte
den Garten als die der Kunst unterworfene Natur. Die Kunst tritt an die Materialien
eines Gartens, als da sind: Rasen, Blumen, Gestrauche, Bäume heran und schaEt mit
ihnen als Kunstmittel künstlerische Gebilde, Kunstwerke. Gerade wie andere Kunst-
zweige, nur dass die Gartenkunst nicht todtes Material in Händen hat, dem sie alle und
jegliche Form gibt, sondern organisches Material, das seine eigene Form besitzt und
nur durch die Gartenkunst zusammengesetzt oder geändert wird.
Inwieweit nun diese Aenderung geschieht, inwieweit die Kunst sich die Gebilde
der Natur unterwirft und ihre Formen nach künstlerischem Ermessen abandert, davon
hängt der verschiedene Gartenstyl ab. Sie kann sich einerseits mehr den Formen der
Architektur anschließen, die Gartenanlage regelmäßig in geraden oder vorwiegend geraden
Linien halten, den Baumschlag selbst in Hecken, Gebüschen, Blumen, regelmäßig formen,
das ergibt den regelmäßigen oder architektonischen Styl. Nähert sie sich andererseits
mehr den freien Bildungen der Natur, respectirt sie die organischen Formen, lässt sie
die gewundenen Linien vorherrschen, so ist das der natürliche oder landschatfliche Styl.
Zwischen beiden gibt es naturgemäß Uebergänge.
Es erhebt sich nun die Frage, da der eine Styl so gut berechtigt wie der andere,
keiner von beiden absolut richtig ist: Wann ist der eine, wann der andere Styl anzu-
wenden?
x. au. 1884. 8