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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 232)

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Auch hier muss sich der Entwerfende zuerst die Frage nach dem Zweck

des Gegenstandes beantworten, dann die speciellen Eigenschaften des

Materiales in Rechnung ziehen, und endlich nach Maßgabe dieser beiden

gegebenen Factoren an die künstlerische Durchbildung schreiten. Handelt

es sich also darum, von außenher auf die Hebung des Geschmackes im

Kunstgewerbe einzuwirken, so wird Niemand dazu berufener sein, als der

Architekt. Und so hat man denn auch an kunstgewerblichen Schulen

verschiedenster Art den Architekten maßgebenden Einfluss eingeräumt,

und sie als diejenigen unter den Künstlern bezeichnet, denen es zukommt,

den Unterricht im stylgemäßen Componiren zu ertheilen. Sie sollen die

großen tektonischen Gesetze handhaben, welche das Kunstgewerbe mit

der Architektur gemein hat, und die sich im Aufbau, in der Bildung der

Form und ihrer Gliederung, sodann in den schmückenden Zuthaten, in

der Decoration, geltend machen. ln letzterer Beziehung erst werden Maler

und Bildhauer an Stelle des Architekten zu treten Gelegenheit finden.

Es ist damit natürlich nur ein Princip in seinen allgemeinen Umrissen

gegeben und keineswegs ausgeschlossen, dass in speziellen Fällen der

Maler oder Bildhauer ein Werk der Kunstindustrie selbständig durchführen

 oder componiren kann, wie es ja zu allen Zeiten auch der Fall war.

Hatten nach solchem Principe die Architekten zunächst im kunstgewerblichen

 Unterrichte den weitgehendsten Einfluss, so gestaltete sich

derselbe nicht minder einschneidend im praktischen Leben. Zunächst verstand

 sich derselbe bei Monurnentalbauten ganz von selbst. Im Interesse

eines einheitlichen Ganzen war ihr Eingreifen in das Kunstgewerbe ganz

unvermeidlich. Aber niemals ist es einem modernen Architekten gelungen,

 Mustergiltiges für die Kunstindustrie zu leisten, bevor er sich nicht

in die Eigenthümlichkeiten der verschiedenen Gewerbe eingelebt, an den

Werken der Alten die Bildungsgesetze studirt, und das zu verarbeitende

Material, dessen Fähigkeiten und Vorzüge genau kennen gelernt hatte.

Nach vielen schlimmen Erfahrungen sind selbst Architekten ersten

Ranges zu der Erkenntniss gekommen, dass sie darauf verzichten müssen,

für das Kunstgewerbe zu componiren, wenn sie nicht in der Lage sind,

die angeführten Bedingungen zu erfüllen. Je eingehender sie sich dagegen

mit den Bedürfnissen des Kunstgewerbes vertraut machten, je häufiger

sie in kunstindustriellen Sammlungen die mustergiltigen Vorbilder der

Alten zu Rathe zogen, desto williger überließ sich das Kunstgewerbe

ihrer Führung, desto häufiger machte auch das bürgerliche Wohnhaus

von ihren Kenntnissen Gebrauch. So gewannen die Architekten auffallend

schnell eine Stellung im kunstgewerblichen Leben, wie sie noch vor

Kurzem Niemand geahnt hatte. Vereint mit Bildhauern und Malern,

unterstützt von den Bestrebungen an kunstgewerblichen Schulen und von

einer Reihe im reformatorischen Sinne thätiger Literaten, befreiten sie

die Kunstindustrie von den anarchischen Zuständen der vorangegangenen

Epoche.
            
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