JCHWCIZ und neot nur die acnwierigkeiten hervor, welche in einem Föderativstaate, wie
eben jenes Land ist, der Einführung des Handfertigkeitsunterrichtes entgegenstehen.
Außerdem schrieb uns Herr Schappi unter Anderem Folgendes: -Der Gedanke, dass
unsere Volksschule vorzugsweise eine Geistschule sei, und dass die Hand vernachlässigt
werde, ist gewiss ein ganz berechtigter und wird mit der Zeit zur vollen Anerkennung
kommen. Es ist möglich, dass es einmal eine Vulksschule gibt, in der aller Unterrichts-
stolf verkörpert, in ein Product der Handarbeit umgesetzt wird, und das Ware wohl der
einfachste Weg, auf dem die Klagen über Ueberlastung gehoben werden könnten. Die
Volksschule wurde viel intensiver wirken. Aber der Weg bis dahin ist ein sehr weiter
und es wird noch viel Arbeit erfordern, bis das Ziel erreicht ist. Das Zeichnen ist nun
ein vortretfliches Mittel, um diesem Ziel immer näher zu rnckem-Die Frage der Lehr-
Werkstätten ist bei uns in vollem Flusse, aber man ist auch hier noch nicht zur Klarheit
gekommen. Die Lehrwerkstatte ist kein Heilmittel für Alles. Da, wo Maschinen- und
Capitalkraft das Handwerk in den fabrikativen Betrieb umgewandelt, da mogen die ver-
änderten Verhältnisse eine veränderte Lehre nach sich ziehen; wo ein Handwerk aber
noch unangegrilTen ist, da kann die Werkstattlehre nicht angegriffen werdenJ
Concursausschreibung.
An der k. k. Staets-Gewerbeschule in Graz kommen mit 1. October d. J. folgende
Stellen zur Besetzung:
l. Die Stelle eines wirklichen Lehrers für Ciaeliren, Galvanoplastik und Metall-
guss, eventuell Modelliren;
z. die Stelle eines wirklichen Lehrers für Freihandzeichnen, kunstgewerbliche
Formenlehre und Fachzeichnen für Kunststickerei;
3. die Stelle einer Lehrerin für das Weißsticken;
4. die Stelle einer Lehrerin für das Buntsticken;
5. eine Supplentenstelle für Bauwissenschaften und Bauzeichnen, eventuell Frei-
handzeichnen;
6. eine Supplentenstelle für mechanisch-technische Wissenschaften, Maschinen-
zeichnen, bezw. geometrisches Zeichnen und Naturlehre;
7. eine Supplentenstelle für Modelliren;
8. eine Supplentenstelle für deutsche Spreche, Geographie und gewerbliche Buch-
fuhrung;
g. eine Werkmeisterstelle für Bnusehlosserei;
m. eine Werkmeisterstelle für Kunstschlosserei.
Mit der sub l und 1 genannten Stelle ist der Gehalt jährlicher eintausend zwei-
hundert (izoo) Gulden und die Activitatszulnge der IX. Rangsclasse im Betrage jährlicher
dreihundert (300) Gulden, ferner der Anspruch auf fünf Quinquennnlzulagen h zweihundert
(200) Gulden verbunden.
Hiebei wird bemerkt, dass eine hervorragende gewerbliche Praxis bis zu fünf
Jahren systemmäßig als Dienstzeit in Anrechnung gebracht, sowie eventuell jauch der
Professortitel sofort verliehen werden kann.
Mit den sub 3 und 4 erwähnten Stellen ist eine Jahresremuneratiun von eintausend
(iooo) Gulden verbunden.
Mit den sub 5, 6, 7 und 8 angeführten Supplentenstellen ist die Substitutions-
gebühr jährlicher siebenhundertzwanzig (720) Gulden verbunden. Die erwähnten Supp-
lenten sind gehalten, sich innerhalb des normalmaßigen Stundenausmaßes, abgesehen
von den Fachgegenstanden, für welche sie ernannt wurden, auch in anderer Weise nach
Weisung des Directors verwenden zu lassen.
Mit den sub 9 und xo angeführten Werkmeisterstellen ist eine Jahresremuneration
von je siebenhundert (700) Gulden verbunden.
Die Stellen sub 3, 4, g und io werden mit dem Vorbehalte einer vierteliährigen
Kündigungsfrist besetzt.
Bewerber um eine dieser Stellen haben ihre ordnungsmäßig gestempelten, an das
hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht stylisirten, mit dem Geburtsscheine,
den Studienzeugnissen und Zeugnissen über eine eventuelle praktische Verwendung
belegten Gesuche summt dem Curriculum vitae bis spätestens Ende August dieses Jahres
einzureichen bei der
Direotion der k. k. Staata-Gewerbeanhule in Graz.
Graz, irn Juli 1884.
Selbstverleg des k. lt. Oesterr. Museums üir Kunst und Industrie.
Buchrlruckrrei von Cul 0mm. Snliu n. Wien.