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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 229)

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Die Verpflichtungen f�r die Sch�lercurse sind folgende: 
Das p�nktlich in der ersten Unterrichtsstunde jedes Monats im Voraus zu entrich- 
tende Honorar betragt r Mark f�r jeden Cursus. Die Inhaber von Freistellen zahlen 
monatlich, ebenfalls im Voraus, So Pfg. f�r das Material. 
Die Sch�ler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge zu 
leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche ist 
jedes St�ck sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen. 
Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Sch�ler, sie bleiben aber 
bis zur n�chsten �ffentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schulerwerkstatt 
aufbewahrt. 
Muss ein Sch�ler den Unterricht vers�umen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen 
dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhandigen. 
Der Austritt eines Sch�lers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung 
geschehen. Dieselbe ist durch die Eltern bei dem Leiter des Curses zu bewirken. Dabei 
ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen. 
Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpflichten sich die Eltern durch Namens- 
unterschrift. 
Gegenw�rtig widmet man in Sachsen eine ganz besondere Aufmerk- 
samkeit der Heranbildung von Lehrern zum Handfertigkeitsunter- 
richt. Die Unterrichtscurse f�r einheimische Lehrer gehen das ganze 
Jahr hindurch. Heuer hatte der Vorstand der Sch�lerwerkstatt zu Leipzig 
beschlossen, w�hrend der Sommerferien einen Cursus zur Ausbildung 
von Lehrern zu veranstalten, damit auch ausw�rtigen Lehrern die Gelegen- 
heit geboten wird, sich in der Methode des Handfertigkeitsunterrichtes 
auszubilden. Dieser Feriencursus wurde denn auch von �sterreichischen, 
speciell von b�hmischen und siebenblirgischen Lehrern sehr gut besucht 
und wird die besten Fr�chte tragen. Nicht wenig hat zur F�rderung des 
Handfertigkeitsunterrichtes der heurige Osnabrlicker Congress beigetragen. 
Am Rhein werden zwei Schulen errichtet zur Heranbildung von Lehrern. 
Die preu�ische Regierung, speciell der Unterrichtsminister v. Gossler 
nimmt sich der Sache warm an. Der Consistorialrath Brandy in Osna- 
br�ck namentlich f�rdert diese Angelegenheit mit gro�em Erfolge. Das 
s�chsische Unterrichtsministerium trifft jetzt Vorbereitungen, dass schon 
im n�chsten Jahre in den vier gro�en s�chsischen Lehrerseminarien die 
Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes ertheilt wird. In wenigen Jahren 
wird es in ganz Sachsen einen gut geschulten Lehrerstand geben, der in 
der Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes vollst�ndig bewandert ist. 
Die s�chsische Regierung kann dann nur mit voller Beruhigung alle 
Schritte einleiten, um den Handfertigkeitsunterricht in Volks- und B�rger- 
schulen weiter einzuf�hren. Jeder Schulmann wird diesen Vorgang billigen. 
Der Handfertigkeitsunterricht wird in Sachsen in erster Linie nach 
p�dagogisc hen und nicht nach gewerblichen Gesichtspunkten geleitet. Der 
deutsche Handfertigkeitsunterricht unterscheidet sich darin gegen�ber dem- 
jenigen, welcher in Stockholm ") und Kopenhagen ertheilt wird. Es sollen 
') Ueber den Handfertigkeitsunterricht in Schweden brachte die nbeutsche Ztgn 
von n. August einen lehrreichen Artikel. - Herr Josef Newerla in Kremsier hat im 
August d. J. einen lehrreichen und ausf�hrlichen Bericht �ber den Leipziger Hand- 
ferligkeitscursus f�r Lehrer in den Sommerferien 1884 vero�entlicht. Auch das schwei- 
zerische Gewerbeblatt besch�ftigt sich eingehend mit der Frage des Handfertigkeits- 
unterrichtes.
	        
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