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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 232)

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Auch hier muss sich der Entwerfende zuerst die Frage nach dem Zweck 
des Gegenstandes beantworten, dann die speciellen Eigenschaften des 
Materiales in Rechnung ziehen, und endlich nach Maßgabe dieser beiden 
gegebenen Factoren an die künstlerische Durchbildung schreiten. Handelt 
es sich also darum, von außenher auf die Hebung des Geschmackes im 
Kunstgewerbe einzuwirken, so wird Niemand dazu berufener sein, als der 
Architekt. Und so hat man denn auch an kunstgewerblichen Schulen 
verschiedenster Art den Architekten maßgebenden Einfluss eingeräumt, 
und sie als diejenigen unter den Künstlern bezeichnet, denen es zukommt, 
den Unterricht im stylgemäßen Componiren zu ertheilen. Sie sollen die 
großen tektonischen Gesetze handhaben, welche das Kunstgewerbe mit 
der Architektur gemein hat, und die sich im Aufbau, in der Bildung der 
Form und ihrer Gliederung, sodann in den schmückenden Zuthaten, in 
der Decoration, geltend machen. ln letzterer Beziehung erst werden Maler 
und Bildhauer an Stelle des Architekten zu treten Gelegenheit finden. 
Es ist damit natürlich nur ein Princip in seinen allgemeinen Umrissen 
gegeben und keineswegs ausgeschlossen, dass in speziellen Fällen der 
Maler oder Bildhauer ein Werk der Kunstindustrie selbständig durch- 
führen oder componiren kann, wie es ja zu allen Zeiten auch der Fall war. 
Hatten nach solchem Principe die Architekten zunächst im kunst- 
gewerblichen Unterrichte den weitgehendsten Einfluss, so gestaltete sich 
derselbe nicht minder einschneidend im praktischen Leben. Zunächst ver- 
stand sich derselbe bei Monurnentalbauten ganz von selbst. Im Interesse 
eines einheitlichen Ganzen war ihr Eingreifen in das Kunstgewerbe ganz 
unvermeidlich. Aber niemals ist es einem modernen Architekten gelun- 
gen, Mustergiltiges für die Kunstindustrie zu leisten, bevor er sich nicht 
in die Eigenthümlichkeiten der verschiedenen Gewerbe eingelebt, an den 
Werken der Alten die Bildungsgesetze studirt, und das zu verarbeitende 
Material, dessen Fähigkeiten und Vorzüge genau kennen gelernt hatte. 
Nach vielen schlimmen Erfahrungen sind selbst Architekten ersten 
Ranges zu der Erkenntniss gekommen, dass sie darauf verzichten müssen, 
für das Kunstgewerbe zu componiren, wenn sie nicht in der Lage sind, 
die angeführten Bedingungen zu erfüllen. Je eingehender sie sich dagegen 
mit den Bedürfnissen des Kunstgewerbes vertraut machten, je häufiger 
sie in kunstindustriellen Sammlungen die mustergiltigen Vorbilder der 
Alten zu Rathe zogen, desto williger überließ sich das Kunstgewerbe 
ihrer Führung, desto häufiger machte auch das bürgerliche Wohnhaus 
von ihren Kenntnissen Gebrauch. So gewannen die Architekten auffallend 
schnell eine Stellung im kunstgewerblichen Leben, wie sie noch vor 
Kurzem Niemand geahnt hatte. Vereint mit Bildhauern und Malern, 
unterstützt von den Bestrebungen an kunstgewerblichen Schulen und von 
einer Reihe im reformatorischen Sinne thätiger Literaten, befreiten sie 
die Kunstindustrie von den anarchischen Zuständen der vorangegangenen 
Epoche.
	        
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