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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 227)

JCHWCIZ und neot nur die acnwierigkeiten hervor, welche in einem Föderativstaate, wie

eben jenes Land ist, der Einführung des Handfertigkeitsunterrichtes entgegenstehen.

Außerdem schrieb uns Herr Schappi unter Anderem Folgendes: -Der Gedanke, dass

unsere Volksschule vorzugsweise eine Geistschule sei, und dass die Hand vernachlässigt

werde, ist gewiss ein ganz berechtigter und wird mit der Zeit zur vollen Anerkennung

kommen. Es ist möglich, dass es einmal eine Vulksschule gibt, in der aller Unterrichtsstolf

 verkörpert, in ein Product der Handarbeit umgesetzt wird, und das Ware wohl der

einfachste Weg, auf dem die Klagen über Ueberlastung gehoben werden könnten. Die

Volksschule wurde viel intensiver wirken. Aber der Weg bis dahin ist ein sehr weiter

und es wird noch viel Arbeit erfordern, bis das Ziel erreicht ist. Das Zeichnen ist nun

ein vortretfliches Mittel, um diesem Ziel immer näher zu rnckem-Die Frage der Lehr-Werkstätten

 ist bei uns in vollem Flusse, aber man ist auch hier noch nicht zur Klarheit

gekommen. Die Lehrwerkstatte ist kein Heilmittel für Alles. Da, wo Maschinen- und

Capitalkraft das Handwerk in den fabrikativen Betrieb umgewandelt, da mogen die veränderten

 Verhältnisse eine veränderte Lehre nach sich ziehen; wo ein Handwerk aber

noch unangegrilTen ist, da kann die Werkstattlehre nicht angegriffen werdenJ

Concursausschreibung.

An der k. k. Staets-Gewerbeschule in Graz kommen mit 1. October d. J. folgende

Stellen zur Besetzung:

l. Die Stelle eines wirklichen Lehrers für Ciaeliren, Galvanoplastik und Metallguss,

 eventuell Modelliren;

z. die Stelle eines wirklichen Lehrers für Freihandzeichnen, kunstgewerbliche

Formenlehre und Fachzeichnen für Kunststickerei;

3. die Stelle einer Lehrerin für das Weißsticken;

4. die Stelle einer Lehrerin für das Buntsticken;

5. eine Supplentenstelle für Bauwissenschaften und Bauzeichnen, eventuell Freihandzeichnen;



6. eine Supplentenstelle für mechanisch-technische Wissenschaften, Maschinenzeichnen,

 bezw. geometrisches Zeichnen und Naturlehre;

7. eine Supplentenstelle für Modelliren;

8. eine Supplentenstelle für deutsche Spreche, Geographie und gewerbliche Buchfuhrung;



g. eine Werkmeisterstelle für Bnusehlosserei;

m. eine Werkmeisterstelle für Kunstschlosserei.

Mit der sub l und 1 genannten Stelle ist der Gehalt jährlicher eintausend zweihundert

 (izoo) Gulden und die Activitatszulnge der IX. Rangsclasse im Betrage jährlicher

dreihundert (300) Gulden, ferner der Anspruch auf fünf Quinquennnlzulagen h zweihundert

(200) Gulden verbunden.

Hiebei wird bemerkt, dass eine hervorragende gewerbliche Praxis bis zu fünf

Jahren systemmäßig als Dienstzeit in Anrechnung gebracht, sowie eventuell jauch der

Professortitel sofort verliehen werden kann.

Mit den sub 3 und 4 erwähnten Stellen ist eine Jahresremuneratiun von eintausend

(iooo) Gulden verbunden.

Mit den sub 5, 6, 7 und 8 angeführten Supplentenstellen ist die Substitutionsgebühr

 jährlicher siebenhundertzwanzig (720) Gulden verbunden. Die erwähnten Supplenten

 sind gehalten, sich innerhalb des normalmaßigen Stundenausmaßes, abgesehen

von den Fachgegenstanden, für welche sie ernannt wurden, auch in anderer Weise nach

Weisung des Directors verwenden zu lassen.

Mit den sub 9 und xo angeführten Werkmeisterstellen ist eine Jahresremuneration

von je siebenhundert (700) Gulden verbunden.

Die Stellen sub 3, 4, g und io werden mit dem Vorbehalte einer vierteliährigen

Kündigungsfrist besetzt.

Bewerber um eine dieser Stellen haben ihre ordnungsmäßig gestempelten, an das

hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht stylisirten, mit dem Geburtsscheine,

den Studienzeugnissen und Zeugnissen über eine eventuelle praktische Verwendung

belegten Gesuche summt dem Curriculum vitae bis spätestens Ende August dieses Jahres

einzureichen bei der

Direotion der k. k. Staata-Gewerbeanhule in Graz.

Graz, irn Juli 1884.

Selbstverleg des k. lt. Oesterr. Museums üir Kunst und Industrie.

Buchrlruckrrei von Cul 0mm. Snliu n. Wien.
            
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