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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 229)

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Die Verpflichtungen f r die Sch lercurse sind folgende:

Das p nktlich in der ersten Unterrichtsstunde jedes Monats im Voraus zu entrichtende

 Honorar betragt r Mark f r jeden Cursus. Die Inhaber von Freistellen zahlen

monatlich, ebenfalls im Voraus, So Pfg. f r das Material.

Die Sch ler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge zu

leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche ist

jedes St ck sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen.

Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Sch ler, sie bleiben aber

bis zur n chsten  ffentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schulerwerkstatt

aufbewahrt.

Muss ein Sch ler den Unterricht vers umen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen

dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhandigen.

Der Austritt eines Sch lers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung

geschehen. Dieselbe ist durch die Eltern bei dem Leiter des Curses zu bewirken. Dabei

ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen.

Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpflichten sich die Eltern durch Namensunterschrift.



Gegenw rtig widmet man in Sachsen eine ganz besondere Aufmerksamkeit

 der Heranbildung von Lehrern zum Handfertigkeitsunterricht.

 Die Unterrichtscurse f r einheimische Lehrer gehen das ganze

Jahr hindurch. Heuer hatte der Vorstand der Sch lerwerkstatt zu Leipzig

beschlossen, w hrend der Sommerferien einen Cursus zur Ausbildung

von Lehrern zu veranstalten, damit auch ausw rtigen Lehrern die Gelegenheit

 geboten wird, sich in der Methode des Handfertigkeitsunterrichtes

auszubilden. Dieser Feriencursus wurde denn auch von  sterreichischen,

speciell von b hmischen und siebenblirgischen Lehrern sehr gut besucht

und wird die besten Fr chte tragen. Nicht wenig hat zur F rderung des

Handfertigkeitsunterrichtes der heurige Osnabrlicker Congress beigetragen.

Am Rhein werden zwei Schulen errichtet zur Heranbildung von Lehrern.

Die preu ische Regierung, speciell der Unterrichtsminister v. Gossler

nimmt sich der Sache warm an. Der Consistorialrath Brandy in Osnabr ck

 namentlich f rdert diese Angelegenheit mit gro em Erfolge. Das

s chsische Unterrichtsministerium trifft jetzt Vorbereitungen, dass schon

im n chsten Jahre in den vier gro en s chsischen Lehrerseminarien die

Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes ertheilt wird. In wenigen Jahren

wird es in ganz Sachsen einen gut geschulten Lehrerstand geben, der in

der Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes vollst ndig bewandert ist.

Die s chsische Regierung kann dann nur mit voller Beruhigung alle

Schritte einleiten, um den Handfertigkeitsunterricht in Volks- und B rgerschulen

 weiter einzuf hren. Jeder Schulmann wird diesen Vorgang billigen.

Der Handfertigkeitsunterricht wird in Sachsen in erster Linie nach

p dagogisc hen und nicht nach gewerblichen Gesichtspunkten geleitet. Der

deutsche Handfertigkeitsunterricht unterscheidet sich darin gegen ber demjenigen,

 welcher in Stockholm ") und Kopenhagen ertheilt wird. Es sollen

') Ueber den Handfertigkeitsunterricht in Schweden brachte die nbeutsche Ztgn

von n. August einen lehrreichen Artikel. - Herr Josef Newerla in Kremsier hat im

August d. J. einen lehrreichen und ausf hrlichen Bericht  ber den Leipziger Handferligkeitscursus

 f r Lehrer in den Sommerferien 1884 vero entlicht. Auch das schweizerische

 Gewerbeblatt besch ftigt sich eingehend mit der Frage des Handfertigkeitsunterrichtes.


            
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