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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 223)

Beilage zu Nr. 223

der

„Mittheilungen des k. k. Oesterreieh. Museums."

rathungen und Handlungen einbeziehen; er wird Vorträge und Discussionen

 sachlicher Art veranstalten und artistische Publicationen fördern

oder veranlassen. ä

Nach den Statuten wird als Mitglied nur aufgenommen, wer sich

berufsmäßig mit dem Kunstgewerbe beschäftigt, sei es als ausübender

oder leitender Industrieller, sei es als Künstler oder Kunstgelehrter, aber

Keiner in ganz Oesterreich-Ungarn, der diesen Kategorien angehört, ist

ausgeschlossen. Sämmtliche Mitglieder sind nach ihren Fächern in neun

Gruppen getheilt, aus denen je einer in den Ausschuss gewählt wird; zu

diesen neun treten die drei Mitglieder aus den Angehörigen des Museums.

Aus diesen zwölf wieder wird Präsident und Vicepräsident gewählt.

Und so ist es geschehen. Der Wiener Kunstgewerbeverein hat sich

am 3. März constituirt und seinen Ausschuss gewählt. Was nun weiter

geschehen wird und geschehen soll, das lassen wir dahingestellt. Was wir

wissen und was wir glauben nachgewiesen zu haben, ist, dass der Verein

sich nicht aus Willkür und Laune gebildet, sondern dass es in Wahrheit

und Wirklichkeit ein nothwendiger und naturgemäßer Schritt ist auf dem

Wege eines geschichtlichen Processes, eine Stufe in einer logisch fortschreitenden

 Entwicklung. (W. Ztg.)

Vorlesungen im Oesterr. Museum.

nUCbCf den Garten und seine Kunst: war der Inhalt von drei Vorlesungen,

_ welche im Monat Januar der Vice-Director Regiemngsrath v. Falke hielt und deren

Gedankengang der folgende war:

_ Ausgehend von dem Begrilfe des Gartens, suchte der Vortragende aus demselben Grundsätze

 für die verschiedenartige künstlerische Anlage und Gestaltung zu gewinnen. Er definirte

den Garten als die der Kunst unterworfene Natur. Die Kunst tritt an die Materialien

eines Gartens, als da sind: Rasen, Blumen, Gestrauche, Bäume heran und schaEt mit

ihnen als Kunstmittel künstlerische Gebilde, Kunstwerke. Gerade wie andere Kunstzweige,

 nur dass die Gartenkunst nicht todtes Material in Händen hat, dem sie alle und

jegliche Form gibt, sondern organisches Material, das seine eigene Form besitzt und

nur durch die Gartenkunst zusammengesetzt oder geändert wird.

Inwieweit nun diese Aenderung geschieht, inwieweit die Kunst sich die Gebilde

der Natur unterwirft und ihre Formen nach künstlerischem Ermessen abandert, davon

hängt der verschiedene Gartenstyl ab. Sie kann sich einerseits mehr den Formen der

Architektur anschließen, die Gartenanlage regelmäßig in geraden oder vorwiegend geraden

Linien halten, den Baumschlag selbst in Hecken, Gebüschen, Blumen, regelmäßig formen,

das ergibt den regelmäßigen oder architektonischen Styl. Nähert sie sich andererseits

mehr den freien Bildungen der Natur, respectirt sie die organischen Formen, lässt sie

die gewundenen Linien vorherrschen, so ist das der natürliche oder landschatfliche Styl.

Zwischen beiden gibt es naturgemäß Uebergänge.

Es erhebt sich nun die Frage, da der eine Styl so gut berechtigt wie der andere,

keiner von beiden absolut richtig ist: Wann ist der eine, wann der andere Styl anzuwenden?



x. au. 1884. 8
            
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